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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1964 - V ZR 144/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,2403
BGH, 25.11.1964 - V ZR 144/62 (https://dejure.org/1964,2403)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1964 - V ZR 144/62 (https://dejure.org/1964,2403)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1964 - V ZR 144/62 (https://dejure.org/1964,2403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • WM 1965, 173
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • RG, 06.03.1930 - VI 296/29

    1. Zum Begriff des Treuhandverhältnisses. 2. Kann Erwerber eines Grundstücks im …

    Auszug aus BGH, 25.11.1964 - V ZR 144/62
    Das ist aus dem Urteil des Reichsgerichts in RGZ 127, 341, 345, auf das sich die Revision zur Begründung bezieht, nicht zu entnehmen.
  • BGH, 23.08.1995 - 5 StR 371/95

    Untreue des Wohnungsverwalters (Treubruch durch vertragswidrigen Umgang mit den …

    Damit bestand ein Treuhandverhältnis, das regelmäßig seiner Struktur nach vermögensfürsorgerischen Charakter trägt (vgl. BGH NJW 1968, 1471; BGH WM 1965, 173; BGH, Urteil vom 8. Mai 1956 - 2 StR 445/55 - BGH, Urteil vom 31. August 1978 - 1 StR 179/78 - RGSt 61, 174; RG HRR 1940, 1215;… Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 53, 58;… Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 266 Rdn. 25).
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Erteilung einer Vollmacht durch einen Minderjährigen; Beweisnot einer Partei als …

    Trifft dieser Vortrag zu, wovon für die Revisionsentscheidung auszugehen ist, haben die Parteien durch schlüssiges Verhalten einen Treuhandvertrag abgeschlossen, der allein oder überwiegend den Interessen des Klägers diente und dem persönlich handelnden Beklagten die Rolle eines fremdnützigen Treuhänders zuwies (BGH Urt. v. 25. November 1964, V ZR 144/62, WM 1965, 173, 174;… Urt. v. 9. Februar 1990, V ZR 149/88, zur Veröffentlichung in BGHR bestimmt).
  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96

    Novum

    Zwar verlangt die zivilrechtliche Rechtsprechung im Sinne eines juristischen Treuhandbegriffs überwiegend die unmittelbare Vollrechtsübertragung vom Treugeber auf den Treuhänder (RGZ 84, 214 ; 91, 12 ; 127, 341 ; 133, 84 ; BGH, WM 1960, 325 ; WM 1965, 173 ; WM 1972, 383 ) doch wird der Treuhandbegriff zunehmend in einem weiteren, wirtschaftlichen Sinn angewandt.
  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 156/90

    Sittenwidrigen Schädigung durch Beteiligung eines Dritten an Vertragsbruch

    Aufgrund des Treuhandverhältnisses konnte der Kläger von der Mutter der Beklagten jederzeit, spätestens bei Fälligkeit, gemäß § 667 BGB die Herausgabe des aufgrund des Treuhandauftrags Erlangten bzw. hier die Abtretung der Forderungen oder eines dafür geschaffenen Surrogats verlangen (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Februar 1972 a.a.O. S. 560; Urteil vom 25. November 1964 - V ZR 144/62 - WM 1965, 173).
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 622/94

    Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung im Konkurs

    Das sogenannte Treugut muß aus dem Vermögen des Treugebers in das des Treuhänders übertragen worden sein (vgl. u.a. RGZ 84, 214, 217; BGH Urteil vom 30. Oktober 1959 - IV ZR 69/59 - WM 1960, 325, 326; BGH Urteil vom 25. November 1964 - V ZR 144/62 - WM 1965, 173, 174; BGH Urteil vom 19. November 1992 - IX ZR 45/92 - ZIP 1993, 213, 214).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 149/88

    Grundstückskauf: Scheingeschäft und konkludente Treuhandabrede

    Ausreichend und fehlerfrei ist jedoch die Feststellung, der Inhalt der dem Kläger in notarieller Urkunde erteilten Vollmacht habe diesem eine eigentümerähnliche Stellung verschafft, und der hieraus gezogene Schluß, daß der Beklagte zwar formal Eigentum habe erwerben sollen, es aber nicht zum eigenen Vorteil habe nutzen dürfen (vgl. Senatsurt. v. 25. November 1964, V ZR 144/62, WM 1965, 173, 174).
  • BGH, 09.02.1972 - VIII ZR 128/70

    Erlangung von Eigentum an Sparbüchern durch Einzahlung - Inhaberschaft an einer …

    Es entspricht vielmehr dem Wesen der sog. uneigennützigen Treuhand, daß der treuhänderisch zu verwaltende Vermögensgegenstand formell aus dem Vermögen des Treugebers ausscheidet, der Treuhänder Inhaber dieses Rechtes wird und lediglich im Innenverhältnis verpflichtet bleibt, dieses nach wie vor wirtschaftlich zum Vermögen des Treugebers gehörige Recht zwar im eigenen Namen, aber nur im Interesse und zum Nutzen des Treugebers geltend zu machen und auf Verlangen auf diesen zurückzuübertragen (BGH Urteil vom 25. November 1964 - V ZR 144/62 = WM 1965, 173).
  • BGH, 02.02.1995 - IX ZR 147/93

    Benachteiligungsabsicht

    Im deutschen Recht geht die wohl noch immer überwiegende Meinung dahin, daß - abgesehen von Geldbeträgen auf Treuhandkonten - ein echtes Treuhandverhältnis, das den Treugeber im Konkursfall zur Aussonderung berechtigt, nur vorliegt, wenn der Treugeber einen bisher zu seinem Vermögen gehörenden Gegenstand unmittelbar aus diesem Vermögen dem Treuhänder überträgt (vgl. BGH, NJW 1959, 1223 =LM § 771 ZPO Nr. 3 = WM 1959, 686 (687); WM 1965, 173 (174);… Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 1 Rdnr. 89 m.w. Nachw.).
  • BGH, 09.05.1974 - II ZR 72/73

    Bestehen eines Treuhandverhältnisses - Vorliegen einer Eigentumsvermutung - …

    Das Wesen dieser sogenannten uneigennützigen Treuhand besteht darin, daß der treuhänderisch zu verwaltende Vermögensgegenstand formell aus dem Vermögen des Treugebers ausscheidet, der Treuhänder Inhaber des Rechts wird und lediglich im Innenverhältnis verpflichtet bleibt, das nach wie vor wirtschaftlich zum Vermögen des Treugebers gehörige Recht zwar im eigenen Namen, aber nur im Interesse und zum Nutzen des Treugebers geltend zu machen und auf Verlangen auf diesen zurückzuübertragen (BGH, Urt. v. 25.11.64 - V ZR 144/62, WM 1965, 173 und das zwischen den Parteien ergangene Urt. d. BGH v. 9.2.72 - VIII ZR 128/70, WM 1972, 383).
  • BGH, 24.03.1971 - V ZR 22/69

    Voraussetzungen für das Erlöschen eines Mietverhältnisses - Anforderungen an die …

    Entgegen der von der Revision vertretenen Auffassung hindert ferner nicht das vom Berufungsrichter als vereinbart erachtete Mietverhältnis der Parteien die Annahme eines auftragsähnlichen Rechtsverhältnisses hinsichtlich des Grundstückserwerbs (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1964 - V ZR 144/66, WM 1965, 173).
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