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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.09.1990 - 14 W 586/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7822
OLG Koblenz, 13.09.1990 - 14 W 586/90 (https://dejure.org/1990,7822)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.09.1990 - 14 W 586/90 (https://dejure.org/1990,7822)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. September 1990 - 14 W 586/90 (https://dejure.org/1990,7822)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mehrkosten; Bürgschaftsgläubiger; Getrennte Klagen; Erstattungsfähigkeit

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 339
  • WM 1991, 279
  • BB 1991, 98
  • Rpfleger 1991, 80
  • Rpfleger 1991, 81
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 12.06.1990 - 14 W 306/90

    Verbindung von Klagen; Kostenerstattungsgesichtspunkte; Hauptschuldner; Bürge

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.09.1990 - 14 W 586/90
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist die Geltendmachung von zusammenhängenden Ansprüchen in verschiedenen Verfahren ohne Kostennachteile nur dann zulässig, wenn vertretbare Gründe für diese Vorgehensweise gegeben sind, z. B. getrennte Klagen des Gläubigers gegen Hauptschuldner und Bürgen ( Senat vom 12.6.1990 - 14 W 306/90 - vorstehend in diesem Heft).
  • OLG Koblenz, 17.09.1982 - 14 W 506/82

    Kostenfestsetzung; Mehrere; Prozesse; Verschiedene; Ansprüche; Kosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.09.1990 - 14 W 586/90
    Nicht notwendig in diesem Sinn sind kostenerhöhende Teilklagen (Senat Rpfleger 83, 38 = VersR 1983, 451 L) oder mehrere Klagen wegen Ansprüchen aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt gegen mehrere Personen (Senat vom 5.1.1989 - 14 W 47/89).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 4/12

    Berücksichtigung des Einwands der Rechtsmissbräuchlichkeit der durch getrennte …

    Dies kann beispielsweise dann anzunehmen sein, wenn er einen oder mehrere gleichartige oder in einem inneren Zusammenhang stehende und aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche gegen eine oder mehrere Personen ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen verfolgt hat (…vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11, aaO; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2012 - V ZB 58/12, z. V. b.;… vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 Rn. 13; OLG Düsseldorf, JurBüro 1982, 602; 2002, 486; 2011, 648, 649; OLG Koblenz, VersR 1992, 339; KG, KG-Report 2002, 172, 173; 2000, 414, 415; OLG München, OLG-Report 2001, 105 f.; OLG Stuttgart, OLG- Report 2001, 427, 428).
  • OLG Braunschweig, 27.02.2018 - 2 U 73/17

    Auskunftspflicht bei Markenfälschung durch Amazon

    Nach den von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen ist die Verfügungsklägerin ohnehin gehalten, sich auf ein Verfahren zu beschränken, weil Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass mehrere Streitgenossen in getrennten Verfahren belangt werden, nur dann erstattungsfähig sind, wenn hierfür zureichende Gründe gegeben sind (vgl. z. B. OLG Hamburg, Beschluss vom 05.02.2004 - 8 W 277/03, MDR 2004, 778; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.09.1990 - 14 VV 586/90, WM 1991, 279), was hier nicht der Fall ist.
  • LSG Sachsen, 05.03.2009 - L 1 B 605/07

    Berechnung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren; getrennte …

    Allein die Tatsache, dass zwei Personen für eine Forderung gesamtschuldnerisch haften, rechtfertigt die Erhebung zweier Klagen nicht (so für den Fall von Bürgen: Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 13.09.1990 - 14 W 586/90 - juris Rn. 2 f.).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2011 - 24 W 9/11

    Verfahrensrecht - Keine Kostenerstattung für unnötige Prozesse!

    Dies ist z.B. dann der Fall, wenn sich die Klage gegen mehrere Bürgen richtet, die gleichartig haften (…OLG Naumburg aaO.; OLG Koblenz Rpfleger 1991, 81).
  • OLG Naumburg, 27.11.2002 - 11 W 117/02

    Im Kostenfestsetzungsverfahren ist auch zu hinterfragen, ob das Führen mehrerer …

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es, wie hier, um mehrere Bürgen geht (OLG Koblenz Rpfleger 1991, 81).
  • AG Lüdinghausen, 06.04.1994 - 4 C 322/93

    Gleichstellung des Endmieters in Bezug auf die Kappungsgrenze

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in MDR 1991 Seite 894 (= WM 1991 Seite 279) hatte die Rechtssprechung den Vermieter (= Eigentümer) so behandelt, als bestünde zwischen ihm und dem tatsächlichen Benutzer der Wohnung (dem sogenannten Endmieter) seit der Übergabe der Wohnung ein Wohnraummietverhältnis (Landgericht München in WM 1992 Seite 246).
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