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   BGH, 25.04.1966 - II ZR 80/65   

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https://dejure.org/1966,2270
BGH, 25.04.1966 - II ZR 80/65 (https://dejure.org/1966,2270)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1966 - II ZR 80/65 (https://dejure.org/1966,2270)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1966 - II ZR 80/65 (https://dejure.org/1966,2270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung eines Spruchkörpers - Bestimmung der anwendbaren Vorschriften für die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen - Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften im Nichtigkeitsprozess - Nichtigkeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1458
  • MDR 1966, 655
  • WM 1966, 614
  • DB 1966, 1516
  • DB 1966, 897
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.03.1962 - II ZR 252/59

    Anspruch auf Abtretung von Geschäftsanteilen einer GmbH - Unterlassung der

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - II ZR 80/65
    Der Senat hatte bereits in seinem Urteil vom 1. März 1962 - II ZR 252/59 - (LM § 47 GmbHG Nr. 5) über die Wirksamkeit eines Beschlusses zu entscheiden, durch den die treuhänderischen Anteilsbesitzer ihrem Treugeber aus dem Amt des Geschäftsführers abberufen und einen Dritten zum Geschäftsführer bestellt hatten; er hat ausgeführt;, durch einen solchen Beschluß verletzten die Treuhänder die sich aus dem Treuhandverhältnis ergebenden schuldrechtlichen Beziehungen, Einer solchen Rechtsverletzung komme nicht die Bedeutung eines Grundes zu, der einen Wechsel im Geschäftsführeramt nichtig mache.

    Der Senat hat in dem bereits erwähnten Urteil vom 1. März 1962 - II ZR 252/59 - unter II 2 und 2 a) (insoweit nur WM 1962, 419 veröffentlicht) ausgesprochen, daß die Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die sämtlich diese Stellung nur formell inne haben, im Verhältnis zum alleinigen wirtschaftlichen Gesellschaftsinhaber objektiv rechtswidrig handeln, wenn sie dem Willen des wirtschaftlich Alleinberechtigten zuwider noch Gesellschafterrechte oder die Rechte eines Geschäftsführers ausüben.

  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 167/52

    Einberufung einer GmbH-Versammlung

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - II ZR 80/65
    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht jedoch Übereinstimmung, daß die für die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen maßgebenden Vorschriften des Aktiengesetzes sinngemäß auch auf die GmbH anwendbar sind, soweit sich nicht aus den strukturellen Unterschieden beider Gesellschaftsformen etwas anderes ergibt (BGHZ 11, 231, 255 m.w.Nachw.; 36, 207, 210/11).
  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 97/59

    Auflösungsbeschluß einer GmbH

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - II ZR 80/65
    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht jedoch Übereinstimmung, daß die für die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen maßgebenden Vorschriften des Aktiengesetzes sinngemäß auch auf die GmbH anwendbar sind, soweit sich nicht aus den strukturellen Unterschieden beider Gesellschaftsformen etwas anderes ergibt (BGHZ 11, 231, 255 m.w.Nachw.; 36, 207, 210/11).
  • BGH, 07.06.1962 - II ZR 131/61
    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - II ZR 80/65
    Denn das Fehlen eines wichtigen Grundes macht nicht den Abberufungsbeschluß des hierfür zuständigen Organs, sondern nur die Abberufungserklärung unwirksam (BGH WM 1962, 811 unter I 2).
  • BGH, 15.04.1957 - II ZR 34/56

    Sittenwidriger Gesellschafterbeschluß

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - II ZR 80/65
    Wie der Senat bereits entschieden hat, kann die Anfechtungsberechtigung als eine förmliche Voraussetzung nicht nach wirtschaftlichen, sondern allein nach den rechtlichen Verhältnissen beurteilt werden (BGHZ 24, 119; BGH LM § 47 GmbHG Nr. 5).
  • BSG, 10.12.2019 - B 12 KR 9/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fremdgeschäftsführer einer GmbH -

