Rechtsprechung
| BGH, 04.07.1968 - II ZR 47/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Absichtliche Verzögerung der Liquidation durch einen Gesellschafter - Auflösung einer offenen Handelsgesellschaft - Anspruch auf Auszahlung von Gewinnansprüchen - Auseinandersetzungsanspruch gegen die Gesellschaft - Persönlicher Anspruch eines Gesellschafters gegen einen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Papierfundstellen
- NJW 1968, 2005
- MDR 1968, 996
- WM 1968, 1086
- DB 1968, 1575
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.07.1962 - II ZR 204/60
Rückständige Gewerbesteuer - § 110 HGB, subsidiäre Haftung der Mitgesellschafter, …
Auszug aus BGH, 04.07.1968 - II ZR 47/68
Diese Ausführungen stimmen an sich im Kernpunkt mit der vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung überein, daß einzelne auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhende Ansprüche im Auflösungsstadium grundsätzlich nur als unselbständige Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung zu behandeln sind und deshalb nicht mehr selbständig geltend gemacht werden können [vgl. u.a. BGHZ 37, 299, 304 [BGH 02.07.1962 - II ZR 204/60] m.w.N.).Für solche unmittelbar zwischen den Gesellschaftern bestehende, auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhende Ansprüche gilt aber grundsätzlich ebenso wie für Ansprüche zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern, daß sie im Abwicklungsstadium nur im Rahmen der Auseinandersetzungsrechnung berücksichtigt werden können (BGHZ 37, 299, 305) [BGH 02.07.1962 - II ZR 204/60].
Der erkennende Senat hat schon mehrfach ausgesprochen, daß ein Gesellschafter wegen eines persönlichen Anspruchs gegen einen Mitgesellschafter trotz Auflösung der Gesellschaft nicht auf den Abschluß der Auseinandersetzung zu verweisen ist, sondern für eine selbständige Klage Raum bleibt, wenn ausnahmsweise schon vor der endgültigen Abrechnung mit Sicherheit feststeht, daß er seinen Mitgesellschaftern im Endergebnis in bestimmter Höhe in Anspruch nehmen kann (BGHZ 37, 299, 305 [BGH 02.07.1962 - II ZR 204/60] m.w.N.).
- BGH, 08.02.1962 - II ZR 205/60
Einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entstandener Schaden auf Grund …
Auszug aus BGH, 04.07.1968 - II ZR 47/68
Es handelt sich daher, wie der Revision recht zu geben ist, um einen persönlichen Anspruch der Klägerin, den sie an sich unabhängig von der Gesellschaft gegen den Beklagten geltend machen könnte (vgl. BGH NJW 1962, 859 [BGH 08.02.1962 - II ZR 205/60].
- OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 3 U 176/15
Gewinnanteile an einer in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts …
aa) Ein Gesellschafter, der die Liquidation absichtlich verzögert, kann sich wegen eines gegen ihn gerichteten persönlichen Schadensersatzanspruches eines Mitgesellschafters nicht auf den im Regelfall geltenden Grundsatz berufen, ein solcher Anspruch sei seit der Auflösung der Gesellschaft nur noch ein Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung, der selbständig nicht mehr geltend gemacht werden könne (BGH, Urteil vom 4.7. 1968 - II ZR 47/68; NJW 1968, 2005, beck-online). - BGH, 17.02.1969 - II ZR 137/67
Anspruch auf Provisionsbeteiligung - Anspruch auf Schadensersatz wegen …
Diesen von der Beklagten bestrittenen Anspruch kann der Kläger nach der zutreffenden, mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt WM 1968, 1086) übereinstimmenden Auffassung des Berufungsgerichts zur Zeit nicht als selbständige Forderung geltend machen, da er Einzelposten aus einer zwischen den Parteien anstehenden Gesamtabrechnung betrifft und bei dem gegenwärtigen Stand der Sache noch nicht zu übersehen ist, ob dem Kläger nach dem Ergebnis dieser Abrechnung ein Guthaben in entsprechender Höhe zustehen wird.Ein Betrag in Höhe dieses mit Sicherheit bestehenden Guthabens könnte der betreffenden Partei alsdann vorweg zugesprochen werden (vgl. BGHZ 37, 299, 305 [BGH 02.07.1962 - II ZR 204/60]; BGH WM 1968 1086).
- OLG Jena, 26.02.2003 - 4 U 786/02
Rückabwicklung einer stillen Gesellschaft nach Widerruf der Beitrittserklärung
Bei Auflösung einer Gesellschaft werden im Rahmen der Auseinandersetzung zwar grundsätzlich alle Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter wie auch unter den Gesellschaftern zu unselbstständigen Rechnungsposten, die in die Auseinandersetzungsbilanz einzustellen sind; solche Ansprüche können dann nicht mehr selbstständig geltend gemacht werden (BGHZ 37, 299, 304; BGH NJW 1968, 2005, 2006; BGH ZIP 1984, 438 = NJW 1984, 1455, 1456;… Baumbach/Hopt , aaO, § 145 Rz. 6, § 235 Rz. 1;… MünchKomm- Ulmer , BGB, 3. Aufl., 1997, § 705 Rz. 285).
