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| BGH, 23.02.1976 - II ZR 10/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Consignationsvertrag - Eingehen einer wirksamen Verpflichtung durch Annahme eines Wechsels - Haftung des Wechselbürgen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1976, 562
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.05.1959 - II ZR 176/58
Einreden des Wechselbürgen
Auszug aus BGH, 23.02.1976 - II ZR 10/75
Ein solches Recht kann sich aber aus den Umständen des Einzelfalles ergeben (BGHZ 30, 108, 112), die das Berufungsgericht zu prüfen haben wird, wenn es Einwendungen der beklagten GmbH gegenüber der Klägerin aus dem Grundgeschäft durchgreifen läßt. - BGH, 07.01.1971 - II ZR 28/70
Einlösen eines Wechsels durch den Rückgriffschuldner - Einwendungen, die vor …
Auszug aus BGH, 23.02.1976 - II ZR 10/75
Die persönliche Einwendung ist der Beklagten durch die Weitergabe des Wechsels nicht abgeschnitten worden, denn durch seine Einlösung und Rückübertragung ist die Klägerin wieder in ihre ursprüngliche Rechtsstellung als erste Wechselnehmerin eingerückt (SenUrt. v. 7.1. 71 - II ZR 28/70, LM WG Art. 17 Nr. 9). - RG, 03.06.1913 - II 69/13
Wechselakzept; Garantievertrag
Auszug aus BGH, 23.02.1976 - II ZR 10/75
Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, daß die Erklärung der Bereitschaft zur Einlösung des Wechsels in der Regel mit Blick auf die Schärfe der wechselmäßigen Zahlungsverpflichtung abgegeben wird und daher nicht ohne weiteres als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden kann (vgl. RGZ 82, 337, 338).
- BGH, 04.02.2003 - XI ZR 117/02
Rechtsnatur eines Garantieindossaments
Der Wechselschuldner, der den Wechsel einlöst und zurückerhält, rückt deshalb in seine alte Position im Wechselverband wieder ein, so daß ihm gegenüber die früheren Einwendungen und Einreden automatisch wieder aufleben (BGH, Urteile vom 7. Januar 1971 - II ZR 28/70, WM 1971, 376; vom 23. Februar 1976 - II ZR 10/75, WM 1976, 562, 563; Senatsurteile vom 23. Mai 1989 - XI ZR 82/88, WM 1989, 1009, 1010 und vom 21. April 1998 - XI ZR 239/97, WM 1998, 1277, 1278). - BGH, 21.04.1998 - XI ZR 239/97
Voraussetzungen der Haftung aus Indossament; Begriff des Verkehrsgeschäfts
Der Wechselschuldner, der den Wechsel einlöst und zurückerhält, rückt deshalb in seine alte Position im Wechselverband wieder ein, so daß ihm gegenüber die früheren Einwendungen und Einreden automatisch wieder aufleben (BGH, Urteil vom 7. Januar 1971 - II ZR 28/70, WM 1971, 376, 377; BGH, Urteil vom 23. Februar 1976 - II ZR 10/75, WM 1976, 562, 563; Senatsurteil vom 23. Mai 1989 - XI ZR 82/88, WM 1989, 1009, 1010). - OLG Saarbrücken, 02.07.1997 - 1 U 847/96 Vor diesem Hintergrund ist der Einwand der Beklagten, daß es sich um einen Sicherungswechsel handelt, beachtlich, weil feststeht, daß die Klägerin aus dem zu sichernden Grundgeschäft weder zur Zeit einen fälligen Anspruch hat noch für sie künftig ein solcher Anspruch entstehen wird (BGH, WM 1976, S. 562 ff).
- BGH, 18.12.1980 - III ZR 184/79
Einrede der Bereicherung bei sittenwidrigen Darlehensverträgen - Darlegungslast …
Zwar trägt die Beklagte als Wechselverpflichtete grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß Ansprüche aus dem zu sichernden Grundgeschäft nicht bestehen und nicht sehr entstehen werden (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast BGH Urt. v. 9. Febr. 1976 - II ZR 161/74 = NJW 1976, 1451 = WM 1976, 562).
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