Rechtsprechung
| BVerwG, 17.02.1960 - WD 52.59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafgerichtliche Verurteilung wegen schwerer Amtsunterschlagung und Untreue - Disziplinare Höchststrafe bei Unterschlagung dienstlich anvertrauter Gelder - Vorliegen außergewöhnlicher Milderungsgründe
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BDH, 05.11.1959 - I D 55/58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.02.1960 - WD 52.59
Davon kann nur abgesehen werden, wenn außergewöhnliche Milderungsgründe ausnahmsweise eine mildere Beurteilung zulassen (vgl. BDH 2 S. 196; ferner Urteil des 1. Disziplinarsenats vom 5.11.1959 - I D 55/58 -).
- BVerwG, 27.07.1960 - WD 42.60
Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Bootsmann wegen dienstlicher …
Davon kann nur abgesehen werden, wenn außerordentliche Milderungsgründe ausnahmsweise eine mildere Beurteilung zulassen (Urteile des Senats vom 17.2. und 3.3.1960 - WD 52/59 und WD 3/60 -). - BVerwG, 20.07.1960 - WD 39.60
Grundsatz der Strafzumessung im disziplinargerichtlichen Verfahren
Nach der Rechtsprechung des Senats hat ein Soldat, der sich an dienstlich anvertrautem Gut seines Dienstherrn vergreift, grundsätzlich die disziplinare Höchststrafe verwirkt, wenn nicht außergewöhnliche Milderungsgründe ausnahmsweise eine mildere Beurteilung zulassen (Urt. des Senats v. 17.2.1960 - WD 52/59).
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