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Rechtsprechung
   BGH, 14.12.1970 - III ZR 206/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,6295
BGH, 14.12.1970 - III ZR 206/67 (https://dejure.org/1970,6295)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1970 - III ZR 206/67 (https://dejure.org/1970,6295)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1970 - III ZR 206/67 (https://dejure.org/1970,6295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • WM 1971, 443
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG …

    Auszug aus BGH, 14.12.1970 - III ZR 206/67
    Wie der erkennende Senat insbesondere in seinem Beschluß vom 31. März 1970 - III ZB 23/68 = BGHZ 53, 369 ff eingehend dargelegt hat, liegt der entscheidende Grund für die Sittenwidrigkeit einer letztwilligen Verfügung zugunsten der Geliebten in der unredlichen Gesinnung des Erblassers, wie sie in dem Rechtsgeschäft selbst zum Ausdruck kommt und eine Verwirklichung erstrebt.
  • BGH, 29.01.1970 - VII ZR 34/68

    Verzicht auf Nießbrauch als "Vermögensübernahme"

    Auszug aus BGH, 14.12.1970 - III ZR 206/67
    Sie hätte lediglich die Klägerin, falls diese im Vorprozeß obsiegt hätte, berechtigen können, die Vermögensübertragung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3 des Anfechtungsgesetzes anzufechten (BGHZ 53, 174, 180 [BGH 29.01.1970 - VII ZR 34/68] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56

    Streitwert für Aussetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 14.12.1970 - III ZR 206/67
    Mit Recht hat deshalb das Berufungsgericht die Berufung insoweit als nicht ordnungsgemäß begründet erachtet (§ 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO; BGHZ 22, 272, 278) [BGH 29.11.1956 - III ZR 4/56] .
  • BGH, 24.03.1959 - VIII ZR 39/58

    Wichtiger Grund bei belastenden, nicht aufgeklärten Umständen, Verdacht einer …

    Auszug aus BGH, 14.12.1970 - III ZR 206/67
    Indessen ist nicht jede verneinende Erklärung schlechthin eine Auskunft (BGH in NJW 1959, 1219).
  • BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18

    Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen

    So kann auch eine Erklärung, die den Besitz von Gegenständen verneint, eine Auskunft bilden, wenn der Wille des Erklärenden dahin geht, durch sie zum Ausdruck zu bringen, dass Gegenstände nicht vorhanden oder Handlungen nicht erfolgt sind, die der Aufklärungspflicht unterliegen oder wenigstens unterliegen könnten, das heißt, wenn die verneinende Erklärung zur Beantwortung einer dem Erklärenden gestellten oder von ihm erwarteten Frage geschieht (BGH, Urteil 24. März 1959 - VIII ZR 39/58, NJW 1959, 1219; vgl. auch Senat, Urteil vom 14. Dezember 1970 - III ZR 206/67, WM 1971, 443, 445).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 19 U 58/05

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

    Denn mit diesem Vortrag wollen die Beklagten nicht ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht genügen, sondern lediglich begründen, weshalb sie keine Auskunft schulden (vgl. BGH WM 1971, 443).
  • OLG Saarbrücken, 03.12.2024 - 5 W 77/24

    Beschwerde gegen eine Zwangsgeldverhängung zur Erzwingung einer titulierten …

    Solche Erklärungen, die darauf abzielen, die Voraussetzungen der Auskunftspflicht zu bestreiten, nicht jedoch, mit der Erklärung in Erfüllung der Auskunftspflicht eine gestellte oder auch nur erwartete Frage zu beantworten, beinhalten keine Auskunft und sind daher zur Erfüllung eines darauf gerichteten Anspruchs von vornherein ungeeignet (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1959 - VIII ZR 39/58, NJW 1959, 1219; Urteil vom 14. Dezember 1970 - III ZR 206/67, WM 1971, 443).
  • KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17

    Vertragliche Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft: Verjährung des …