- BGH, 03.05.1976 - II ZR 92/75
Umwandlung von Einzelansprüchen eines Gesellschafters aus dem …
Von dem Grundsatz, daß nach Auflösung der Gesellschaft die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche nur noch im Rahmen einer abschließenden Auseinandersetzungsrechnung berücksichtigt werden können, gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats jedoch dann eine Ausnahme, wenn schon vor der Beendigung der Auseinandersetzung mit Sicherheit feststeht, daß der eine Gesellschafter jedenfalls einen bestimmten Betrag verlangen kann (vgl. BGHZ 37, 299, 305 sowie die Urteile vom 4.7.1968 - II ZR 47/68 = WM 1968, 1086; vom 17.2.1969 - II ZR 137/67 = WM 1969, 591 Abschn. II 3; vom 24.5.1971 - II ZR 184/68 - WM 1971, 931 und vom 1.4.1974 - II ZR 95/72 = WM 1974, 749 Abschn. III 1 a). - OLG Jena, 26.02.2003 - 4 U 704/02
Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Einlagen im Wege der Rückabwicklung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.07.1988 - II ZR 312/87
Fälligkeit eines Abfindungsanspruch nach Aufstellung einer Abfindungsbilanz - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann der Ausgeschiedene aber dann ausnahmsweise einen Einzelposten isoliert geltend machen, wenn aufgrund besonderer Umstände feststeht, daß er einen auf diese Weise erlangten Betrag keinesfalls zurückzahlen muß (vgl. BGHZ 37, 299, 305; Sen. Urt. v. 4. Juli 1968 - II ZR 47/68, WM 1968, 1086; v. 14. Februar 1969 - II ZR 137/67, WM 1969, 591; v. 1. April 1974 - II ZR 95/72, WM 1974, 749, 751; v. 3. Mai 1976 - II ZR 92/75, WM 1976, 790; v. 20. Oktober 1977 - II ZR 92/76, WM 1978, 89, 90; v. 5. Februar 1979 - II ZR 210/76, WM 1979, 937, 938; v. 9. März 1981 - II ZR 70/80, WM 981, 487). - BGH, 20.10.1977 - II ZR 92/76
Verpflichtung des Auftragnehmers, das bei Baubetreuungsverträgen durch den …
Schon deshalb kann jedenfalls gegenwärtig nicht im Anschluß an das Senatsurteil vom 4. Juli 1968 - II ZR 47/68 = LM HOB § 145 Nr. 5 gesagt werden, die Beklagten müßten wegen ihres eigenen Verhaltens nach Treu und Glauben in Kauf nehmen, zunächst vielleicht mehr zu zahlen, als der Klägerin im Ergebnis zustehe. - OLG Frankfurt, 16.11.2017 - 3 U 176/15
Nach Beendigung einer GbR besteht kein Gewinnanspruch mehr!
aa) Ein Gesellschafter, der die Liquidation absichtlich verzögert, kann sich wegen eines gegen ihn gerichteten persönlichen Schadensersatzanspruches eines Mitgesellschafters nicht auf den im Regelfall geltenden Grundsatz berufen, ein solcher Anspruch sei seit der Auflösung der Gesellschaft nur noch ein Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung, der selbständig nicht mehr geltend gemacht werden könne (BGH, Urteil vom 4.7. 1968 - II ZR 47/68; NJW 1968, 2005, beck-online). - BGH, 10.11.1969 - II ZR 40/67
Persönliche Haftung für Verbindlichkeiten einer Kommanditgesellschaft (KG) - …
Dieser Rechtsprechung liegt der Gedanke zugrunde, daß es Treu und Glauben widerspräche, müßte ein Gesellschafter einem Mitgesellschafter eine Leistung gewähren, die dieser unter Umständen später ganz oder zum Teil wieder erstatten müßte (BGH NJW 1968, 2005/06). - OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01 Bei Auflösung einer Gesellschaft werden im Rahmen der Auseinandersetzung zwar grundsätzlich alle Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter wie auch unter den Gesellschaftern zu unselbständigen Rechnungsposten, die in die Auseinandersetzungsbilanz einzustellen sind; solche Ansprüche können dann nicht mehr selbständig geltend gemacht werden (BGHZ 37, 299,304; NJW 1968, 2005, 2006; 1984, 1455, 1456;… Baumbach/Hopt, a.a.O., § 145 Rn. 6, § 235 Rn. 1;… MüKoBGB/Ulmer, 3. Aufl. 1997, § 705 Rn. 285).
- BGH, 17.09.1984 - II ZR 208/83
- BGH, 07.02.1974 - II ZR 140/72
Rechtmäßigkeit ener Geldentnahme aus dem Gesellschaftsvermögens - Ursächlichkeit …
- BGH, 01.03.1982 - II ZR 85/81
Anspruch einer Gesellschaft auf Rückzahlung einer Sondervergütung aufgrund …
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