Rechtsprechung
| BGH, 05.05.1977 - II ZR 213/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Der einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugrunde liegende Titel - Berechtigung der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft an dem gesamthänderischen Vermögen - Titel gegen beide Gesellschafter als Voraussetzung der Zwangsvollstreckung in das gesamthänderische ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1977, 840
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 02.07.1962 - II ZR 204/60
Rückständige Gewerbesteuer - § 110 HGB, subsidiäre Haftung der Mitgesellschafter, …
Auszug aus BGH, 05.05.1977 - II ZR 213/75
In diesem Stadium konnten die Gesellschafter aber ihre Ansprüche - soweit sie überhaupt bestanden haben - nur noch als unselbständige Rechnungsposten in die Auseinandersetzungsrechnung einsetzen und nicht mehr selbständig geltend machen (BGHZ 37, 299, 304 und die weiteren Senatsurteile v. 24.5.71 - II ZR 184/68, WM 1971, 931 sowie v. 3.5.76 - II ZR 92/75, WM 1976, 789 unter I). - BGH, 16.02.1976 - II ZR 171/74
Anfechtbarkeit von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
Auszug aus BGH, 05.05.1977 - II ZR 213/75
Solange der gleichwohl erlassene Pfändungs- und Überweisungsbeschluß nicht durch die dafür zuständige Stelle aufgehoben worden ist (etwa im Verfahren nach § 766 ZPO), muß er jedoch als rechtsgestaltender hoheitlicher Akt vom Prozeßgericht beachtet werden (vgl. BGHZ 30, 173, 175 und SenUrt. v. 16.2.76 - II ZR 171/74, BGHZ 66, 79, 81). - BGH, 21.12.1966 - VIII ZR 195/64
Auslegung der Urteilsformel
Auszug aus BGH, 05.05.1977 - II ZR 213/75
Diese mangelnde Übereinstimmung stellt jedoch bei verständiger Auslegung die Identität der gepfändeten und überwiesenen Forderung nicht in Frage (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.66 - VIII ZR 195/64, LM BGB § 705 Nr. 17 unter 4 a; RGZ 160, 37, 40 f).
- BGH, 10.06.1959 - V ZR 204/57
Zwangsverwalter-Bestellung
Auszug aus BGH, 05.05.1977 - II ZR 213/75
Solange der gleichwohl erlassene Pfändungs- und Überweisungsbeschluß nicht durch die dafür zuständige Stelle aufgehoben worden ist (etwa im Verfahren nach § 766 ZPO), muß er jedoch als rechtsgestaltender hoheitlicher Akt vom Prozeßgericht beachtet werden (vgl. BGHZ 30, 173, 175 und SenUrt. v. 16.2.76 - II ZR 171/74, BGHZ 66, 79, 81). - BGH, 03.05.1976 - II ZR 92/75
Umwandlung von Einzelansprüchen eines Gesellschafters aus dem …
Auszug aus BGH, 05.05.1977 - II ZR 213/75
In diesem Stadium konnten die Gesellschafter aber ihre Ansprüche - soweit sie überhaupt bestanden haben - nur noch als unselbständige Rechnungsposten in die Auseinandersetzungsrechnung einsetzen und nicht mehr selbständig geltend machen (BGHZ 37, 299, 304 und die weiteren Senatsurteile v. 24.5.71 - II ZR 184/68, WM 1971, 931 sowie v. 3.5.76 - II ZR 92/75, WM 1976, 789 unter I). - BGH, 07.11.1969 - V ZR 85/66
Fehlerhafte Feststellung des geringsten Gebots
Auszug aus BGH, 05.05.1977 - II ZR 213/75
Hiermit hat der Beklagte Umstände dargetan, welche die Ausnutzung der durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erlangten Rechtsposition des Klägers als mißbräuchlich erscheinen lassen (vgl. zum Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber einem Zuschlagsbeschluß BGHZ 53, 47, 50). - BGH, 24.05.1971 - II ZR 184/68
Auflösung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - Auslegung einer …
Auszug aus BGH, 05.05.1977 - II ZR 213/75
In diesem Stadium konnten die Gesellschafter aber ihre Ansprüche - soweit sie überhaupt bestanden haben - nur noch als unselbständige Rechnungsposten in die Auseinandersetzungsrechnung einsetzen und nicht mehr selbständig geltend machen (BGHZ 37, 299, 304 und die weiteren Senatsurteile v. 24.5.71 - II ZR 184/68, WM 1971, 931 sowie v. 3.5.76 - II ZR 92/75, WM 1976, 789 unter I). - RG, 24.11.1938 - IV 107/38
Welche Anforderungen sind an die Bezeichnung des Gegenstandes einer …
Auszug aus BGH, 05.05.1977 - II ZR 213/75
Diese mangelnde Übereinstimmung stellt jedoch bei verständiger Auslegung die Identität der gepfändeten und überwiesenen Forderung nicht in Frage (…vgl. BGH, Urt. v. 21.12.66 - VIII ZR 195/64, LM BGB § 705 Nr. 17 unter 4 a; RGZ 160, 37, 40 f).
- BGH, 15.01.1988 - V ZR 183/86
Gesamtschuldnerausgleich in der Auseinandersetzung einer BGB -Gesellschaft; …
Sp.; vom 5. Mai 1977, II ZR 213/75, WM 1977, 840, 841 re. - BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91
Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest
Dem steht die bisherige Rechtsprechung nicht entgegen, wonach etwa die Pfändung und Überweisung des Kontoguthabens einer BGB-Gesellschaft aufgrund eines nur gegen einen Gesellschafter gerichteten Titels (BGH, Urt. v. 5. Mai 1977 - II ZR 213/75, WM 1977, 840), die Anordnung von Zwangsverwaltung, ohne daß der Vollstreckungstitel auf den eingetragenen Eigentümer oder dessen Erben gelautet hätte (BGHZ 30, 173, 175) [BGH 10.06.1959 - V ZR 294/57], oder die Pfändung einer Eigentümergrundschuld aufgrund eines die Duldung der Zwangsvollstreckung in das mit der Grundschuld belastete Grundstück anordnenden Bescheides (BGHZ 103, 30, 34 ff) [BGH 16.12.1987 - VIII ZR 4/87] nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar ist. - BGH, 18.12.1987 - V ZR 163/86
Pfändung von Eigentümergrundschulden durch die Finanzbehörde
Dem hier zur Erörterung stehenden Fehler ist vielmehr ähnliches Gewicht beizumessen wie etwa den Fällen der Pfändung des Kontos einer BGB-Gesellschaft, obschon nur ein Titel gegen einen Gesellschafter vorlag (BGH Urt. vom 5. Mai 1977, II ZR 213/75, WM 1977, 840, 841), der Anordnung von Zwangsverwaltung, ohne daß der Vollstreckungstitel auf den eingetragenen Eigentümer oder dessen Erben gelautet hätte (BGHZ 30, 173 [BGH 10.06.1959 - V ZR 294/57]), oder einer die Vorschrift des § 831 ZPO außer acht lassenden Pfändung (…BGH Urt. vom 21. Mai 1980, VIII ZR 284/79, WM 1980, 870, 871 f.); in diesen Fällen aber wurde der Verwaltungsakt jeweils nur als in dem dafür vorgesehenen Verfahren anfechtbar angesehen.
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