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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1969 - V ZR 25/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1121
BGH, 11.07.1969 - V ZR 25/67 (https://dejure.org/1969,1121)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1969 - V ZR 25/67 (https://dejure.org/1969,1121)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1969 - V ZR 25/67 (https://dejure.org/1969,1121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1959
  • NJW 1970, 98 (Ls.)
  • MDR 1970, 35
  • DNotZ 1970, 105
  • WM 1969, 1176
  • DB 1969, 1835
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 80/59

    Erledigung der Hauptsache. Berufungszurücknahme

    Auszug aus BGH, 11.07.1969 - V ZR 25/67
    Die Würdigung des Berufungsgerichts, daß hiernach "schon objektiv" von einer Umgehung des § 505 Abs. 2 BGB "kaum die Rede sein" könne und eine Umgehungsabsicht, wie sie im Fall der in BGHZ 34, 200, 205 [BGH 25.01.1961 - V ZR 80/59] abgedruckten Entscheidung gegeben war, nicht bewiesen sei, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.

    Die Revision meint unter Hinweis auf BGHZ 34, 200, 205 [BGH 25.01.1961 - V ZR 80/59], das Berufungsgericht hätte prüfen müssen, ob die Vertragspartner mit ihren Vereinbarungen vom ... 1962 "insgesamt" der Klägerin die Ausübung ihres Vorkaufsrechts "versauern" wollten.

    Wenn der Tatrichter danach noch Bedenken erörtert, die nach seiner Ansicht "allerdings" den Wahrheitsgehalt der Bekundung G. beeinträchtigen, so hat das Berufungsgericht doch in Anbetracht der Grundschuldbestellung ersichtlich nicht die Überzeugung gewinnen können, daß der Beklagte in der Absicht, die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Klägerin zu vereiteln (vgl. BGHZ 34, 205 [BGH 25.01.1961 - V ZR 80/59]), die Vereinbarungen vom ... 1962 getroffen hat.

  • RG, 07.07.1927 - VI 10/27

    1. Kann beim Vorliegen eines Vorkaufsrechts der zwischen dem Verpflichteten und …

    Auszug aus BGH, 11.07.1969 - V ZR 25/67
    Den Vertragspartnern steht es, solange das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt ist, grundsätzlich frei, Zusätze und Änderungen zum Kaufvertrag zu vereinbaren (vgl. RGZ 118, 5, 7;… Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 504 Rdn. 11); der Vorkaufsverpflichtete ist nicht gehalten, dem Vorkaufsberechtigten die Ausübung seines Vorkaufsrechts zu ermöglichen (vgl. RGZ 123, 265, 269).

    Eine solche Begünstigung kann zulässigerweise auch noch nachträglich abgesprochen werden (vgl. RGZ 118, 5, 9), sofern darin nicht ausnahmsweise ein Verstoß gegen § 505 Abs. 2 BGB (bewußte Schlechterstellung des Vorkaufsberechtigten) zu erblicken ist.

  • BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    Auszug aus BGH, 11.07.1969 - V ZR 25/67
    Der Verkäufer kann dem Käufer ohne Rücksicht auf das Vorkaufsrecht im Kaufvertrag ein Entgegenkommen erweisen, das nur für dessen Person und nicht für den Vorkaufsberechtigten gelten soll (vgl. Urteil des Senate vom 11. Dezember 1963 - V ZR 41/629 WM 1964, 231, 232).
  • BGH, 17.12.1964 - V BLw 10/64
    Auszug aus BGH, 11.07.1969 - V ZR 25/67
    Die Revision bittet im Hinblick auf die Vorkaufsberechtigung der Klägerin um Prüfung der Frage, ob nicht bereits auf Grund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1964 - V BLw 10/64 - rechtskräftig feststehe, daß der Kaufvertrag zwischen dem Beklagten und G. mangels Genehmigung unwirksam sei.
  • BGH, 17.05.1968 - V ZR 7/65

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Geltendmachung eines …

    Auszug aus BGH, 11.07.1969 - V ZR 25/67
    Ob "der" schuldrechtliche Vertrag im Sinne des § 2 GrdstVG indessen hier als genehmigt zu gelten hat, scheint deshalb fraglich, weil das Berufungsgericht selbst eine "innerliche Abhängigkeit" zwischen den beiden Vereinbarungen vom ... 1962 und damit offenbar ein einheitliches Vertragswerk (vgl. Urteil des Senats vom 17. Mai 1968 - V ZR 7/65 S. 12 ff) für möglich hält, der Grundschuldbetellungsvertrag vom ... 1962 der Genehmigungsbehörde aber nicht vorgelegt worden ist und deshalb bei Annahme der Einheit aller Verträge "der" obligatorische Vertrag über die Veräußerung nicht mit dem Inhalt als genehmigt gilt (§ 6 Abs. 2 GrdstVG), mit dem er abgeschlossen worden ist (vgl. Urteil des Senats vom 17. Mai 1968 - V ZR 7/65 S. 17; Lange, GrdstVG 2, Aufl. § 2 Anm. 13; Wöhrmann, GrdstVG § 6 Anm. 4;… Vorwerk/von Spreckelsen, GrdstVG § 2 Rdn. 71).
  • RG, 14.02.1929 - VIII 388/28

