Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1997 - II ZR 37/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2244
BGH, 16.06.1997 - II ZR 37/94 (https://dejure.org/1997,2244)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1997 - II ZR 37/94 (https://dejure.org/1997,2244)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1997 - II ZR 37/94 (https://dejure.org/1997,2244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Mündliche Vereinbarung über den Erfüllungsort als formfreie Festlegung des Gerichtsstands - Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben mit Gerichtsstandsklausel oder durch die widerspruchslose Bezahlung von Rechnungen mit entsprechenden ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abstrakte mündliche Vereinbarung eines Erfüllungsorts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gültigkeit einer mündlichen Vereinbarung über den Erfüllungsort; Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung durch Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Stillschweigende Vereinbarung des Erfüllungsortes, Erfüllungsort, abstrakte Erfüllungsortvereinbarung, stillschweigende Gerichtsstandsvereinbarung, Form

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Mündliche bzw. stillschweigende Gerichtsstandsvereinbarung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 755
  • MDR 1997, 874
  • EuZW 1998, 736 (Ls.)
  • WM 1997, 1552
  • BB 1997, 871
  • DB 1997, 2533
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 02.10.2002 - VIII ZR 163/01

    Erfüllungsort bei Versteigerungen im Groß- oder Zwischenhandel

    b) Eine Gerichtsstandsvereinbarung kann sich nach Art. 17 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c) (3. Fall) EuGVÜ des weiteren aus einem branchenbezogenen Handelsbrauch in dem Bereich des internationalen Handelsverkehrs ergeben, wobei auch hierfür, wie bei Anwendung des Art. 17 EuGVÜ insgesamt, die Voraussetzungen eng auszulegen sind (EuGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - Rs C-106/95, NJW 1997, 1431; ebenso BGH, Urteil vom 16. Juni 1997 - II ZR 37/94, WM 1997, 1552).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 1 U 48/12

    Internationale Zuständigkeit: Erfüllungsort

    Zwar kann dann, wenn eine der Vertragsparteien auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben der anderen Partei, das einen vorgedruckten Hinweis auf den Gerichtsstand enthält, nicht reagiert oder schweigt oder wenn eine der Parteien wiederholt Rechnungen der anderen Partei, die einen solchen Hinweis enthalten, widerspruchslos bezahlt, dies als Zustimmung zu der streitigen Gerichtsstandsklausel gelten, wenn ein solches Verhalten einem Brauch in dem Bereich des internationalen Handelsverkehrs entspricht, in dem die Parteien tätig sind, und wenn ihnen dieser Brauch bekannt ist oder als ihnen bekannt angesehen werden muss (EuGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - C-106/95 - juris, Rz 20; BGH, Urteil vom 16. Juni 1997 - II ZR 37/94 - juris, Rz 6 jeweils noch zu Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ).
  • OLG Köln, 20.03.2009 - 6 U 167/08

    Ansprüche wegen der Verletzung des Urheberrechts durch die Verbreitung von

    Eine solche Erfüllungsortvereinbarung ist für den Leistungsort gemäß § 269 BGB ohne Bedeutung (vgl. BGH NJW-RR 98, 755).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 13 U 96/05
    Auch im Rahmen des Art. 5 Nr. 1 a EuGVVO ist eine nach § 269 BGB von den Parteien konkludent getroffene Bestimmung des Leistungsorts zu beachten, es sei denn, dass die Parteien den gesetzlichen Erfüllungsort nicht verändern wollten, vielmehr eine Zuständigkeitsvereinbarung im Sinn hatten (Zöller-Geimer, a.a.O., EuGVVO, Art. 5, Rn. 17; BGH WM 1997, 1552 für EuGVÜ; OLG Köln VersR 1997, 81; Geimer-Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl. 2004, A.1, Rn. 87, 124 ff.zu Art. 5 EuGVÜ).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZR 313/00
    Handelt es sich dagegen um eine abstrakte Erfüllungsortvereinbarung, findet also am vereinbarten Erfüllungsort keine Erfüllungshandlung statt oder tritt dort kein Erfüllungserfolg ein, so ist die vorgebliche Erfüllungsortvereinbarung als Gerichtsstandsklausel zu bewerten (EuGH 20.2.1997 - Rs. C-106/95, Slg. 1997, I-911, 943 EuGH 28.9.1999 - Rs. C-440/97, Slg. 1999, I-6307, I-6351 BGH, NJW-RR 1998, 755).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht