Rechtsprechung
| BGH, 08.04.1968 - VIII ZR 70/66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Geltendmachung eines Anspruchs auf Pachtzins - Voraussetzungen für die Eröffnung eines Konkursverfahrens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1968, 947
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- RG, 03.06.1918 - IV 11/18
Abtretung und Pfändung des Pflichtteilsanspruchs
Auszug aus BGH, 08.04.1968 - VIII ZR 70/66
Wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, ist es dem Drittschuldner verwehrt, Einwendungen gegen die Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Forderung geltend zu machen und sich darauf zu berufen, daß der Schuldtitel, auf den sich die Forderung gründet, materiell unwirksam sei (vgl. RGZ 38, 400, 401; 93, 74, 77). - RG, 03.01.1884 - 2880/83
Inwieweit wird die Anwendung des §. 137 St.G.B.'s dadurch ausgeschlossen, daß es …
Auszug aus BGH, 08.04.1968 - VIII ZR 70/66
Die von der Revision in diesem Zusammenhang für ihre gegenteilige Ansicht angeführten Urteile RGZ 56, 70, 71 sowie RGSt 9, 403 und 26, 287 behandeln nicht die hier zu entscheidende Frage nach den Verteidigungsmöglichkeiten des. - RG, 27.11.1903 - VII 312/03
1. Kann der Mangel eines vollstreckungsfähigen Schuldtitels von demjenigen, gegen …
Auszug aus BGH, 08.04.1968 - VIII ZR 70/66
Die von der Revision in diesem Zusammenhang für ihre gegenteilige Ansicht angeführten Urteile RGZ 56, 70, 71 sowie RGSt 9, 403 und 26, 287 behandeln nicht die hier zu entscheidende Frage nach den Verteidigungsmöglichkeiten des. - RG, 14.12.1894 - 3940/94
Wann ist eine Pfändung (§ 137 St.G.B.'s) durch die "zuständigen" Behörden oder …
Auszug aus BGH, 08.04.1968 - VIII ZR 70/66
Die von der Revision in diesem Zusammenhang für ihre gegenteilige Ansicht angeführten Urteile RGZ 56, 70, 71 sowie RGSt 9, 403 und 26, 287 behandeln nicht die hier zu entscheidende Frage nach den Verteidigungsmöglichkeiten des.
- BGH, 21.09.1981 - II ZR 104/80
Kapitalersetzende Gesellschafterleistung; Stammkapital, Gesellschfterdarlehen; …
Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch sind einem Drittschuldner grundsätzlich verschlossen (Urt. d. BGH v. 8.4. 68 - VIII ZR 70/66, WM 1968, 947 u. v. 31.5. 76 - II ZR 90/74, WM 1976, 713). - OLG München, 14.11.2018 - 20 U 1782/18
Abgrenzung zwischen Arbeitseinkommen und sonstigen Einkünften bei …
Rn. 20 Einwände gegen die titulierte Forderung kann die Beklagte als Drittschuldnerin nicht erheben (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.1968 - VIII ZR 70/66;… Stein/Jonas/Würdinger ZPO 23. Aufl. 2017 § 829 Rn. 117). - BGH, 11.03.1985 - II ZR 42/84
Rechte des Drittschuldners aus einer Freistellungsverpflichtung des früheren …
Dem Drittschuldner ist es verwehrt, Einwendungen gegen das Bestehen des titulierten Anspruchs geltend zu machen und sich darauf zu berufen, daß der Schuldtitel, der Grundlage der Pfändung ist, materiell unwirksam sei (BGH, Urt. v. 8.4.1968 - VIII ZR 70/66, WM 1968, 947). - BGH, 31.05.1976 - II ZR 90/74
Umfang der Haftung des Einlageschuldners einer Gesellschaft mit beschränkter …
Aber abgesehen davon, daß das Berufungsgericht dem Gesellschafterbeschluß vom 1. August 1967 keine (zusätzliche) Einlageleistung im Rechtssinne, sondern die Gewährung eines Darlehens durch I. entnommen hat, sind einem Drittschuldner wie den Beklagten Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch grundsätzlich verwehrt (BGH, Urt. v. 8.4.68 - VIII ZR 70/66, WM 1968, 947; Urt. d. Sen. v. 16.2.76 - II ZR 171/74; WM 1976, 355 zu I 2).
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