Rechtsprechung
| BGH, 27.11.1970 - V ZR 52/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verlangen von Entgelt für die Benutzung einer in Form einer öffentlichen Anstalt betriebenen Abwasserbeseitigungsanlage von Grundstückseigentümern einer Gemeinde als Gebühr in Form einer einmaligen Kanalanschlussgebühr - Einordnung als eine öffentliche Last des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1971, 205
- WM 1971, 194
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.09.1970 - III ZR 87/69
Abwässerkanalisation
Auszug aus BGH, 27.11.1970 - V ZR 52/68
Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Bedenken gegen die Gültigkeit dieser Satzungen berechtigt sind, denn entscheidend ist, daß die beklagte Gemeinde in einer Weise aufgetreten ist, als ob die Satzung gültig wäre, und hoheitlich handelnd in Ausübung ihrer in der Satzung niedergelegten Rechte vorgegangen ist (siehe dazu das für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofes vorgesehene Urteil vom 30. September 1970, III ZR 87/69 S. 5). - RG, 10.02.1904 - V 336/03
Straßenanliegerbeiträge.
Auszug aus BGH, 27.11.1970 - V ZR 52/68
Daß diese öffentliche Grundstückslast auch in einer einmaligen Leistung bestehen kann, ist allgemein anerkannt (…z.B. Jäckel/Güthe, a.a.O. § 10 Rdn. 14 S. 69 unter Hinweis auf die Motive; RGZ 42, 276, 279; 56, 396, 398; 83, 87, 89; 86, 357, 362 u.a.). - RG, 11.07.1913 - V 60/13
Vorzugsrecht für Straßenanliegerbeiträge
Auszug aus BGH, 27.11.1970 - V ZR 52/68
Daß diese öffentliche Grundstückslast auch in einer einmaligen Leistung bestehen kann, ist allgemein anerkannt (…z.B. Jäckel/Güthe, a.a.O. § 10 Rdn. 14 S. 69 unter Hinweis auf die Motive; RGZ 42, 276, 279; 56, 396, 398; 83, 87, 89; 86, 357, 362 u.a.). - RG, 02.11.1898 - V 139/98
Zwangsversteigerung; Gemeine Last
- RG, 31.03.1915 - V 511/14
Zwangsversteigerung; Straßenanliegerbeitrag
Auszug aus BGH, 27.11.1970 - V ZR 52/68
Daß diese öffentliche Grundstückslast auch in einer einmaligen Leistung bestehen kann, ist allgemein anerkannt (…z.B. Jäckel/Güthe, a.a.O. § 10 Rdn. 14 S. 69 unter Hinweis auf die Motive; RGZ 42, 276, 279; 56, 396, 398; 83, 87, 89; 86, 357, 362 u.a.).
- BGH, 30.06.1988 - IX ZR 141/87
Begriff der öffentlichen Grundstückslasten
Von diesen Grundsätzen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 27. November 1970 - V ZR 52/68, WM 1971, 194, 195; v. 22. Mai 1981 - V ZR 69/80, WM 1981, 910 911) geht das Berufungsgericht zutreffend aus. - BGH, 26.01.2023 - V ZB 37/21
Zwangsversteigerung: Berücksichtigung einer Beitragsforderung in der Rangklasse 3 …
Rn. 7 aa) Öffentliche Lasten sind im öffentlichen Recht geschaffene Abgabeverpflichtungen, die in Geld durch wiederkehrende oder einmalige Leistungen zu erfüllen sind und bei denen neben der persönlichen Haftung des Schuldners die dingliche Haftung des Grundstücks besteht (vgl. Senat, Urteil vom 27. November 1970 - V ZR 52/68, WM 1971, 194, 195; Urteil vom 22. Mai 1981 - V ZR 69/80, NJW 1981, 2127;… Beschluss vom 30. März 2012 - V ZB 185/11, WM 2012, 997 Rn. 4; BGH…, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09, NJW-RR 2010, 1022 Rn. 6; jeweils mwN).Hingegen kommt es nicht darauf an, ob ein Heranziehungsbescheid erlassen worden ist; durch diesen wird die dingliche Last lediglich konkretisiert (vgl. Senat, Urteil vom 27. November 1970 - V ZR 52/68, WM 1971, 194, 195).
- OLG Dresden, 22.11.2010 - 17 W 1165/10
Wohnungseigentumsrecht; Zwangsvollstreckungsrecht
Soweit es dabei - wie meist - um eine Abgabenverpflichtung des Grundstückseigentümers geht, kommt ihr die Eigenschaft als öffentliche Grundstückslast nur zu, wenn sie auf öffentlichem Recht beruht, durch wiederkehrende oder einmalige Geldleistung zu erfüllen ist und nicht nur die persönliche Haftung des Schuldners, sondern auch die dingliche Haftung des Grundstücks voraussetzt (vgl. BGH WM 1971, 194, 195; 1981, 910, 911; 1988, 1574). - LG Bonn, 06.10.2009 - 6 T 103/09
Zwangsversteigerung wegen vollstreckbarer öffentlich-rechtlicher Forderungen der …
Zweifel in dieser Hinsicht schließen eine Berücksichtigung der Zahlungspflicht als öffentliche Last aus (vgl. BGH, NJW 1989, 107; BGH, NJW 1981, 2127; BGH, WM 1971, 194; OLG Zweibrücken, WM 2008, 179). - VG Frankfurt/Main, 21.06.2005 - 10 E 3451/03 Er wird nach allgemeiner Ansicht dahin verstanden, dass es sich um eine Abgabenverpflichtung handeln muss, welche auf öffentlichem Recht beruht, durch wiederkehrende oder einmalige Geldleistung zu erfüllen ist und nicht nur die persönliche Haftung des Schuldners, sondern auch die dingliche Haftung des Grundstücks voraussetzt (so der BGH 27.11.1970, V ZR 52/68, LM § 10 ZVG Nr. 3 und die überwiegende Literatur zur früheren Konkursordnung).
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