Rechtsprechung
| BGH, 17.02.1965 - VIII ZR 158/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertragliche Verpflichtung zur Abgabe eines abstrakten Schuldanerkenntnisses - Auslegung des Inhalts eines Vertrages - Auslegung eines "Abwicklungsvetrages" als stillschweigende Erfüllungsübernahme - Gleichstellung eines Urteils mit einem abstrakten Schuldanerkenntnis - ...
Papierfundstellen
- WM 1965, 579
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.06.2016 - XI ZR 242/15
Bürgschaft: Einredeverlust des Bürgen im Hinblick auf den Ablauf der …
Denn gemäß § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB kann er die dem Hauptschuldner zustehenden Einreden, mithin auch geltend machen, dass dem Gläubiger seine Forderung gegen den Hauptschuldner rechtskräftig aberkannt worden ist (BGH, Urteile vom 17. Februar 1965 - VIII ZR 158/63, WM 1965, 579, 580 und vom 24. November 1969 - VIII ZR 78/68, WM 1970, 12;… Soergel/Gröschler, BGB, 13. Aufl., § 765 Rn. 67). - BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 688/05
Bürgenhaftung - Erklärung des Bürgen mit Nichtwissen
Die Rechtskraft einer dem Gläubiger ungünstigen Entscheidung gegen den Hauptschuldner wirkt zwar auch zu Gunsten des Bürgen (BGH 24. November 1969 - VIII ZR 78/68 - NJW 1970, 269; 17. Februar 1965 - VIII ZR 158/63 - WM 1965, 579).
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