Rechtsprechung
| BGH, 22.02.1971 - II ZR 100/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung - Anspruch auf Ausschließung aus einer Gesellschaft - Anspruch auf Schadensersatz
Papierfundstellen
- WM 1971, 723
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.06.1953 - II ZR 205/52
Kaufmannseigenschaft eines Verlegers
Auszug aus BGH, 22.02.1971 - II ZR 100/68
Ansprüche aus Verletzung der gesellschaftlichen Treupflicht kann aber jeder Gesellschafter mit der actio pro socio verfolgen, und zwar auch dann, wenn die Gesellschaft sich in Abwicklung befindet und er nicht zu den Abwicklern gehört (BGHZ 10, 91, 101 [BGH 17.06.1953 - II ZR 205/52]; Schilling in Großkomm. HGB § 149 Anm. 15).Hiervon läßt die Rechtsprechung dann eine Ausnahme zu, wenn bei einer Abwicklungsgesellschaft durch die geforderte Leistung das Ergebnis der Auseinandersetzung mit den anderen Gesellschaftern in zulässiger Weise vorweggenommen und dadurch ein weiteres Auseinandersetzungsverfahren vermieden wird (BGHZ 10, 91, 102 [BGH 17.06.1953 - II ZR 205/52];… ebenso Schilling a.a.O.).
- BGH, 22.11.1956 - II ZR 222/55
Erbrecht bei offener Handelsgesellschaft
Auszug aus BGH, 22.02.1971 - II ZR 100/68
Die Kläger sind deshalb beim Tode B. automatisch an dessen Stelle getreten, und zwar als Sonderrechtsnachfolger entsprechend ihrer - jeweils hälftigen - Beteiligung an dessen Nachlaß (BGHZ 22, 186, 193) [BGH 22.11.1956 - II ZR 222/55]. - BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56
Rechtsnatur der Verwirkung
Auszug aus BGH, 22.02.1971 - II ZR 100/68
Mit der actio pro socio kann ein Gesellschafter allerdings nur Leistung an die Gesellschaft fordern (BGHZ 25, 47, 49) [BGH 27.06.1957 - II ZR 15/56].
- BGH, 04.12.2012 - II ZR 159/10
Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden …
Die hierzu herangezogene Rechtsprechung des erkennenden Senats hat - soweit sie sich inhaltlich mit der Frage befasst - eine Ausnahme nur dann zugelassen, wenn durch die geforderte Leistung das Ergebnis der Auseinandersetzung mit den anderen Gesellschaftern in zulässiger Weise vorweggenommen und dadurch ein weiteres Auseinandersetzungsverfahren vermieden wurde (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1953 - II ZR 205/52, BGHZ 10, 91, 102 f.; Urteil vom 22. Februar 1971 - II ZR 100/68, WM 1971, 723, 725). - BGH, 02.10.1997 - II ZR 249/96
BGB -Gesellschaft als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft; …
Eine Ausnahme allerdings dann anzunehmen, wenn schon vor der Beendigung der Auseinandersetzung mit Sicherheit feststeht, daß ein Gesellschafter jedenfalls einen bestimmten Betrag verlangen kann (…Sen. Urt. v. 24. Oktober 1994 - II ZR 231/94, BGHR BGB § 730 Abs. 1 - Auseinandersetzungsrechnung 4 m.w.N.) oder wenn die gesellschaftliche Treuepflicht verletzt ist (BGHZ 10, 91, 101; Sen. Urt. v. 22. Februar 1971 - II ZR 100/68, WM 1971, 723, 725). - BGH, 03.07.1978 - II ZR 180/76
Zulässigkeit des Erlasses eines Grundurteils - Verletzung der Pflichten des …
Nach diesem Vortrag ist zwar zweifelhaft, ob hier bereits die Voraussetzungen eingetreten sind, unter denen sich das in der Bundesrepublik Deutschland gelegene Vermögen einer in der DDR ansässigen und dort ausdrücklich oder faktisch enteigneten Gesellschaft mit der Folge abspaltet, daß die Gesellschaft im Bundesgebiet mit dem dortigen Vermögen weiterbesteht (vgl. Urt. d. Sen. v. 22.2.71 - II ZR 100/68, WM 1971, 723 u. v. 21.10.71 - II ZR 90/68, LM RTAG Nr. 1 = WM 1971, 1502 zu III 1 a, c).
- OLG München, 04.07.2012 - 20 U 772/12
Ansprüche eines Partners bei Ausscheiden aus der Partnerschaftsgesellschaft
Tatsächlich befasst sich die Entscheidung aber nicht mit diesem Ausnahmefall, sondern verweist insoweit lediglich auf zwei ältere Entscheidungen des BGH aus den Jahren 1953 und 1971 (BGHZ 10, 91 und BGH, WM 1971, 723). - OLG Zweibrücken, 24.09.2001 - 3 W 201/01
Enteignung als Auflösungsgrund einer Personenhandelsgesellschaft
Selbst wenn in Ergänzung der vorgenannten Aufzählung die Enteignung als Auflösungsgrund angesehen werden könnte, weil die Gesellschaft über kein weiteres Vermögen außerhalb der früheren DDR verfügte (vgl. dazu einerseits BGHZ 17, 209, 213; WM 1955, 973, 974; 1971, 723, 724;… Schmidt aaO § 131 Rdnr. 35;… Heymann/Emmerich, HGB, 2. Aufl., § 131 Rdnr. 30; zum vergleichbaren Fall der Vermögenslosigkeit jedoch andererseits BGHZ 82, 323, 326; die Entscheidung BGH WM 1991, 14 f betrifft hingegen eine Kapitalgesellschaft), führte dieser Umstand für sich allein betrachtet noch nicht zur Vollbeendigung der Gesellschaft. - BGH, 21.10.1971 - II ZR 90/68
Wirksamkeit der Fusion einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer …
Eine in der SBZ enteignete Gesellschaft besteht daher in der Bundesrepublik Deutschland weiter, sofern sie hier Vermögen hat (so in jüngster Zeit Urt. d. Sen. v. 22.2.1971 - WM 1971, 723).
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