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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1965 - VIII ZR 257/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,4761
BGH, 03.11.1965 - VIII ZR 257/63 (https://dejure.org/1965,4761)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1965 - VIII ZR 257/63 (https://dejure.org/1965,4761)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1965 - VIII ZR 257/63 (https://dejure.org/1965,4761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines erstrangigen Wohnrechtes - Vermögensbegriff im Sinne des Anfechtungsgesetzes (AnfG) - Bestellung einer Hypothek zur Benachteiligung des Gläubigers

Papierfundstellen

  • WM 1966, 140
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 153/93

    Zeitpunkt des Eintritts der Gläubigerbenachteiligung bei einer …

    Eine Forderung ist auch dann uneinbringlich, wenn voraussehbar eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners fruchtlos verlaufen würde (vgl. BGH, Urt. v. 3. November 1965 - VIII ZR 257/63, WM 1966, 140; v. 22. September 1982 - VIII ZR 293/81, NJW 1983, 1678 f).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 639/03

    Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übereignung eines …

    Voraussichtlich fruchtlos ist die Zwangsvollstreckung, wenn eine Befriedigung aus dem Vermögen des Schuldners, auf das der Gläubiger ohne Weiteres zugreifen kann, nicht zu erwarten ist (vgl. BGH, WM 1966, 140;… Huber, aaO., § 2 AnfG, Rdnr. 27 u. 22).

    Der Gläubiger braucht nämlich vor einer Anfechtung nicht in das Vermögen eines Dritten zu vollstrecken und muss sich auch nicht auf die Möglichkeit der Anfechtung gegenüber einem Dritten verweisen lassen, sofern auf diesen Schuldnervermögen übertragen wurde (vgl. BGH, WM 1966, 140;… Huber, aaO., § 2 AnfG, Rdnr. 25).

  • BGH, 25.09.1967 - VII ZR 42/65

    Herausgabe eines Erlöses - Abschluss eines Auftragsverhältnisses und …

    Diese Vorschrift, die nicht einmal für alle Bereicherungsansprüche gilt (vgl. RG JW 1910, 810; VII ZR 54/64 vom 17. Januar 1966 = WM 1966, 140, 142), kann auf das durch Geschäftsführung ohne Auftrag begründete Rechtsverhältnis nicht entsprechend angewandt werden (BGHZ 39, 89, 91) [BGH 31.01.1963 - VII ZR 284/61].
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