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   KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07   

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KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07 (https://dejure.org/2008,19358)
KG, Entscheidung vom 19.03.2008 - 24 U 91/07 (https://dejure.org/2008,19358)
KG, Entscheidung vom 19. März 2008 - 24 U 91/07 (https://dejure.org/2008,19358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Leitsatz)

    Zu Anforderungen an Aufklärungspflichten einer Bank bei einer Finanzierung mit Tilgungsaussetzung und bei behaupteter Sittenwidrigkeit des (finanzierten) Kaufpreises

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 1123
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07
    Lediglich am Rande wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Verletzung derartiger Aufklärungspflichten, falls sie - wie nicht - bestanden hätten, Rechtsfolge allenfalls ein Anspruch auf Ersatz der durch die gewählte Finanzierung entstandenen Mehrkosten sein könnte (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, Rdnr. 49 nach juris; BGH, Urteil vom 24.04.2007 - XI ZR 340/05 - WM 2007, 1257, Rdnr. 35 nach juris).

    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH - XI ZR 6/04 - a. a. O., Rdnr. 41 nach juris ; BGH, Urteil vom 14.06.2004 - II ZR 393/02 - WM 2004, 1529, Rdnr. 52 nach juris).

    Im Interesse der Effektivierung des Verbraucherschutzes bei realkreditfinanzierten Wohnungskäufen und Immobilienfondsbeteiligungen, die nicht als verbundene Geschäfte behandelt werden können und um dem in den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 25.10.2005 (Rs. C-350/03, WM 2005, 2079 ff. Schulte und Rs. C-229/04, WM 2005, 2086 ff. Crailsheimer Volksbank) zum Ausdruck kommenden Gedanken des Verbraucherschutzes vor Risiken von Kapitalanlagemodellen im nationalen Recht Rechnung zu tragen, hat der Bundesgerichtshof die bisherige Rechtsprechung zum Bestehen von Aufklärungspflichten hinsichtlich der Fallgruppe des konkreten Wissensvorsprungs einer kreditgebenden Bank ergänzt (BGH - XI ZR 6/04 - a. a. O., Rdnrn. 50 ff nach juris).

    Ein entsprechender Minderwert der erworbenen Wohnung ist durch Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den Wert bildenden Faktoren substantiiert vorzutragen (vgl. BGH - XI ZR 6/04 - a. a. O., Rdnr. 47 nach juris; BGH - XI ZR 204/04 - a. a. O., Rdnrn. 19f nach juris.).

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07
    Ein die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank auslösender konkreter Wissensvorsprung im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers setzt jedoch konkrete, dem Beweis zugängliche unrichtige Angaben des Vermittlers oder Verkäufers über das Anlageobjekt voraus; nicht ausreichend sind insoweit subjektive Werturteile und marktschreierische Anpreisungen (BGH, Urteil vom 19.09.2006 - XI ZR 204/04 - WM 2006, 2343, Rdnr. 24 nach juris).

    Ein entsprechender Minderwert der erworbenen Wohnung ist durch Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den Wert bildenden Faktoren substantiiert vorzutragen (vgl. BGH - XI ZR 6/04 - a. a. O., Rdnr. 47 nach juris; BGH - XI ZR 204/04 - a. a. O., Rdnrn. 19f nach juris.).

    Ein die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank auslösender konkreter Wissensvorsprung im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers setzt - wie ausgeführt - konkrete, dem Beweis zugängliche unrichtige Angaben des Vermittlers oder Verkäufers über das Anlageobjekt voraus; nicht ausreichend sind insoweit subjektive Werturteile und marktschreierische Anpreisungen (BGH - XI ZR 204/04 - a. a. O., Rdnr. 24 nach juris).

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

    Auszug aus KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07
    Eine solche Vermutung kommt vielmehr nur im Falle einer arglistigen Täuschung des Käufers über den Kaufpreis in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.2007 - XI ZR 167/05 - WM 2008, 154, Rdnr. 16 nach juris).

    Darüber hinaus führt - wie dargelegt - eine sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts für sich genommen auch im Falle einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt; eine solche Vermutung kommt vielmehr nur im Falle einer arglistigen Täuschung der Käufer über den Kaufpreis in Betracht (BGH - XI ZR 167/05 - a. a. O.).

  • LG Berlin, 31.05.2005 - 15 O 817/04
    Auszug aus KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07
    Es ist auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass der Kläger und seine Frau - gar für ihre Gesprächspartner erkennbar - einen auf fachmännische Bewertung und Empfehlung gerichteten Beratungsvertrag hinsichtlich einer bestimmten Anlageentscheidung gerade mit der beklagten Bank abschließen wollten und nicht - wie das Landgericht im Urteil vom 31.05.2005 (- 15 O 817/04 - eingereicht als Anlage K 17) angenommen hat - mit der damals noch unter ... firmierenden Verkäuferin.

    Der Kläger kann sich insoweit auch nicht auf die von ihm in Bezug genommenen Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 31.05.2005 - 15 O 817/04 - (Anlage K 17) stützen, in welcher das Landgericht einer Schadensersatzklage des hiesigen wie dortigen Klägers gegenüber der Verkäuferin der Eigentumswohnung stattgegeben hat.

