Rechtsprechung
| BGH, 05.11.1975 - IV ZR 174/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf einen erfolgsunabhängigen Provisionsanspruch - Verdienst der Provision schon durch den Abschluss des Kaufanwartschaftsvertrages - Erfordernis der Schriftform - Beurkundung des notariellen Kaufanwartschaftsvertrages - Anspruch auf die Maklergebühr aufgrund ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1976, 28
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.05.1973 - IV ZR 21/72
Käuferprovision des Doppel-Maklers
Auszug aus BGH, 05.11.1975 - IV ZR 174/74
Im Hinblick auf die Entscheidung des Senats in BGHZ 61, 17 ff (= NJW 1973, 1458 ff) geht die Revision zutreffend davon aus, daß der Klägerin trotz der in Nr. IV des Maklervertrages enthaltenen Klausel ein erfolgsunabhängiger Provisionsanspruch nicht zustand. - RG, 17.02.1941 - II 70/40
1. Stehen, soweit es sich um Unzulässigkeit der Rechtsausübung durch eine Ehefrau …
Auszug aus BGH, 05.11.1975 - IV ZR 174/74
Sie müßten sich daher den ihnen durch die Tätigkeit der Klägerin entstandenen Vorteil anrechnen lassen, wobei Raum für die Beachtung jedes Gesichtspunktes wäre, welcher der Erreichung wahrer innerer Gerechtigkeit dient (vgl. RGZ 166, 113, 117).
- BGH, 27.01.1988 - IVa ZR 237/86
Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Zustandekommen des Hauptvertrages mit …
Auch wenn der Hauptvertrag hinsichtlich der Person des Vertragspartners oder hinsichtlich des Vertragsobjekts von diesem abweicht, kann er unter besonderen Umständen als Erfolg des Maklernachweises anzusehen sein mit der Folge, daß der Makler einen Provisionsanspruch erwirbt (vgl. dazu BGH, Urteile vom 9. Mai 1957 - II ZR 6/56 -, vom 5. November 1975 - IV ZR 174/74 - WM 1976, 28 und vom 11. Januar 1984 - IVa ZR 109/82). - LG Bonn, 28.06.2011 - 10 O 502/10
Maklerleistung ist nicht kausal für den Abschluss des Hauptvertrages bei einer …
Auch kann nicht zwischen einer sehr engen wirtschaftlichen Beziehung zwischen der jetzigen Vermieterin und der früheren Eigentümerin, der Familie Q, oder der Projektentwicklungsgesellschaft des Zeugen O ausgegangen werden (hierzu BGH WM 1976, 28, NJW-RR 2004, 851). - OLG Köln, 09.01.2001 - 24 U 151/00
Vorkenntnisklausel als Individualvereinbarung bei Kaufleuten
Der Person des Vertragspartners wird nämlich durch den Maklerkunden keine entscheidende Bedeutung beigemessen, sofern die sonstigen Bedingungen des Vertrages unverändert bleiben (BGH WM 1976, 28, 30; OLG Hamburg NJW-RR 1997, 1281;… MK-Roth, 3. Aufl., Rz. 137). - KG, 12.02.2026 - 10 U 24/25
Wirksamkeit eines Maklervertrags
Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien beabsichtigten, den - ihrer damaligen Ansicht nach in vollem Umfang gültigen - zuvor geschlossenen Maklervertrag aufzuheben und durch einen neuen Vertrag zu ersetzen, sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.1975 - IV ZR 174/74 -, juris Rn. 21).
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