Rechtsprechung
| BGH, 28.11.1963 - III ZR 163/62 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen einer schuldhaften Amtspflichtverletzung - Rechtmäßigkeit einer behördlichen Auskunft als Amtspflicht - Vertrauensschaden aus einer unerlaubten Handlung auf das sogenannte negative Interesse - In-Aussicht-Stellen eines Aufbaudarlehens als Auskunft im ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1964, 433
- WM 1964, 381
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.11.1963 - III ZR 163/62
Der Kläger kann also das beklagte L. nicht auf Herstellung des Zustandes in Anspruch nehmen, der bestehen würde, wenn die Auskunft des Dr. G. sachgerecht gewesen wäre, sondern der Anspruch geht nur auf die Herstellung des Zustandes, der vor Abgabe der unrichtigen Auskunft bestand (RGZ 132, 76, 79; BGH BB 55, 429). - BGH, 20.09.1954 - III ZR 369/52
Amtspflicht zu sachgemäßer Auskunft
Auszug aus BGH, 28.11.1963 - III ZR 163/62
Es handelt sich hierbei um eine Amtspflicht, die aus dem Gedanken der hoheitsrechtlichen Fürsorge gegenüber jedem Dritten besteht, in dessen Interesse die Auskunft erteilt wird (BGHZ 14, 319, 321; BGH NJW 1955, 1835; VersR 1959, 520). - RG, 05.03.1931 - VI 526/30
Welche Ansprüche stehen dem Käufer zu, der von einem Mündel, vertreten durch …
Auszug aus BGH, 28.11.1963 - III ZR 163/62
Der Kläger kann also das beklagte L. nicht auf Herstellung des Zustandes in Anspruch nehmen, der bestehen würde, wenn die Auskunft des Dr. G. sachgerecht gewesen wäre, sondern der Anspruch geht nur auf die Herstellung des Zustandes, der vor Abgabe der unrichtigen Auskunft bestand (RGZ 132, 76, 79; BGH BB 55, 429). - BGH, 05.05.1955 - III ZR 252/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.11.1963 - III ZR 163/62
Es handelt sich hierbei um eine Amtspflicht, die aus dem Gedanken der hoheitsrechtlichen Fürsorge gegenüber jedem Dritten besteht, in dessen Interesse die Auskunft erteilt wird (BGHZ 14, 319, 321; BGH NJW 1955, 1835; VersR 1959, 520).
- BGH, 05.06.1968 - I ZB 5/67
Umschreibung eines Warenzeichens ohne Einverständnis des Inhabers - Umwandlung …
Darüber hinaus ist auch die Versagung des erforderlichen rechtlichen Gehörs bei Verwaltungsakten ein Grund zur Rückgängigmachung auf Antrag des zu Unrecht nicht Gehörten (BGH VersR 1964, 433, 437 [BGH 28.11.1963 - III ZR 163/62] ; BGH LM Nr. 12 zu Verwaltungsrecht - Allgemeines [Verwaltungsakt: Fehlerhaftigkeit];… Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, Allgemeiner Teil, 9. Aufl. 1966, § 12 Nr. 2 c, S. 229 Fußnote 1;… Schunck-De Clerck, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl. 1967, S. 223). - BGH, 15.11.1973 - III ZR 42/72
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für die …
Diese Aufklärungspflicht hat mit der Ausübung des Ermessens selbst nichts zu tun, sondern sie liegt im Vorbereitungsstadium und schafft erst einmal die Grundlage für eine fehlerfreie Ausübung des Ermessens (BGH Urt. v. 28. November 1963 - III ZR 163/62 = WM 1964, 381, 383). - BGH, 06.06.1966 - III ZR 212/64
Rückwirkende Erhöhung von Entschädigungszahlungen - Anspruch auf Schadensersatz - …
Im Einzelfalle kann es zur Pflicht des Beamten gehören, einen Gesuchsteller aus dem Kreise der zu betreuenden Personen so zu belehren und aufzuklären, daß er im Rahmen des gesetzlich Möglichen das erreichen kann, was er zu erreichen wünscht, und Nachteile von ihm ferngehalten werden (BGHZ 14, 319, 321 [BGH 20.09.1954 - III ZR 369/52] ; BGH NJW 1955, 1835; VersR 1959, 520; LM § 839 (C) Nr. 54; BGH Urteil vom 28. November 1963 - III ZR 163/62 = WM 1964, 381; Beyer DVBl 1962, 613, 617/618). - BGH, 07.12.1967 - III ZR 29/67
Nichtgewährung eines Aufbaudarlehens - Anspruch auf Schadensersatz - Schaden auf …
Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf das in diesem Rechtsstreit bereits ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1963 - III ZR 163/62 - Bezug genommen, durch welches das Urteil des Berufungsgerichts vom 13. Juni 1962 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden ist.
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