    Ein Vortrag, mit dem der Gegner im Rechtsstreit begründen will, dass er nicht zur Auskunftserteilung verpflichtet ist, genügt regelmäßig nicht als Auskunft (BGH, WM 1971, 443, 445;… Helms in: MünchKomm-BGB, 7. Aufl., § 2028 Rn. 4).
  • BGH, 14.06.1993 - III ZR 48/92

    Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche in Form einer Stufenklage - …

    Nur so können sie - die Richtigkeit ihres Vorbringens unterstellt - die ihnen obliegende Auskunftspflicht erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1959 - VIII ZR 39/58 - NJW 1959, 1219; s. auch Senatsurteil vom 14. Dezember 1970 - III ZR 206/67 - WM 1971, 443, 445).
  • OLG Bamberg, 05.12.2022 - 7 UF 73/22

    Leistungsverweigerungsrecht, Auskunftserteilung, ehebedingte Zuwendung, …

    So kann auch eine Erklärung, die den Besitz von Gegenständen verneint, eine Auskunft bilden, wenn der Wille des Erklärenden dahin geht, durch sie zum Ausdruck zu bringen, dass Gegenstände nicht vorhanden oder Handlungen nicht erfolgt sind, die der Aufklärungspflicht unterliegen oder wenigstens unterliegen könnten, das heißt, wenn die verneinende Erklärung zur Beantwortung einer dem Erklärenden gestellten oder von ihm erwarteten Frage geschieht (BGH, Urteil 24. März 1959 - VIII ZR 39/58, NJW 1959, 1219; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Dezember 1970 - III ZR 206/67, WM 1971, 443, 445).
  • BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73

    Geltendmachung der Erbunwürdigkeit des Testamentserben neben der Anfechtung des …

    Das kann dann der Fall sein, wenn sich die Verfügung für den Zurückgesetzten unter Abwägung aller Umstände besonders nachteilig auswirkt, so daß sie nach dem sich ergebenden Gesamtbild gegen das Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. BGHZ 52, 17 [BGH 17.03.1969 - III ZR 188/65] /20; WM 1971, 443/444; Senatsbeschluß vom 22.8.1973 BReg. 1 Z 28/73 mit weit.Nachw.).
  • OLG Köln, 18.04.1997 - 6 U 91/95

    Erschöpfung von Markenrechten; Auftragsproduktion

    Unabhängig davon, daß nicht feststeht, inwiefern die Klägerin diese ihr zur Verfügung stehenden Informationen überhaupt von der Beklagten bezogen hat, kann eine Erklärung regelmäßig nur dann als Auskunft gewertet werden, wenn sie der Erklärende auf eine ihm gestellte oder auch nur erwartete Frage in dem Bewußtsein abgibt, einer gesetzlichen Pflicht zu genügen (BGH WM 1971, 443/445;… Keller in Münchener Kommentar, BGB, 3. Aufl., Rdn. 51 zu § 260).
  • BGH, 06.03.1975 - II ZR 150/74

    Schenkung eines Schecks

    Etwas anderes läßt sich auch dem Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 1970 (WM 1971, 443, 444) nicht entnehmen, wo ausgeführt wird, der Hingabe baren Geldes stehe die von Schecks 'mindestens' von dem Augenblick an gleich, in dem der Beschenkte im Einverständnis des Schenkers die Schecks eingelöst und das Geld in Empfang genommen hat.
  • OLG Köln, 02.11.1994 - 13 U 34/94

    Anforderungen an die Auskunftspflicht; Erklärungen im Rechtsstreit als Auskunft

    Im Rechtsstreit abgegebene Erklärungen, mit denen die Vornahme von Handlungen oder das Wissen um bestimmte Vorgänge verneint werden, können eine Auskunft darstellen, wenn der Erklärende sie in dem Bewußtsein der - sei es materiell-rechtlichen oder prozessualen - Verpflichtung zu wahrheitsgemäßer Beantwortung ihm gestellter Fragen abgibt (vgl. BGH WM 1971, 443, 445).
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