Rechtsprechung
| BGH, 23.05.1960 - III ZR 66/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anderweiter Ersatz - Schadenersatzanspruch - Klagebegründung - Ersatzmöglichkeit - Anfechtung von Willenserklärungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 839
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Fehlens anderweitiger Ersatzmöglichkeit
Papierfundstellen
- VersR 1960, 663
- WM 1960, 1012
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine …
Zu Unrecht beruft sich die Revision in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des BGH, nach der zu den anderweitigen Ersatzmöglichkeiten auch die Möglichkeit des Geschädigten gehört, sich durch die Anfechtung von Willenserklärungen schadlos zu halten (vgl. nur Senat, VersR 1960, 663 und NJW-RR 1995, 248 = LM H. 4/1995 § 839 (Ca) BGB Nr. 97 = WM 1995, 64 (68)). - BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93
Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg
Rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß zu den anderweitigen Ersatzmöglichkeiten des Geschädigten auch Bereicherungsansprüche gehören, die im Wege der Anfechtung von Willenserklärungen gegenüber dem Vertragspartner begründet werden können (Senatsurteil vom 23. Mai 1960 - III ZR 66/59 - VersR 1960, 663, 664; vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1993 - IX ZR 202/91 - NJW 1993, 1589, 1590 für die Notarhaftung). - BGH, 18.06.1973 - III ZR 207/71
Begründetheit eines Schmerzensgeldanspruchs unter Eheleuten; …
Für die bei § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB vorzunehmende Prüfung, ob die Inanspruchnahme einer anderweiten Ersatzmöglichkeit dem Geschädigten zumutbar ist (vgl. BGH, VersR 1960, 663 ; 1964, 751, 752; 1969, 425, 428), kommen solche Umstände nicht mehr in Betracht, die gegen eine Inanspruchnahme des Schädigers durch seinen Ehepartner deswegen sprechen könnten, weil es sich um Eheleute handelt.
- LG München I, 08.02.2017 - 15 O 23907/15
Haftung für Schäden bei Sprengung einer Fliegerbombe
Rn. 34 Dabei kann der Geschädigte nur auf solche Ersatzmöglichkeiten verwiesen werden, die demselben Tatsachenkreis entsprungen sind, aus dem die eingeklagte Schadensersatzforderung entstanden ist (RGZ 145, 56, 62; 170, 37; BGHZ 31, 148; BGH VersR 1959, 1005, 1008; 1964, 751; 1969, 423; DVBl 1967, 661), die begründete Aussicht auf alsbaldige Verwirklichung bieten (BGHZ 2, 209, 218; 120, 124, 126; NVwZ 2008, 338 Rn 19; LM § 839 Fi Nr. 5; VersR 1964, 751; 1967, 140, 142; 1969, 423, 428) und die Möglichkeit eines wirklichen Ersatzes bieten; der Geschädigte kann nicht auf eine Ersatzmöglichkeit verwiesen werden, wenn er durch deren Inanspruchnahme und Durchführung eine Vermögenseinbuße in gleicher Höhe wie der Schaden erleiden würde (RG DNotZ 1934, 677; BGH VersR 1960, 663; 1964, 682). - OLG Koblenz, 24.02.2003 - 12 U 1726/01
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrzeugführers mit einer …
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Baumstamm weit nach hinten aus einem unbeleuchteten Anhänger herausragt (BGH NJW 1955, 1029), wenn ein nicht kenntlich gemachter und nicht beleuchteter Splithaufen auf der Fahrbahn sich befindet (BGH VersR 1960, 663) oder wenn ein Reserverad auf der Autobahn liegt (BGH NJW 1984, 2412). - BGH, 26.03.1982 - V ZR 12/81
Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei Beurkundung einer Aufhebung eines …
Als eine solche anderweitige Ersatzmöglichkeit kommen allerdings nicht nur Ersatzansprüche im technischen Sinne, sondern auch Möglichkeiten der Schadloshaltung rein tatsächlicher Art in Frage, z.B. die Ausübung privatrechtlicher Gestaltungsrechte gegenüber Dritten (BGH Urteil vom 23. Mai 1960, III ZR 66/59, VersR 1960, 663, 665). - KG, 04.11.2014 - 9 U 227/13
Amtshaftung des Notars: Organisationsverschulden bei Abhandenkommen von …
Dementsprechend hat der Verletzte das Vorliegen dieser zur Klagebegründung gehörenden negativen Anspruchsvoraussetzung des Amtshaftungsanspruchs darzulegen und im Streitfall zu beweisen (BGHZ 113, 164, 167; BGH in WM 1960, 1012, 1013; in WM 1965, 290, 291; in WM 1983, 964, 965; in DNotZ 1985, 231, 234; in NJW 2002, 1266). - BGH, 28.06.1984 - III ZR 208/83
Amtshaftung - Unrichtige behördliche Auskunft - Grundstücke - Bauliche …
Die Möglichkeit, den Grundstückskaufvertrag wegen mangelnder Bebaubarkeit durch Wandlung (§ 462 BGB) rückgängig zu machen, ist allerdings eine anderweitige Ersatzmöglichkeit, soweit der Käufer sich dadurch von Aufwendungen entlasten kann, die er im Hinblick auf die beabsichtigte Bebauung des Kaufgrundstücks gemacht hat (vgl. Senatsurteil vom 23. Mai 1960 - III ZR 66/59 = VersR 1960, 663, 664). - BGH, 31.01.1969 - VI ZR 170/67
Gebotene Maßnahmen eines Notars bei von ihm übernommener Durchführung der …
Hierbei geht es zutreffend von der Rechtsmeinung aus, daß solche Möglichkeiten nur bei Zumutbarkeit ihrer Wahrnehmung zum Ausschluß des Schadensersatzanspruches führen (vgl. EGH Urteil vom 23. Mai 1960 - III ZR 66/59 = WM 1960, 1012;… Erman/Drees 4. Aufl. § 839, 5 b). - BGH, 28.04.1964 - VI ZR 291/62 Unter Bezugnahme auf einschlägige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (…Urt. vom 21. Januar 1957 - III ZR 93/56 - VersR 1957, 201; vom 27. Februar 1957 - V ZR 104/55 - LM Nr. 5 zu § 839 [Fi] BGB; vom 28. September 1959 - III ZR 112/58 - VersR 1959, 1005; vom 23. Mai 1960 - III ZR 66/59 - VersR 1960, 663 = WM 1960, 1012) hat es selbst zutreffend hervorgehoben, daß hierunter nicht nur rechtlich verfolgbare Ansprüche gegen Dritte auf Ersatz des entstandenen Schadens fallen, sondern auch Ersatzmöglichkeiten rein tatsächlicher Art in Betracht kommen, sofern deren Ausnutzung dem Geschädigten zumutbar ist.
- OLG Hamm, 16.05.2012 - 11 U 228/10
Umfang der Notarhaftung; Verweis auf eine andere Ersatzmöglichkeit
- OLG Hamm, 04.11.1980 - 28 U 10/80
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