Rechtsprechung
| BGH, 29.01.1970 - III ZR 30/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einhaltung der Fristen im schriftlichen Verfahren - Erheblichkeit eines Schriftsatzes - Antrag auf Festsetzung einer angemessenen Entschädigung wegen Enteignung - Einheitliche Bewertung eines Grundstücks bei der Berechnung der angemessenen Entschädigung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1970, 590
- BauR 1970, 102
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.09.1957 - III ZR 171/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.01.1970 - III ZR 30/69
Diese Berechnungsart hat der Senat in seinem Urteil vom 23. September 1957 - III ZR 171/56 = WM 1958, 78 = BB 1958, 61 in einem Fall, der die Enteignung von Vorgartengelände betraf, gebilligt.
- BGH, 14.01.1982 - III ZR 134/80
Klage auf Erhöhung der Entschädigung bei Enteignung von zum Straßenbau benötigter …
Bei dieser vom Senat - auch unter der Geltung des Preußischen Enteignungsgesetzes - gebilligten Berechnungsweise handelt es sich um einen Fall der Vorteilsausgleichung; ausgleichungsfähiger Vorteil ist die Wertsteigerung der ursprünglich als Hinterland einzustufenden Wertzone (BGHZ 21, 388, 396; Senatsurteile vom 29. Januar 1970 - III ZR 30/69 = WM 1970, 590 m.w.Nachw.; 26. Mai 1977 - III ZR 149/74 = WM 1977, 1004; s. auch BVerwG DWW 1959, 114;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg BBauG § 95 Rdn. 38). - BGH, 30.05.1983 - III ZR 22/82
Entschädigungen für den entzogenen Grund und Boden - Bemessung der Höhe einer …
Bei dieser Berechnungsweise handelt es sich um einen Fall der Vorteilsausgleichung; ausgleichungsfähiger Vorteil ist die Wertsteigerung der ursprünglich als Hinterland einzustufenden Wertzone (BGHZ 21, 388, 396; Senatsurteile vom 29. Januar 1970 - III ZR 30/69 = WM 1970, 590 m.w.Nachw.; vom 26. Mai 1977 - III ZR 149/74 = WM 1977, 1004; vom 14. Januar 1982 - III ZR 134/80 = WM 1982, 565; s. auch BVerwG DWW 1959, 114;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg BBauG § 95 Rdn. 38). - LG Köln, 23.12.1987 - 11 T 226/87
Voraussetzungen der Gebührenermäßigung nach § 7 Nr. 6 PrGKG
Ändert sich durch die Abtretung die Bebaubarkeit des Restgrundstücks, so ist der Wert der Teilfläche nach der Differenzmethode zu ermitteln (Nr. 6.4.2 WertR 76), welche vor allem bei der Wertermittlung von abzutretenden Vorgärten anzuwenden ist (vgl. BGH WM 1970, 590 ).
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