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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1972 - II ZR 70/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2095
BGH, 15.05.1972 - II ZR 70/70 (https://dejure.org/1972,2095)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1972 - II ZR 70/70 (https://dejure.org/1972,2095)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1972 - II ZR 70/70 (https://dejure.org/1972,2095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirkungen des Ausschlusses eines Gesellschafters von anderen Gesellschaftern gewährten Mietvorteilen - Steuerrechtliche Charakter von Gesellschaftern gewährten Mietvorteilen - Voraussetzungen der Verletzung des Grundsatzes der gleichmäßigen Behandlung aller ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bindungswirkung des Beschlusses, Objektive Reichweite des Stimmrechtsausschlusses, Treuepflicht und Grundsatz der Gleichbehandlung, Treuepflicht und Sondervorteile

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 933
  • WM 1972, 931
  • DB 1972, 1575
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.10.1960 - II ZR 150/58

    Ungleichbehandlung der Aktionäre

    Auszug aus BGH, 15.05.1972 - II ZR 70/70
    Diese Gewinnzuwendung blieb dem Kläger - nach seinem Vortrag als einzigem Gesellschafter - infolge der Kündigung seiner Mieträume vom 15. Mai 1964 an vorenthalten, ohne daß sich für die unterschiedliche Behandlung eine Grundlage in der Satzung der Beklagten oder sonst ausreichende sachliche Gründe finden ließen (vgl. BGHZ 33, 175, 186) [BGH 06.09.1960 - II ZR 150/58].
  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 73/85

    Ablehnung eines Antrags in der Gesellschafterversammlung aufgrund des …

    Soweit die Revision unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 9. Dezember 1968 (BGHZ 51, 209, 211) [BGH 09.12.1968 - II ZR 57/67] geltend macht, daß ein anfechtbarer Beschluß fehle, wenn bei einer GmbH die gesetzlich vorgeschriebene Mehrheit für einen nicht satzungsändernden Gesellschafterbeschluß nicht erreicht sei (ähnlich Sen.Urt. v. 15. Mai 1972 - II ZR 70/70, LM Nr. 2 zu § 29 GmbHG unter III 1 b), übersieht sie, daß der Senat diese Rechtsprechung aufgegeben hat und nunmehr mit der im Schrifttum überwiegend vertretenen Ansicht davon ausgeht, daß auch die formal einwandfrei zustande gekommene Ablehnung eines Beschlußantrags mit Mehrheit oder infolge Stimmengleichheit ein Beschluß ist, der aus sachlichen Gründen nichtig oder anfechtbar sein kann; denn nur so ist für den antragstellenden Gesellschafter ein in allen Fällen ausreichender Rechtsschutz gewährleistet (BGHZ 88, 320, 328).
  • BGH, 26.10.1983 - II ZR 87/83

    Ruhen des Stimmrechts nach Kündigung

    Dabei geht der Senat mit der im Schrifttum überwiegend vertretenen Ansicht davon aus, daß auch die formal einwandfrei zustandegekommene Ablehnung eines Beschlußantrags mit Mehrheit oder infolge Stimmengleichheit ein Beschluß ist, der aus sachlichen Gründen nichtig oder anfechtbar sein kann; nur so ist für den antragstellenden Gesellschafter ein in allen Fällen ausreichender Rechtsschutz gewährleistet (…Schilling/Zutt in Hachenburg, GmbHG, 7. Aufl., Anh. § 47 Rdn. 8;… Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG, 6. Aufl., § 45 Anm. 35 m.w.N.; offengelassen im Urt. d. Sen. v. 15.5.1972 - II ZR 70/70, LM GmbHG § 29 Nr. 2 III 1 b).
  • BGH, 14.05.1990 - II ZR 126/89

    Anfechtungsfrist für Beschlüsse der GmbH-Gesellschafter

    Hiernach ist es unzulässig, einem Gesellschafter einen durch keine entsprechende Gegenleistung gedeckten Vermögensvorteil zuzuwenden, wenn den anderen Gesellschaftern nicht ein ebensolcher Vorteil eingeräumt wird (vgl. Sen. Urteile v. 15. Mai 1972 - II ZR 70/70, WM 1972, 931, 933 und v. 4. Oktober 1976 - II ZR 204/74, WM 1976, 1226, 1227).
  • BFH, 21.07.1976 - I R 223/74