    Bei treuhänderischer Anteilsberechtigung steht das Recht zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen dem Treuhänder und nicht dem Treugeber zu, weil sich die Anfechtungsberechtigung als eine förmliche Voraussetzung der Vernichtung von Gesellschafterbeschlüssen nicht nach den wirtschaftlichen, sondern allein den rechtlichen Verhältnissen beurteilt (BGH Urteil vom 1.3.1962 - II ZR 252/59 - juris RdNr 22 im Fall einer Abberufung des Treugeber-Geschäftsführers durch die Treuhänder sämtlicher GmbH-Anteile; BGH Urteil vom 25.4.1966 - II ZR 80/65 - NJW 1966, 1459 = WM 1966, 614; Schmidt in Scholz, GmbHG, Band 2, 11. Aufl 2014, § 45 RdNr 117) .
  • BGH, 26.01.2021 - II ZR 391/18

    GmbH: Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt

    dd) Die Klage kann insoweit nicht in eine allgemeine Feststellungsklage umgedeutet werden, da mit dieser nur die Nichtigkeit der Beschlüsse geltend gemacht werden könnte und nicht deren Anfechtbarkeit (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1966 - II ZR 80/65, WM 1966, 614; Urteil vom 15. Juni 1992 - II ZR 173/91, ZIP 1992, 1391, 1392 f.; Urteil vom 11. Februar 2008 - II ZR 187/06, ZIP 2008, 757 Rn. 34; Urteil vom 13. Oktober 2008 - II ZR 112/07, ZIP 2008, 2215 Rn. 11; Urteil vom 2. Juli 2019 - II ZR 406/17, BGHZ 222, 323 Rn. 58).
  • BGH, 13.10.2008 - II ZR 112/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Feststellung der Nichtigkeit eines

    Die Anfechtungsbefugnis steht nur dem nach § 16 Abs. 1 GmbHG zu bestimmenden rechtlichen, nicht auch dem wirtschaftlichen Gesellschafter oder dem Treugeber zu (BGHZ 24, 119, 124; Sen.Urt. v. 25. April 1966 - II ZR 80/65, WM 1966, 614).

    Nichtgesellschaftern, auch dem Treugeber, steht nur die Möglichkeit offen, die Nichtigkeit eines Beschlusses durch eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO feststellen zu lassen, soweit sie ein Feststellungsinteresse haben (vgl. Sen.Urt. v. 25. April 1966 aaO); auf ihre allgemeine Feststellungsklage hin kann ein Gesellschafterbeschluss nicht rechtsgestaltend für nichtig erklärt werden.

  • BGH, 28.05.1979 - III ZR 18/77

    Bindung einer Prozesspartei an einen vorangegangenen Schiedsvertrag -

    Da die Vorschriften des Aktiengesetzesüber die Nichtigkeit und Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen auf die GmbH entsprechend angewandt werden, soweit deren Besonderheiten nicht eine Abweichung notwendig machen (BGHZ 11, 231, 235; BGH Urteil vom 25. April 1966 - II ZR 80/65 = LM GmbHG § 47 Nr. 8), können diese Grundsätze auch im Recht der GmbH Bedeutung haben (so Scholz/Karsten Schmidt GmbHG 6. Aufl. § 45 Rdn. 94; Kuhn WM 1966, 1118, 1128; Vogel GmbH-Rundschau 1952, 33, 34).

    Eine Feststellungsklage eines Gesellschafters gegen einen anderen oder einen Dritten, die daneben möglich ist und deren Zulässigkeit sich nach § 256 ZPO richtet (Scholz/Karsten Schmidt a.a.O. § 45 Rdn. 90, 96; Schilling in AktG Großkommentar 3. Aufl. § 249 Anm. 2), wirkt hingegen nur zwischen den Prozeßbeteiligten (BGH Urteil vom 25. April 1966 a.a.O.).

