Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 256/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einordnung von Forderungen gegen einen Gemeinschuldner aus einem noch nicht erfüllten gegenseitigen Vertrag nach Konkurseröffnung als Konkursforderungen - Bestehen des Rechts des Konkursgläubigers zur Anfechtung der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bausicherheiten - Konkursforderung iSd § 3 I KO gg. Gemeinschuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1984, 265
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.12.1983 - VIII ZR 352/82
Konkursanfechtung der Erfüllung - Aufrechnung gegenüber Werklohnanspruch
Auszug aus BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 256/82
Konkursgläubiger im Sinne dieser Vorschrift ist jeder, der ohne die vor Konkurseröffnung erfolgte Deckung Konkursgläubiger wäre, der seinen Vermögensanspruch also nur als Konkursforderung verfolgen könnte (…Jaeger/Lent, KO, 8. Aufl., § 30 Rdn. 38, 42; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Dezember 1983 - VIII ZR 352/82, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).Auch die Forderung gegen den Gemeinschuldner aus einem noch nicht erfüllten gegenseitigen Vertrag wird nach § 3 Abs. 1 KO mit der Eröffnung des Konkurses eine Konkursforderung gegen den Gemeinschuldner (Senatsurteil vom 14. Dezember 1983 - VIII ZR 352/82; Musielak "Die Erfüllungsablehnung des Konkursverwalters" AcP 179, 189, 198;… Jaeger/Henkel, KO, 9. Aufl., § 17 Rdn. 7, 9, 115;… Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck, KO, 9. Aufl., § 17 Rdn. 19;… a.A. Jaeger/Lent a.a.O. § 30 Rdn. 42).
- BGH, 05.05.1977 - VII ZR 85/76
Bauarbeiten zur Schadensminderung bei Konkurseröffnung einer Firma; Finanzielle …
Auszug aus BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 256/82
Lehnt andererseits der Konkursverwalter die Erfüllung des Vertrages ab, so wird der gegenseitige, von keiner Partei vollständig erfüllte Vertrag nicht aufgehoben, das Rechtsverhältnis erfährt aber eine Umgestaltung in der Weise, daß an die Stelle des gegenseitigen Schuldverhältnisses der einseitige Anspruch des Vertragsgegners des Gemeinschuldners auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung tritt (BGH, Urteil vom 5. Mai 1977 - VII ZR 85/76 = BGHZ 68, 379, 380 m.w.N.).
- BFH, 13.11.1986 - V R 59/79
Der Anspruch des Finanzamtes auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge ist …
Daß der Konkursverwalter Erfüllung der Verträge verlangen kann und danach die noch nicht erfüllten Ansprüche der Vertragspartner des Gemeinschuldners als Masseschuld (§ 59 Abs. 1 Nr. 2 KO) befriedigen muß, ändert nichts daran, daß diese Ansprüche nach der klaren Regelung des § 3 Abs. 1 KO zunächst einmal Konkursforderungen sind (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 1983 VIII ZR 352/82, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1984, 231, und vom 31. Dezember 1983 VIII ZR 256/82, WM 1984, 265). - BGH, 16.01.1986 - VII ZR 138/85
Ablehnung der Erfüllung eines Bauvertrages durch den Konkursverwalter
Auch geht es zutreffend davon aus, daß durch diese Erklärung das Rechtsverhältnis umgestaltet wird und an die Stelle des gegenseitigen Schuldverhältnisses der einseitige Anspruch des Vertragspartners des Gemeinschuldners auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung tritt (Senatsurteil BGHZ 68, 379, 380 m. Nachw.; vgl. a. BGHZ 89, 189, 195; BGH NJW 1982, 768, 769; BGH Urt. v. 21. Dezember 1983 - VIII ZR 256/82 = WM 1984, 265, 266;… Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 17 Rdn. 170 ff.). - BGH, 11.02.1988 - IX ZR 36/87
Ablehnung der Erfüllung durch den Konkursverwalter
Nur wenn er die Erfüllung des Vertrages wählte, lebte der durch die Konkurseröffnung weggefallene ursprüngliche Erfüllungsanspruch wieder auf (BGH Urteile vom 14. Dezember 1983 - VIII ZR 352/82, WM 1984, 231, 232; vom 21. Dezember 1983 - VIII ZR 256/82, WM 1984, 265).
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