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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1976 - II ZR 204/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1398
BGH, 04.10.1976 - II ZR 204/74 (https://dejure.org/1976,1398)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1976 - II ZR 204/74 (https://dejure.org/1976,1398)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1976 - II ZR 204/74 (https://dejure.org/1976,1398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines Gesellschaftsanteils durch eine Erbschaft - Abschluss einer Tantiemenregelung eines Gesellschafters - Missbrauch eines Stimmrechts durch eine Mehrheitsgesellschafterin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bezüge des Geschäftsführers, Erstreben von Sondervorteilen, Inhaltliche Mängel, Sondervorteile, Sondervorteile nach § 243 Abs. 2 AktG analog, Tantiemevereinbarungen, Treuepflicht und Sondervorteile, Umsatzabhängige Tantieme, Vergütung der Geschäftsführer

Papierfundstellen

  • WM 1976, 1226
  • DB 1977, 85
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.1973 - II ZR 22/72

    Beschränkung der Klagegründe nach § 767 Abs. 3 ZPO

    Auszug aus BGH, 04.10.1976 - II ZR 204/74
    Denn sie widersprechen dem schriftsätzlichen Vorbringen des Klägers, das nach dem Urteilstatbestand in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluß vom 8. Januar 1975 Gegenstand der mündlichen Verhandlung war (vgl. Urt. d. Sen. v. 21.5.73 - II ZR 22/72, WM 1973, 778 zu II 1 c).
  • BGH, 08.05.1972 - II ZR 155/69

    Veräußerung eines Handelsgeschäft - Registerrechtliche Voraussetzungen für die …

    Auszug aus BGH, 04.10.1976 - II ZR 204/74
    Dabei geht es zutreffend davon aus, daß bloße Zweifel an der Zweckmäßigkeit eines Gesellschafterbeschlusses, der sich aber immerhin noch im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren gehalten hat, die Anfechtbarkeit nicht zu begründen vermögen (vgl. Urt. d. Sen. v. 25.5.70 - II ZR 155/69, WM 1970, 1165 u. v. 14.2.74 - II ZR 76/72, LM GmbHG § 29 Nr. 3 = WM 1974, 392).
  • BGH, 14.02.1974 - II ZR 76/72

    Grundsätze der Gewinnverwendung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung - …

    Auszug aus BGH, 04.10.1976 - II ZR 204/74
    Dabei geht es zutreffend davon aus, daß bloße Zweifel an der Zweckmäßigkeit eines Gesellschafterbeschlusses, der sich aber immerhin noch im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren gehalten hat, die Anfechtbarkeit nicht zu begründen vermögen (vgl. Urt. d. Sen. v. 25.5.70 - II ZR 155/69, WM 1970, 1165 u. v. 14.2.74 - II ZR 76/72, LM GmbHG § 29 Nr. 3 = WM 1974, 392).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 88/91

    Prozeßführungsrecht für eine vom Konkursverwalter eingeklagte und abgetretene …

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es grundsätzlich zulässig ist, einem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Anspruch auf eine gewinnunabhängige Tantieme einzuräumen (vgl. Sen.Urt. v. 4. Oktober 1976 - II ZR 204/74, WM 1976, 1226).
  • BGH, 14.05.1990 - II ZR 126/89

    Anfechtungsfrist für Beschlüsse der GmbH-Gesellschafter

    Hiernach ist es unzulässig, einem Gesellschafter einen durch keine entsprechende Gegenleistung gedeckten Vermögensvorteil zuzuwenden, wenn den anderen Gesellschaftern nicht ein ebensolcher Vorteil eingeräumt wird (vgl. Sen. Urteile v. 15. Mai 1972 - II ZR 70/70, WM 1972, 931, 933 und v. 4. Oktober 1976 - II ZR 204/74, WM 1976, 1226, 1227).

    Wie der Senat in dem oben erwähnten Urteil vom 4. Oktober 1976 (a.a.O. S. 1228) ausgeführt hat, ist eine umfassende Würdigung aller Umstände erforderlich; zu ihnen gehören insbesondere Art, Größe und Leistungsfähigkeit des Betriebes, Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Fähigkeiten des Geschäftsführers sowie Umfang und Bedeutung seiner Tätigkeit.

