Rechtsprechung
| BGH, 16.01.1969 - II ZR 76/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1969, 560
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.1959 - IV ZR 311/58
Restitutionsklage
Auszug aus BGH, 16.01.1969 - II ZR 76/66
Zutreffend ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (BGHZ 30, 60, 65) davon ausgegangen, daß abgesehen von lückenhafter Verhandlung und unterlassener Erfüllung der Fragepflicht keine Partei ein Recht auf Wiedereröffnung der Verhandlung hat, und zwar auch dann nicht, wenn sie beabsichtigt, ihr bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung unbekannt gebliebene Tatsachen vorzubringen, mögen diese auch einen Restitutionsgrund hinsichtlich des Urteils darstellen.
- BGH, 05.12.1972 - VI ZR 120/71
Klage auf Schadensersatz gegen einen Wirtschaftsprüfer - Haftung aus unerlaubter …
- VII ZR 51/67 = WM 69, 36;v. 16. Januar 1969 - II ZR 76/66 = WM 1969, 560;v. 1. Dezember 1970 - VI ZR 118/69 = WM 1971, 206, 207 u.a.m.). - BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88
Informationspflichten von Banken untereinander bei Ablösung eines notleidenden …
Sie ist nicht einmal verpflichtet, ihren Kunden auf die Tatsache hinzuweisen, daß sie selbst nicht bereit ist, dem in Aussicht genommenen Geschäftspartner weiterhin Kredit zu gewähren (BGH, Urteile vom 10. Januar 1963 - II ZR 128/61, WM 1963, 475 sowie vom 16. Januar 1969 - II ZR 76/66, WM 1969, 560, 561). - BGH, 14.07.1983 - III ZR 177/82
Aufklärungspflicht eines Kreditinstituts nach Treu und Glauben hinsichtlich einer …
Dieser Ausgangspunkt entspricht einer gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 72, 92, 104; Urteile vom 29. Mai 1978 - II ZR 173/77 - WM 1978, 896; vom 16. Januar 1969 - II ZR 76/66 = WM 1969, 560; vgl. auch Senatsurteil vom 13. November 1980 - III ZR 96/79 - WM 1980, 1446, 1448).
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