    Zur Ausübung des Vorpachtrechts, wenn der vom Vorpachtrecht ergriffene Raum …

    Auszug aus BGH, 11.07.1969 - V ZR 25/67
    Den Vertragspartnern steht es, solange das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt ist, grundsätzlich frei, Zusätze und Änderungen zum Kaufvertrag zu vereinbaren (vgl. RGZ 118, 5, 7;… Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 504 Rdn. 11); der Vorkaufsverpflichtete ist nicht gehalten, dem Vorkaufsberechtigten die Ausübung seines Vorkaufsrechts zu ermöglichen (vgl. RGZ 123, 265, 269).
  • BGH, 14.11.1969 - V ZR 115/66

    Voraussetzung für das Entstehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Paß der Vorkaufsverpflichtete auch gegenüber einer nach dem Gesetz vorkaufsberechtigten öffentlich-rechtlichen Körperschaft nicht gehalten ist, ihr die Ausübung des Vorkaufsrechts zu ermöglichen (Urteil des Senats vom 11. Juli 1969, V ZR 25/67, NJW 1969, 1959), gilt auch, wenn das gesetzliche Vorkaufsrecht auf §§ 24 ff BBauG beruht.
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 31/94

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine im Kaufvertrag getroffene Regelung über …

    Es läßt vielmehr dem Verpflichteten völlig freie Hand, den Gegenstand zu den Bedingungen zu verkaufen, die er für angemessen und richtig hält (BGHZ 77, 359, 363;… Urt. v. 11. Dezember 1963, V ZR 41/62, WM 1964, 231, 232; Urt. v. 11. Juli 1969, V ZR 25/67, WM 1969, 1176, 1178).
  • VGH Bayern, 11.05.1994 - 9 B 93.1514

    Zu den Voraussetzungen der Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Bayerischen …

    BloBe Vertragsanderungen m6gen bis zur Ausubung des Vor kaufsrechts mit Wirkung gegenUber dem Vorkaufsberechtig-ten vereinbart werden k6nnen; das gilt aber nicht fr eine bewuBte Schlechterstellung des Voæ£aufsberechtigten (vgl. BGH v. 11.7.1969, NJW. 1969, 1959 m. w.Nachw.ãEURŒï¼� DNotZ 1970, 105]) oder gar fr eine Beseitigung des Vorkaufs-anspruchs durch eine Aufhebung des Vertrags (vgl æˆ Ernst! . Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1.6.1993, RdNr. 35 zu § 24 m. w. Nachw.), die hier gerade wegen der beä¾.chteten Ausubung des Vorkaufsrechts erfolgte (Schreiben der Klagerin v. 27.8.1989).
  • BGH, 14.02.1974 - V BLw 1/73
    Eine sich an dem begrenzten Zweck der gesetzlichen Regelung (§§ 4 ff RSG; vgl. BGH WM 1969, 1176, 1177 m.w.N.) ausrichtende und den Bedürfnissen des Grundstücksverkehrs Rechnung tragende Auslegung des Gesetzes wird der Auffassung den Vorzug geben, daß das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden kann, wenn beim Verkauf mehrerer Grundstücke in einem Vertrag nicht alle zusammen verkauften Grundstücke dem Vorkaufsrecht unterliegen und für den Vertrag eine einheitliche Genehmigung beantragt ist.
  • LG Berlin, 01.08.2013 - 20 O 44/13

    Später eingefügte Maklerklausel: Vorkaufsberechtigter Mieter muss nicht zahlen!

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach eine Änderung des Vertrages auch nach Abschluss des Vertrages grundsätzlich zulässig ist (BGH 11.7.69- V ZR 25/67) und dies dazu führt, dass der Vertragsinhalt maßgeblich ist, der bei Zugang der Ausübung des Vorkaufsrechtes bestand, auch für den Fall des gesetzlichen Vorkaufsrechtes des Mieters Anwendung finden kann.
  • OLG Oldenburg, 14.02.1985 - 1 U 107/84

    Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht trotz Unterverbriefung

    Wegen des Inhalts des mit der Klägerin zustande gekommenen Vertrages finden die Bestimmungen des BGB Anwendung, soweit nicht das Reichssiedlungsgesetz abweichende Bestimmungen enthält (vgl. BGH NJW 1969, 1959, 1960 [= DNotZ 1970, 105 ]).
  • BGH, 05.03.1970 - V BLw 34/69

    Erteilung eines Bescheids über die Ausübung des Vorkaufrechts durch die …

    Pikalo/Bendel, auf die sich das Oberlandesgericht beruft, gehen von dieser Auffassung aus (GrdstVG § 27 VI 2 bb Seite 1162; vgl. für die Frage der Zulässigkeit von Vertragsabänderungen das Urteil des Senats vom 11. Juli 1969, V ZR 25/67, WM 1969, 1176).
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