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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1962 - II ZR 113/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,2378
BGH, 24.09.1962 - II ZR 113/61 (https://dejure.org/1962,2378)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1962 - II ZR 113/61 (https://dejure.org/1962,2378)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1962 - II ZR 113/61 (https://dejure.org/1962,2378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schenkung von Aktien - Übertragung des Eigentums an Aktien - Treuhänderische Übereignung von Wertpapieren - Anfechtung der Übereignung von Aktien - Anfechtung eines Verfügungsgeschäfts - Übereignung von Aktien durch den Vater an den Sohn

Papierfundstellen

  • WM 1962, 1372
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86

    Annahme einer ehebedingten Zuwendung

    Unter zutreffender, auch von der Revision gebilligter Sicht der Beweislast (vgl. BGH Urteil vom 24. September 1962 - II ZR 113/61 - WM 1962, 1372) hat es deshalb einen Anspruch auf Herausgabe dessen, was die Beklagte als Treuhänderin erlangt habe, verneint.
  • BFH, 05.03.1980 - II R 148/76

    Feststellungslast - Beweislast - Beweiswürdigung - Glaubhaftigkeit - …

    Auch gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß eine Übertragung von Vermögenswerten, durch die der Zugriff eines Dritten vereitelt werden soll, nicht schenkungsweise, sondern nur scheinbar oder treuhänderisch erfolgt sei (vgl. BGH-Urteil vom 24. September 1962 II ZR 113/61, WM 1962, 1372).
  • BGH, 19.09.1991 - IX ZR 69/90

    Grundschuldabtretung - § 7 AnfG aF (§ 11 AnfG nF), keine rückwirkende Beseitigung …

    Für den Fall, daß die Grundschulden nicht unmittelbar von der S. M. an die Beklagte abgetreten wurden, ist dem Klageanspruch jedoch nur zu entsprechen, wenn die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts (vgl. dazu BGH, Urt. v. 24. September 1962 - II ZR 113/61, WM 1962, 1372;… Urt. v. 28. Juni 1984 - IX ZR 143/83, WM 1984, 1372, 1373 f m.w.N.;… BGB-RGRK/Krüger-Nieland, 12. Aufl. § 117 Rdn. 6;… Palandt/Heinrichs, BGB 50. Aufl. § 117 Rdn. 3 f m.w.N.) bejaht werden.
  • BGH, 19.09.1991 - IX ZR 68/90

    Recht auf vorrangige Befriedigung - Wirksamkeit und Nachweis verschiedener …

    Für den Fall, daß die Grundschulden nicht unmittelbar von der Stadtsparkasse Münster an die Beklagte abgetreten wurden, ist dem Klageanspruch jedoch nur zu entsprechen, wenn die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts (vgl. dazu BGH, Urt. v. 24. September 1962 - II ZR 113/61, WM 1962, 1372;… Urt. v. 28. Juni 1984 - IX ZR 143/83, WM 1984, 1372, 1373 f m.w.N.;… BGB-RGRK/Krüger-Nieland, 12. Aufl. § 117 Rdn. 6;… Palandt/Heinrichs, BGB 50. Aufl. § 117 Rdn. 3 f m.w.N.) bejaht werden.
  • BGH, 04.11.1968 - II ZR 269/67

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Aufrechnungsrechts oder …

    Für den Fall, daß der Beklagte zwar das Eigentum des Klägers nicht in Frage stellen, aber behaupten will, die Aktien seien seinerzeit treuhänderisch zu Eigentum übertragen worden, trifft ihn die Beweislast für den Abschluß eines Treuhandvertrages (BGH WM 1962, 1372).
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