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07
    Im Bereich der Anlagevermittlung kann dann ein Angebot auf Abschluss eines Beratungsvertrages gesehen werden, wenn der Anlageinteressent an den Anlagevermittler herantritt oder dieser an jenen und der Anlageinteressent dabei deutlich macht, dass er auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden (BGH, Urteil vom 04.03.1987 - IVa ZR 122/85 - WM 1987, 495, Rdnr. 12 nach juris; BGH, Urteil vom 06.07.1993 - XI ZR 12/93 - WM 1993, 1455, Rdnr. 11 nach juris).

    Das in einem derartigen Herantreten an den jeweils Anderen liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages wird stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGH - IVa ZR 122/85 - a. a. O.; BGH - XI ZR 12/93 - a, a, O.).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07
    Im Bereich der Anlagevermittlung kann dann ein Angebot auf Abschluss eines Beratungsvertrages gesehen werden, wenn der Anlageinteressent an den Anlagevermittler herantritt oder dieser an jenen und der Anlageinteressent dabei deutlich macht, dass er auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden (BGH, Urteil vom 04.03.1987 - IVa ZR 122/85 - WM 1987, 495, Rdnr. 12 nach juris; BGH, Urteil vom 06.07.1993 - XI ZR 12/93 - WM 1993, 1455, Rdnr. 11 nach juris).

    Das in einem derartigen Herantreten an den jeweils Anderen liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages wird stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGH - IVa ZR 122/85 - a. a. O.; BGH - XI ZR 12/93 - a, a, O.).

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07
    Davon kann man aber nur dann ausgehen, wenn der Marktwert der Leistung für ihn in etwa erkennbar war (BGH, Urteil vom 13.06.2001 - XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55, Rdnr. 22 nach juris).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07
    Zwar kommt es für das Vorliegen eines besonders groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und die daran anknüpfende Schlussfolgerung auf die verwerfliche Gesinnung grundsätzlich allein auf die objektiven Werte dieser Leistungen an (BGH, Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99 - NJW 2001, 1127, Rdnr. 14 nach juris), weil nach der Lebenserfahrung, wonach außergewöhnliche Gegenleistungen nicht ohne Not zugestanden werden, sich der Begünstigte der Kenntnis der "misslichen Lage" des anderen Teils nicht nur dadurch verschließen kann, dass er bei erkannt krassem Missverhältnis dessen Zwangslage oder einen anderen ihn hemmenden Umstand nicht zur Kenntnis nimmt, sondern auch dadurch, dass er sich schon des objektiv besonders groben Missverhältnisses nicht bewusst wird (BGH, a. a. O, Rdnr. 15 nach juris).
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07
    Denn es gehört auch bei einem kreditfinanzierten Kauf zu den eigenen Aufgaben des Käufers, die Angemessenheit des Kaufpreises zu prüfen (BGH, Urteil vom 14.10.2003 - XI ZR 134/02 - WM 2003, 2328, Rdnr. 22 nach juris m. w. N.).
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Auszug aus KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07
    Denn sie gelten nicht nur bei Wertermittlungen in Durchführung des Baugesetzbuches, sondern enthalten für nahezu alle Bereiche anerkannte Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (BGH, Urteil vom 12.01.2001 - V ZR 420/99 - NJW-RR 2001, 732, Rdnr. 9 nach juris).
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 220/04

    Annahme eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung bei

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

  • EuGH, 25.10.2005 - C-229/04

    Crailsheimer Volksbank - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2005 - 17 U 106/04

    Anspruch auf Schadensersatz und Freistellung von den Verbindlichkeiten eines zum

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 340/05

    Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87

    Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

  • OLG Frankfurt, 13.10.2014 - 23 U 109/13

    "Schrottimmobilie"; Genehmigung bzw. Bestätigung des Darlehensvertrags durch

    Subjektive Werturteile oder marktschreierische Anpreisungen sowie entsprechende Prognosen reichen demgegenüber nicht (BGH, Urteil vom 19.6.2006, XI ZR 209/04; Urteil vom 13.3.2007 XI ZR 159/05 - dortige Homepage; KG WM 2008, 1123; vgl. ferner PWW/Ahrens, BGB § 123 Rn 5; MünchKomm/Kramer, BGB, 5. Aufl., § 123 Rdn. 15; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl. 2014, § 280 Rn 60a und Palandt/Ellenberger § 123 Rn 3).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 23 U 132/13

    Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs eines Hotel-Appartments zu

    Subjektive Werturteile oder marktschreierische Anpreisungen sowie entsprechende Prognosen reichen demgegenüber nicht (BGH, Urteil vom 19.6.2006, XI ZR 209/04; Urteil vom 13.3.2007 XI ZR 159/05 - dortige Homepage; KG WM 2008, 1123; vgl. ferner PWW/Ahrens, BGB § 123 Rn 5; MünchKomm/Kramer, BGB, 5. Aufl., § 123 Rdn. 15; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl. 2013, § 280 Rn 60a und Palandt/Ellenberger § 123 Rn 3).
  • KG, 02.09.2011 - 4 U 9/10

    Finanzierter Wohnungseigentumskauf im Steuersparmodell:

    Behauptet ein Anleger eine sittenwidrige Überteuerung unter Außerachtlassung des Vergleichswertverfahrens, so genügt er schon deshalb nicht seiner Darlegungslast (KG, Urteil vom 19. März 2008 - 24 U 91/07, WM 2008, 1123-1131, Rn. 61 nach juris).
  • LG Berlin, 25.06.2015 - 21 O 121/14
    Ein entsprechender Minderwert der erworbenen Wohnung ist durch Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den wertbildenden Faktoren substantiiert darzulegen (vgl. KG, Urteil vom 19.03.2008 - 24 U 91/07 - m. w. N.).
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