Rechtsprechung
| BVerwG, 13.03.1959 - WD 4.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verstoß eines Berufssoldaten gegen seine Dienstpflichten - Vornahme ehebrecherischer Beziehungen - Pflicht des Soldaten zu achtungswürdigem Verhalten - Schädigung des Ansehens der Bundeswehr durch grobe Ausschreitungen im Vollrausch - Verhängung einer Laufbahnstrafe
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 09.12.1971 - II WD 38.71
Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Vorsätzliche Verletzung der Pflichten …
Ehebrecherische, aber auch ehewidrige Beziehungen eines verheirateten Soldaten zu einer anderen Frau sind nach der ständigen Rechtsprechung der Wehrdienstsenate ansehens- und vertrauensschädigend, wenn ein Zusammenhang mit dem dienstlichen Bereich besteht (vgl. z.B. BDH Urteile vom 13. März 1959 - WD 4/59 - und 13. Juni 1967 - II WD 18/67 -, BVerwG Urteile vom 7. März 1969 - II WD 38/68 - und 12. März 1970 - I WD 13/69). - BVerwG, 08.12.1971 - II WD 98.70
Begriff der ehewidrige Beziehungen - Pflichtverletzung durch ehewidrige …
Nicht nur ehebrecherische, sondern auch ehewidrige Beziehungen eines verheirateten Soldaten zu einer anderen Frau sind nach der ständigen Rechtsprechung der Wehrdienstsenate ansehens- und Vertrauens schädigend, wenn ein Zusammenhang mit dem dienstlichen Bereich besteht (vgl. z.B. BDH Urteile vom 13. März 1959 - WD 4/59 - und 13. Juni 1967 - II WD 18/67 - BVerwG Urteile vom 7. März 1969 - II WD 38/68 - und 12. März 1970 - I WD 13/69). - BVerwG, 23.01.1975 - II WD 4.74
Ehewidriges Verhältnis eines Soldaten zur Ehefrau eines Kameraden als Verstoß …
Ehebrecherische und ehewidrige Beziehungen eines verheirateten Soldaten zu einer anderen Frau sind nach der ständigen Rechtsprechung der Wehrdienstsenate ansehens- und Vertrauens schädigend, wenn ein Zusammenhang mit dem dienstlichen Bereich besteht (vergl. BDH Urteile vom 13. März 1959 - WD 4/59 - und 13. Juni 1967 - II WD 18/67, Bundesverwaltungsgerichtsurteile vom 07. März 1969 - II WD 38/68 - und vom 12. März 1970 - I WD 13/69). - BVerwG, 23.08.1961 - WD 47.61
Schuldhaftes Versetzen in den einen Diebstahl auslösenden Rauschzustand - Fehlen …
In solchen Fällen ist bei der Strafzumessung Art und Schwere der Rauschtat angemessen zu berücksichtigen, aber nicht in erster Linie maßgebend (WD 4/59, 39/59). - BDH, 09.11.1966 - I WD 20/66
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Bei der Strafzumessung hat das Truppendienstgericht zutreffend den disziplinaren Vorwurf darin gesehen, daß der Beschuldigte sich schuldhaft berauscht hat und daß Art und Schwere der im Rauschzustand begangenen Tat neben dem Grade der Schuld an der Berauschung angemessen zu berücksichtigen sind (vgl. Entscheidungen des Wehrdienstsenats WD 4/59, 39/59, 8/61).
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