  • BGH, 04.11.1968 - II ZR 63/67

    Möglichkeit der Einräumung eines Sonderrechts auf unentziehbaren Anspruch auf

    Wenn die hierauf beruhende Erklärung nicht den gewünschten materiellrechtlichen Erfolg haben konnte, so berührt dies die Gültigkeit der Beschlußfassung selbst ebensowenig, wie wenn die Gesellschafter eine nur aus wichtigem Grund zulässige Abberufung des Geschäftsführers beschließen, ohne daß ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. BGH WM 1966, 614 unter III; 1962, 811).
  • BGH, 28.05.1979 - III ZR 17/77

    Einrede des Schiedsvertrages - Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache -

    Da die Vorschriften des Aktiengesetzesüber die Nichtigkeit und Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen auf die GmbH entsprechend angewandt werden, soweit deren Besonderheiten nicht eine Abweichung notwendig machen (BGHZ 11, 231, 235; BGH Urteil vom 25. April 1966 - II ZR 80/65 = LM GmbHG § 47 Nr. 8), können diese Grundsätze auch im Recht der GmbH Bedeutung haben (so Scholz/Karsten Schmidt GmbHG 6. Aufl. § 45 Rdn. 94; Kuhn WM 1966, 1118, 1128; Vogel GmbH-Rundschau 1952, 33, 34).

    Eine Feststellungsklage eines Gesellschafters gegen einen anderen oder einen Dritten, die daneben möglich ist und deren Zulässigkeit sich nach § 256 ZPO richtet (Scholz/Karsten Schmidt a.a.O. § 45 Rdn. 90, 96; Schilling in AktG Großkommentar 3. Aufl. § 249 Anm. 2), wirkt hingegen nur zwischen den Prozeßbeteiligten (BGH Urteil vom 25. April 1966 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 17.10.2007 - 8 U 28/07

    Keine Verletzung des öffentlichen Interesses durch Missachtung einer

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs WM 1966, 614.
  • BGH, 08.05.1972 - II ZR 96/70

    Abfindung eines ausgeschlossenen Gesellschafters - Erklärung der Nichtigkeit

    Ihre Gültigkeit hängt daher nicht davon ab, ob die Ausschließungsklage sachlich Erfolg haben kann oder nicht (vgl. zur ähnlichen Rechtslage bei der Entlassung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einerseits BGH WM 1962, 201, andererseits BGH WM 1966, 614 zu III und WM 1968, 1350 zu II 2).
  • BVerwG, 21.11.1978 - 1 C 33.78

    Recht auf gesetzlichen Richter - Geschäftsplanmäßige Zuweisung - Zuständiger

    Einer Entscheidung darüber, ob der Vorsitzende eines Spruchkörpers verhindert ist, bedarf es jedoch nach allgemeiner Auffassung jedenfalls in den Fällen nicht, in denen der Vorsitzende offenkundig an der Wahrnehmung der ihm obliegenden richterlichen Geschäfte verhindert ist; denn dann wäre es ein übertriebener Formalismus, die Feststellung des Verhinderungsgrundes zur Voraussetzung für die Heranziehung des nächstberufenen Richters zu machen (BGHSt 12, 113 [114]; OLG Koblenz, DRiZ 1966, 267; Löwe-Rosenberg, Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, 23. Aufl. 1978 RdNrn. 14, 15 zu § 21 f GVG).
  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 17/77

    Standeswidrige Werbung

    Diese Voraussetzungen, auf die auch der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen abgestellt hat (vgl. NJW 1965, 1715 Nr. 8 und Nr. 9; 1966, 1458 Nr. 6; Urteile vom 22. Oktober 1957 - 5 StR 168/57 - und vom 3. Mai 1977 - 5 StR 200/77), sind indessen hier nicht gegeben.
  • BGH, 14.12.1970 - II ZR 161/69

    Rechtsstellung eines Gesellschafters - Erwerb einer Rechtsstellung als Treuhänder

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2010 - 6 U 99/09

    Anfechtungsbefugnis gegen Hauptversammlungsbeschlüsse: Nur Aktionäre, zur

  • BVerwG, 16.10.1980 - 7 C 81.79

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Gebot eines gesetzlichen Richters -

  • BGH, 08.07.1977 - V ZB 8/75

    Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück wegen

  • BGH, 03.05.1977 - 5 StR 200/77

    Erfolgreiche Revision wegen fehlerhafter Gerichtsbesetzung (Besetzungsrüge) -

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