Rechtsprechung
| BGH, 19.11.1985 - IX ZR 60/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz eines Notars wegen einer Amtspflichtverletzung - Verletzung der Hinweispflicht bei nicht korrespondierenden Unrkunden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 19; DONot (Dienstordnung für Notare) § 19
Verpflichtung des Notars zur Anbringung eines wechselseitigen Verweises bei korrespondierenden Urkunden - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 67
- MDR 1986, 492
- DNotZ 1986, 418
- WM 1986, 197
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70
Notarspflichten bei Adoption
Auszug aus BGH, 19.11.1985 - IX ZR 60/85
Als Organ der vorsorgenden Rechtspflege hat der Notar zwar die allgemeine Betreuungsverpflichtung, auch auf außerhalb des beurkundeten Vorgangs liegende rechtliche Erfordernisse Bedacht zu nehmen, wenn besondere Umstände es ihm nahelegen, daß einem Beteiligten ein Schaden droht, dessen er sich nicht oder doch nicht voll bewußt ist (BGHZ 58, 343, 348) [BGH 02.05.1972 - VI ZR 193/70]. - BGH, 26.10.1982 - VI ZR 229/80
Notar - Pflicht - Weisungen - Mandant - Auftragsgeber - Steuer
Auszug aus BGH, 19.11.1985 - IX ZR 60/85
Einem Notar Können allerdings auch aufgrund einer durch Auftrag übernommenen Betreuungstätigkeit Pflichten gegenüber dem Auftraggeber obliegen, die Amtspflichten im Sinne des § 19 BNotO sind, weil die Befolgung des Willens der Beteiligten grundsätzlich Amtspflicht des Notars ist (BGH, Urt. v. 26. Oktober 1982 - VI ZR 229/80, LM BNotO § 19 Nr. 18 = NJW 1983, 1801).
- BGH, 03.06.1993 - IX ZR 119/92
Benachrichtigungspflicht bei drohenden Rechtsnachteilen infolge Bankauflagen
Verletzungen dieser Pflicht können infolgedessen Ansprüche nur aus Amtshaftungsrecht begründen (…BGH, Urt. v. 21. Dezember 1959 - III ZR 180/58, VersR 1960, 231, 233; v. 19. November 1985 - IX ZR 60/85, WM 1986, 197, 199; v. 19. März 1987 - IX ZR 166/87, NJW 1987, 3201; v. 8. Februar 1990 - IX ZR 63/89, DNotZ 1990, 661, 662). - BGH, 12.12.1991 - IX ZR 22/91
Voraussetzungen einer Amtspflichtverletzung eines Notars - Schadensersatzanspruch …
Entscheidend ist dabei der Erfahrungssatz, daß Parteien, die von einem Notar beraten sind, eine rechtlich zusammengehörende, von vornherein gewollte Regelung auch in ein und derselben Urkunde niederlegen (vgl. Senatsurt. v. 19. November 1985 - IX ZR 60/85, WM 1986, 197, 198).
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