    Nachträgliche Erhöhung der Gehaltsbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers …

    Eine solche Pflichtverletzung liegt u. a. dann vor, wenn Vermögenszuwendungen der Gesellschaft auf einzelne Gesellschafter beschränkt bleiben, ohne daß sich für die unterschiedliche Behandlung eine Grundlage in der Satzung findet oder sonst ausreichende sachliche Gründe vorliegen (zum Recht des Gesellschafters einer GmbH auf gleichmäßige Behandlung vgl. zuletzt BGH-Urteil vom 15. Mai 1972 II ZR 70/70, GmbH-Rundschau 1972 S. 224, mit weiteren Nachweisen; für das Recht der Aktiengesellschaft vgl. z. B. Zöllner in Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, § 243 Anm. 145 ff., mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 29.09.1981 - VIII R 8/77

    Kapitalgesellschaft - Verdeckte Gewinnausschüttung - Zustimmung des …

    b) Möglicherweise hatte die Zuwendung eines Vermögensvorteils durch die Gesellschaft an den Vater einen Anspruch der Klägerin gegen die Gesellschaft auf Leistung eines entsprechenden Vermögensvorteils an sie selbst (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 15. Mai 1972 II ZR 70/70, Betriebs-Berater 1972 S. 894 - BB 1972, 894 -) oder gegen den Vater auf Rückzahlung des Zugewendeten an die Gesellschaft zur Folge (vgl. BGH-Urteil vom 5. Juli 1975 II ZR 23/74, BB 1975, 1450).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2019 - 13 U 1667/17

    Steuerliche Einlagekonten für Gesellschafter einer GmbH

    Eine korrespondierende Treuepflicht der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter wird aber ebenfalls angenommen (BGH, Urteil vom 15. Mai 1972 - II ZR 70/70 -, juris Rn. 18;… Urteil vom 27. April 2009 - II ZR 167/07 -, juris Rn. 17;… Merkt in MünchKommGmbHG, 3. Aufl., § 13 Rn. 100).
  • BGH, 27.11.1989 - II ZR 43/89

    Anspruch des Gesellschafters auf Rückzahlung eines "stehengelassenen" …

    Zwar kann, wie der Senat an anderer Stelle ausgesprochen hat (Urt. v. 15. Mai 1972 - II ZR 70/70, WM 1972, 931, 933), die Gewährung von Vorteilen nur an einzelne Gesellschafter unter dem Gesichtspunkt der gleichmäßigen Behandlung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Anspruch der nicht begünstigten Gesellschafter auf eine entsprechende Ausgleichsleistung begründen.
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    hh) Bei dem Eigentümerbeschluß vom 26.7.1976 handelt es sich entgegen der Meinung des Antragstellers auch nicht nur darum, daß ein in der Versammlung gestellter Antrag lediglich keine Mehrheit gefunden hätte (negatives Abstimmungsergebnis, sog. negativer Beschluß; vgl. BGH MDR 1972, 933; BayObLGZ 1972, 150/153; 1974, 172/175; Baltzer GmbH-Rdsch. 1972, 57/60 ff.), mit der Folge, daß ein Eigentümerbeschluß, der angefochten werden konnte, gar nicht vorläge.
  • LG Stuttgart, 10.01.2022 - 53 O 260/21

    Fehlende Aktivlegitimation eines Inkassodienstleisters für eine …

    Eine korrespondierende Treuepflicht der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter wird aber ebenfalls angenommen (BGH, Urteil vom 15. Mai 1972 - II ZR 70/70, juris Rn. 18;… Urteil vom 27. April 2009 - II ZR 167/07 -, juris Rn. 17).
  • LG Bonn, 04.11.2004 - 14 O 211/02

    Angemessene Vergütung des GmbH-Geschäftsführers (-Gesellschafters); Treuepflicht; …

    Es ist unzulässig, einem Gesellschafter einen durch keine entsprechende Gegenleistung gedeckten Vermögensvorteil zuzuwenden, wenn den anderen Gesellschaftern nicht ein ebensolcher Vorteil eingeräumt wird (vgl. BGHZ 111, 224, 227; BGH WM 1972, 931, 933; BGH WM 1976, 1226, 1227).
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