Rechtsprechung
| BGH, 11.03.1981 - VIII ZR 296/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Widerrufsrecht des Gastwirts bezüglich eines geschlossenen "Bierlieferungsvertrags" - Anwendbarkeit des Abzahlungsgesetzes auf Bierlieferungsverträge - Anwendbarkeit des Abzahlungsgesetzes auf Nichtkaufleute
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1981, 589
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.10.1980 - VIII ZR 192/79
Widerrufsrecht beim Bierlieferungsvertrag
Auszug aus BGH, 11.03.1981 - VIII ZR 296/79
Wie der erkennende Senat nämlich - nach Erlaß des Urteils des Berufungsgerichts - entschieden hat, fallen Bierlieferungsverträge mit einem nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragenen Gastwirt unter § 1 c Nr. 3 AbzG und können daher von dem Gastwirt gemäß § 1 b AbzG widerrufen werden (Senatsurteil vom 15. Oktober 1980 - VIII ZR 192/79 = NJW 1981, 230 = WM 1980, 1386 = ZIP 1980, 1094 = BGHZ 78, 248 [BGH 15.10.1980 - VIII ZR 192/79]).Da Bier- oder Getränkelieferungsverträge einen Gastwirt meist auf längere Zeit hinsichtlich seines Bedarfs an Bier und möglicherweise an sonstigen Getränken an eine Brauerei und deren Erzeugnisse binden und ihm damit in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit wesentliche Beschränkungen - etwa in der Führung der Gaststätte, ihrer Anpassung an geänderte Bevölkerungstrukturen oder einen sich wandelnden Publikumsgeschmack - auferlegen, ist auch bei diesen Verträgen ein Bedürfnis gegeben, dem möglicherweise übereilt handelnden oder mangelhaft unterrichteten Gastwirt die Befugnis zu geben, sich binnen kurzer Frist nach Vertragsschluß von der eingegangenen Bindung zu lösen (BGH Urteil vom 15. Oktober 1980 aaO).
- BGH, 02.02.1977 - VIII ZR 320/75
Widerrufsrecht beim Kauf gleichartiger Sachen
Auszug aus BGH, 11.03.1981 - VIII ZR 296/79
Schließlich besteht auch bei den in § 1 c AbzG angeführten längerfristigen Bezugsbindungen die naheliegende Gefahr, daß der Betroffene sich unüberlegt und unter dem psychologischen Druck des vom Verkäufer aktiv geführten Verkaufsgesprächs mit einer Verpflichtung belastet, die sich nach Dauer und Höhe erst in Zukunft realisiert (BGHZ 67, 389, 392).
- BGH, 16.04.1986 - VIII ZR 79/85
Anwendung des AbzG auf die Verpflichtung des Franchisenehmers zum Bezug von Waren
Der erkennende Senat hat die Frage, ob Bierlieferungsverträge mit einer Bezugsverpflichtung unter diese Vorschrift fallen, in ständiger Rechtsprechung unter Berücksichtigung des Wortlauts, der Entstehungsgeschichte und des rechtspolitischen Zwecks der Bestimmung bejaht (BGHZ 78, 248 = NJW 1981, 230 = LM § 1c AbzG Nr. 3 m. Anm. Hiddemann; BGH, WM 1981, 589; BGH, NJW 1986, 1679).Die Vorschrift greift auch dann ein, wenn der Bezug nach dem wechselnden Bedarf des Verpflichteten zu erfolgen hat (BGH, WM 1981, 589).
- BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 113/85
Anwendung des AbzG auf eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene …
Die Frage, ob Bierlieferungsverträge die Verpflichtung zum wiederkehrenden Bezug von Sachen im Sinne des § 1 c Nr. 3 AbzG zum Gegenstand haben, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 15. Oktober 1980 (BGHZ 78, 248 [BGH 15.10.1980 - VIII ZR 192/79] = LM Nr. 3 zu § 1 AbzG m. Anm. Hiddemann) unter Berücksichtigung des Wortlauts, der Entstehungsgeschichte und des rechtspolitischen Zwecks dieser Vorschrift bejaht und diese Auffassung in seinem Urteil vom 11. März 1981 (VIII ZR 296/79 = WM 1981, 589) bestätigt.
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