Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1967 - VIII ZR 71/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Schuldhafte Verletzung eines bestehenden Belegungsrechts aus einem Vertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1968, 38
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.03.1983 - III ZR 169/81
Sorgfaltspflichten der Bundesrepublik Deutschland bei Ausübung eines …
Bei Verletzung ihres Wohnungsbelegungsrechts kann die Beklagte die Darlehensnehmer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen; die Rechtsprechung bejaht derartige Ansprüche in ständiger Praxis (vgl. BGH Urteil vom 26. September 1962 - VIII ZR 134/61 = WM 1962, 1223, 1224 f. und vom 30. Oktober 1967 - VIII ZR 71/65 = WM 1968, 38, 39; weitere Nachweise aus der Rechtsprechung bei Fischer/Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, II. WoBauG § 87 a Anm. 6 S. 21). - BFH, 02.12.1987 - X R 5/81
Keine Zwischenvermietung im öffentlich geförderten Wohnungsbau
Wird das Besetzungsrecht dadurch verletzt, daß der Vermieter die Wohnung an einen nichtbenannten Wohnungssuchenden vermietet, so hat er Schadensersatz zu leisten (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 30. Oktober 1967 VIII ZR 71/65, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht - WM - 1968, 38). - BGH, 14.01.1970 - VIII ZR 125/68
Begrenzung des Mietzinses für die Dauer eines Wohnungsbesetzungsrechts auf Grund …
Die Beklagten haben durch die anderweitige Vermietung der ehemaligen Wohnung S. demnach schuldhaft das der Klägerin eingeräumte Wohnungsbesetzungsrecht verletzt und sind deshalb für den dieser durch die Zahlung von Trennungsentschädigung entstandenen und etwa noch entstehenden Schaden ersatzpflichtig (Senatsurteil vom 30. Oktober 1967 - VIII ZR 71/65 - = WM 1968, 38). - BGH, 16.09.1970 - VIII ZR 47/69
Fortdauer eines Wohnungsbesetzungsrechts - Höhe des Mietzinses bei …
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 1967 (VIII ZR 71/65 = WM 1968, 38 = BGH Warn 1969, 311) ausgesprochen, daß der Vermieter schadenersatzpflichtig ist, der durch Verletzung des Wohnungsbesetzungsrechts verursacht, daß der Wohnungsförderer Trennungsentschädigung zahlen muß.
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