  • OLG Brandenburg, 05.01.2017 - 6 U 21/14

    GmbH: Stimmverbot eines Gesellschafters bei einem Rechtsgeschäft zwischen der …

    Sie müssen es grundsätzlich hinnehmen, dass eine Maßnahme beschlossen wird, auch wenn einer von ihnen nach eigener Beurteilung der Dinge nicht zuzustimmen zu können glaubt, oder auch wenn ihnen die zur Beschlussfassung abgegebene Begründung falsch erscheint (BGH, Urt. v. 4.10.76 - II ZR 204/74, DB 1977, 85 Rn 7, zit. nach juris).
  • BFH, 19.05.1993 - I R 83/92

    Behandlung einer Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung - Veranlassung …

    Die Unzulässigkeit der Zusage einer Umsatztantieme an den Geschäftsführer einer GmbH läßt sich aus der aktienrechtlichen Vorschrift jedenfalls nicht entnehmen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 4. Oktober 1976 II ZR 204/74, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1976, 1226).

    Es entspricht daher der herrschenden zivilrechtlichen Auffassung, daß nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit die Vereinbarung einer Umsatztantieme für den Geschäftsführer einer GmbH zulässig ist (vgl. BGH in WM 1976, 1226;… Scholz/Schneider, GmbH-Gesetz, 8. Aufl., § 35 Rdnr. 185;… Mertens in Hachenburg, GmbH-Gesetz, 7. Aufl., § 35 Rdnr. 127;… Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 13. Aufl., Anhang § 6 Rdnr. 32; Fleck, WM 1981, Sonderbeilage 3 S. 7).

  • BGH, 10.03.2003 - II ZR 163/02

    Wirksamkeit einer an den Cash-Flow anknüpfenden Tantiemevereinbarung

    Des weiteren ist die ausdrücklich am Jahresüberschuß gem. § 86 AktG zuzüglich Abschreibungen orientierte Tantieme auch mit einer Umsatztantieme nicht vergleichbar, deren Zulässigkeit zudem im Schrifttum nicht unumstritten war (…vgl. Hüffer aaO, § 86 Rdn. 4) und von dem erkennenden Senat selbst im GmbH-Recht nur unter einschränkenden Kautelen bejaht worden ist (Urt. v. 4. Oktober 1976 - II ZR 204/74, WM 1976, 1226 f.).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2007 - 9 U 35/07

    Angemessenheit der Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei einer noch …

    Der von der Gesellschaft gefasste Beschluss ist vielmehr nur dann fehlerhaft, wenn durch ihn die Gesamtbezüge des geschäftsführenden Mehrheitsgesellschafters eine solche Höhe erreicht haben, dass hierin ein Stimmrechtsmissbrauch zu sehen wäre (vgl. BGH WM 1976, 1226, 1227).

    Dabei kommt es nach Lage des Falles darauf an, in umfassender Würdigung aller Umstände wie insbesondere Art, Größe und Leistungsfähigkeit des Betriebes, Alter, Berufserfahrung und Fähigkeiten des Geschäftsführers sowie Umfang und Bedeutung seiner Tätigkeit zu prüfen, ob die ihm zugebilligten Bezüge einschließlich aller geldwerten Vorteile in einem deutlichen Missverhältnis zu der vergüteten Dienstleistung stehen (vgl. BGH WM 1976, 1226, 1228; BGH NJW 1990, 2625 f.).

  • LG Bonn, 04.11.2004 - 14 O 211/02

    Angemessene Vergütung des GmbH-Geschäftsführers (-Gesellschafters); Treuepflicht; …

    Es ist unzulässig, einem Gesellschafter einen durch keine entsprechende Gegenleistung gedeckten Vermögensvorteil zuzuwenden, wenn den anderen Gesellschaftern nicht ein ebensolcher Vorteil eingeräumt wird (vgl. BGHZ 111, 224, 227; BGH WM 1972, 931, 933; BGH WM 1976, 1226, 1227).

    Zur Beurteilung der Angemessenheit ist eine umfassende Würdigung aller Umstände erforderlich; zu ihnen gehören insbesondere Art, Größe und Leistungsfähigkeit des Betriebs, Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Fähigkeiten des Geschäftsführers sowie Umfang und Bedeutung seiner Tätigkeit (…BGH a. a. O., 228; BGH WM 1976, 1226, 1228).

  • OLG München, 29.03.2012 - 23 U 3953/09

    Zulässigkeit der Feststellungsklage: Feststellung der fehlenden Stimmberechtigung …

    Erst dies alles zusammen ermöglicht es zu beurteilen, ob die Bezüge einschließlich aller sonstigen geldwerten Vorteile ein angemessenes Entgelt darstellen (BGH, Urteil vom 04.10.1976, II ZR 204/74, WM 1976, 1226, 1228 …und Urteil vom 14.05.1990 a.a.O. S. 228).
  • FG Köln, 18.04.1996 - 13 K 6383/93

    VGA bei Umsatztantieme

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