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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1960 - III ZR 80/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,8151
BGH, 09.06.1960 - III ZR 80/59 (https://dejure.org/1960,8151)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1960 - III ZR 80/59 (https://dejure.org/1960,8151)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1960 - III ZR 80/59 (https://dejure.org/1960,8151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 745
  • WM 1960, 907
  • DVBl 1960, 944
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1958 - III ZR 181/56

    Enteignungsentschädigung bei Preisschwankungen

    Auszug aus BGH, 09.06.1960 - III ZR 80/59
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind auch nach Inkrafttreten des Grundgesetzes die Preisstopbestimmungen zu berücksichtigen, wenn der für die Festsetzung der Entschädigung maßgebende Stichtag in die Geltungsdauer einer Preisbindung fällt (BGHZ 13, 378ff.; Urteil vom 24. Februar 1958 III ZR 181/56 S. 3 =WM 1958, 497, insoweit BGHZ 26, 373 nicht.
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54

    Preisstop bei Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 09.06.1960 - III ZR 80/59
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind auch nach Inkrafttreten des Grundgesetzes die Preisstopbestimmungen zu berücksichtigen, wenn der für die Festsetzung der Entschädigung maßgebende Stichtag in die Geltungsdauer einer Preisbindung fällt (BGHZ 13, 378ff.; Urteil vom 24. Februar 1958 III ZR 181/56 S. 3 =WM 1958, 497, insoweit BGHZ 26, 373 nicht.
  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Die Preisstoppbestimmungen sind entgegen der von der Revision beiläufig vertretenen Ansieht auch dann anzuwenden, wenn der für die Festsetzung der Enteignungsentschädigung maßgebende Zeitpunkt kurz vor Aufhebung der Preisstoppbestimmungen liegt (BGH, Urteil vom 09. Juni 1960 - III ZR 80/59).
  • BGH, 29.04.1971 - III ZR 144/70

    Anwendbarkeit des § 95 Abs. 2 BBauG; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung der …

    Da die Bemessung der Enteignungsentschädigung stets den Grundsatz beachten muß, dem Betroffenen einen vollen Ausgleich für das ihm Genommene zu geben, und hiervon nur abgewichen werden darf, wenn die Zahlung aus Gründen unterbleibt, für die er allein die Verantwortung trägt (vgl. BGH WM 1960, 907, 908), besteht keine innere Rechtfertigung dafür, ihm Preiserhöhungen dann vorzuenthalten, wenn die Enteignungsbegünstigte von einem früher gemachten Angebot abrückt und sogar ihrerseits gegen die Entschädigungsfestsetzung im gerichtlichen Verfahren angeht.

    Selbst als die Betroffenen ihre Rechtsbehelfe auf den Umfang der Entschädigung beschränkt hatten - wobei offenbleiben kann, ob hier die Zustellung ihres Schriftsatzes vom 14. Dezember 1966 oder die Rücknahmeerklärung in der mündlichen Verhandlung vom 1. April 1968 für maßgebend zu erachten wäre -, hat sich die Beklagte zu einer Zahlung nicht verstanden (vgl. demgegenüber den Sachverhalt der Entscheidung des Senats vom 9. Juni 1960 - III ZR 80/59 = WM 1960, 907) und diese nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts bisher nicht geleistet; die davon abweichenden Angaben der Stadt in der Revisionsverhandlung können in dieser Instanz nicht berücksichtigt werden.

  • BGH, 21.06.1965 - III ZR 8/64

    Enteignungsentschädigung. Bewertungsstichtag

    Sofern die Auszahlung der administrativ festgesetzten Entschädigung sich nur wegen eines von dem Betroffenen gegen die Enteignung eingeleiteten Rechtsmittelverfahrens verzögert hat, muß es allerdings - nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juni 1960 - III ZR 80/59 = MDR 1960, 745 = WM 1960, 907;… Urt. v. 27. Juni 1963 - III ZR 228/61 - NJW 1963, 1925) - für die Berechnung der Enteignungsentschädigung so angesehen worden, wie wenn die Auszahlung alsbald nach der Zustellung des Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses erfolgt wäre.
  • BGH, 30.05.1963 - III ZR 230/61

    Zeitpunkt für die Bemessung der Enteignungsentschädigung

    Die Preisstoppvorschriften sind auch dann anzuwenden, wenn der für die Festsetzung der Enteignungsentschädigung maßgebende Zeitpunkt kurz vor der Aufhebung der Preisstoppbestimmungen liegt (BGH, Urteil vom 3. Juni 1960 - III ZR 80/59).
  • BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66

    Grundsätze für die Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Grundstücken

    Aus diesen Erwägungen heraus hat der Senat in seinem nicht zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 25. Januar 1968 - III ZR 18/67 - (vgl. auch Urteil vom 9. Juni 1960 - III ZR 80/59 = WM 1960, 907) für den damals entschiedenen, anschließend vereinfacht wiedergegebenen Sachverhalt gefolgert:.
  • BGH, 12.07.1965 - III ZR 214/64
    In einem solchen Fall muß es für die Berechnung der Enteignungsentschädigung so angesehen werden, als ob die Auszahlung alsbald nach Zustellung des Entschädigungsfeststellungsbeschlusses erfolgt wäre (Urteile vom 9. Juni 1960 III ZR 80/59 = MDR 1960, 745 = WM 1960, 907, und vom 27. Juni 1963 III ZR 228/61 = NJW 1963, 1925 = WM 1963, 996).
  • BGH, 24.01.1963 - III ZR 92/61

    Rechtsmittel

    Die Preisstoppbestimmungen sind entgegen der von der Revision beiläufig vertretenen Ansicht auch dann anzuwenden wenn der für die Festsetzung der Enteignungsentschädigung maßgebende Zeitpunkt kurz vor Aufhebung der Preisstoppbestimmungen liegt (BGH Urteil vom 9. Juni 1960 III ZR 80/59).
  • BGH, 15.12.1966 - III ZR 226/65

    Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt wegen Versäumung der …

    Sofern die Auszahlung der administrativ festgesetzten Entschädigung sich nur wegen eines von den Betroffenen gegen die Enteignung eingeleiteten Rechtsmittelverfahrens verzögert hat, muß es allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Berechnung der Enteignungsentschädigung so angesehen werden, wie wenn die Auszahlung alsbald nach der Zustellung des Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses erfolgt wäre (BGH WM 1960, 907; MJW 1963, 1925).
  • BGH, 23.06.1975 - III ZR 86/72

    Verspätete Enteignungsentschädigung - Bestimmung des Verkehrswertes eines …

    Ein solcher Angriff gegen die Zulässigkeit der Enteignung fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in den Verantwortungsbereich des Betroffenen (vgl. Senatsurteil in MDR 1960, 745 = WM 1960, 907 und BGHZ 44, 52, 57).
  • BGH, 14.03.1968 - III ZR 105/67

    Antrag auf Aufhebung eines Enteignungsbeschlusses - Zulässigkeit der Enteignung - …

    Denn die Auszahlung der Entschädigung hat sich nur deshalb verzögert, weil der Antragsteller die Zulässigkeit der Enteignung zu Unrecht angegriffen hat, und die sich hieraus für ihn ergebenden Nachteile müssen deshalb zu seinen Lasten gehen (BGHZ 44, 52, 57 [BGH 21.06.1965 - III ZR 8/64]; WM 1960, 907; NJW 1963, 1925).
  • BGH, 18.05.1967 - III ZR 219/65

    Enteignung eines Grundstücks - Anspruch auf Schadensersatz - Erhöhung einer …

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