Rechtsprechung
| BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 135/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksame Kündigung eines Pachtverhältnisses - Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs - Verstoß gegen Treu und Glauben - Vorherige Hinnahme dauernder Zahlungsunpünktlichkeit
Papierfundstellen
- WM 1971, 1439
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.03.1969 - VIII ZR 76/67
Kündigung eines Mietvertrags - Räumung und Herausgabe eines genutzten Grundstücks …
Auszug aus BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 135/70
Baß in der Kündigung, die in einer Räumungs- und Herausgabeklage enthalten ist, eine schlüssig erklärte Abmahnung zu sehen ist, hat der erkennende Senat bereits früher ausgesprochen (VIII ZR 76/67 vom 26. März 1969 = WM 1969, 625 = LM BGB § 554 b Nr. 1).
- BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84
Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der …
1911 Nr. 67; BGH Urt. v. 22. September 1971, VIII ZR 135/70, WM 1971, 1439, 1441; Senatsurt. v. 28. September 1984, V ZR 43/83, NJW 1985, 266, 267 = WM 1984, 1539). - BGH, 28.09.1984 - V ZR 43/83
Formlose Abänderung von Grundstückskaufverträgen nach der Auflassung
Lagen die Voraussetzungen eines Rücktrittsrechts vor, so konnte sie es ausüben, auch wenn ihr die Möglichkeit zur Lösung des Vertragsverhältnisses aus wirtschaftlichen Gründen, nämlich wegen der gestiegenen Grundstückspreise, gelegen kam (vgl. BGH Urteil vom 22. September 1971, VIII ZR 135/70, WM 1971, 1439, 1441). - OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 10 W 114/10
Rechtsmissbräuchlichkeit der Ausübung eines ordentlichen Kündigungsrechts durch …
Grundsätzlich ist es ohne Belang, aus welchen Gründen der Vermieter eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ausspricht (BGH, Urt. v. 22.9.1971, WM 1971, 1439 - VIII ZR 135/70).
- OLG Koblenz, 08.01.2002 - 3 U 406/01
Leasingvertrag: Unwirksamkeit der Kündigungsklausel wegen fehlenden …
Darauf kann der Vermieter sich jedoch nicht berufen, wenn er dieses Verhalten des Mieters längere Zeit widerspruchslos hingenommen hat; er muss dann vielmehr den Mieter zuvor abmahnen (vgl. BGH, WM 1971, 1439, 1440). - OLG Düsseldorf, 09.11.1989 - 10 U 37/89 Dementsprechend vertritt der BGH die Ansicht, daß in der während des Prozesses erklärten Kündigung die Abmahnung und in der Räumungs- und Herausgabeklage die Kündigung gesehen werden kann (vgL BGH, WM 71, 1439, 1440; LM Nr. 1 zu § 554 b, dort S. 2).
- OLG Naumburg, 18.06.1998 - 2 U (Lw) 15/98
Anspruch auf Herausgabe der in der Urteilsformel bezeichneten Grundstücke ; …
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