Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 17.12.1990 - 3 U 152/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 82 KO ; § 9 Abs. 1 AGBG
Pflichtverletzung durch einen Konkursverwalter; Rechtmäßigkeit eines formularmäßigen Globalsicherungsübereignungsvertrages; Freigabeklauseln in einem Sicherungsübereignungsvertrag; Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung wegen Übersicherung - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflichtverletzung durch einen Konkursverwalter; Rechtmäßigkeit eines formularmäßigen Globalsicherungsübereignungsvertrages; Freigabeklauseln in einem Sicherungsübereignungsvertrag; Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung wegen Übersicherung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 869
- NJW-RR 1992, 1280 (Ls.)
- ZIP 1991, 362
- ZIP 1992, 1464
- WM 1991, 802
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 228/88
Eignung von Freigabeklauseln zur Verhinderung einer Übersicherung
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.12.1990 - 3 U 152/88
Rn. 14 Auch er wiederholt und vertieft sein vorinstanzliches Vorbringen und vertritt unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.11.1989 - VIII ZR 228/88 - (abgedruckt u.a. in NJW 1990, 716) die Ansicht, der Sicherungsübereignungsvertrag sei wegen Übersicherung sittenwidrig und damit nichtig.Rn. 19 Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.11.1989, NJW 1990, 716, ist eine formularmäßige Globalzession zur Sicherung aller bestehenden und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen der kreditgewährenden Bank und ihrem Kunden wegen unangemessener Benachteiligung gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam, wenn es an dem erforderlichen Schutz des Kunden gegen Übersicherung der Bank fehlt.
- BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97
Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei …
Dies gilt in noch viel stärkerem Maße bei anderen Rohstoffen (vgl. etwa OLG Braunschweig WM 1991, 802, 804). - BGH, 13.05.1997 - XI ZR 234/95
Vorlage zum Großen Senat für Zivilsachen beim BGH zur Frage der Wirksamkeit einer …
Dies belegen die nach dem Urteil des VIII. Zivilsenats vom 29. November 1989 (BGHZ 109, 240 ff. = WM 1990, 51) ergangenen Urteile insbesondere auch des IX. Zivilsenats, die sich mit solchen Klauseln befaßt haben (vgl. nur BGHZ 117, 374 ff. = WM 1992, 813; 120, 300 ff. = WM 1993, 139; 124, 371 ff. = WM 1994, 419; 124, 380 ff. = WM 1994, 414; 130, 115 ff. = WM 1995, 1264; BGH, Urteil vom 18. April 1991 = WM 1991, 1273 ff.; BGH, Urteil vom 19. Juni 1991 = WM 1991, 1499 ff.; BGH, Urteil vom 25. November 1992 = WM 1993, 213 ff.; BGH, Urteil von 8. Dezember 1993 = WM 1994, 104 ff.; Senatsurteil vom 10. Mai 1994 = WM 1994, 1283 ff.; Senatsurteil vom 14. Mai 1996 = WM 1996, 1128 ff.; Kammergericht WM 1992, 856 ff.; OLG Braunschweig WM 1991, 802 ff.; OLG Hamm WM 1992, 1731 ff.; OLG Hamm WM 1993, 1590 ff.).bb) Der Zwang, Jahre im voraus für die gesamte Laufzeit des Sicherungsvertrages und damit für eine nicht voraussehbare Wirtschafts- und Branchenlage die Bewertungsparameter für die Globalsicherheit festzulegen und die Wertentwicklung des Sicherungsgutes abzuschätzen, muß zur Anerkennung hoher Risikozuschläge führen, wenn dem berechtigten Sicherungsbedürfnis des Gläubigers angemessen Rechnung getragen werden soll.Der vom OLG Braunschweig (WM 1991, 802) entschiedene Fall zeigt, daß die für ein sicherungsübereignetes Woll-Lager vereinbarte.
- BGH, 19.03.1992 - IX ZR 166/91
Formularmäßige Sicherungsübereignung eines Warenlagers mit wechselndem Bestand - …
Die Verträge müssen vielmehr eine Freigabebestimmung aufweisen, die eine zahlenmäßig bestimmte Deckungsgrenze enthält und den Gläubiger dazu verpflichtet, die überschießende Deckung freizugeben (im Ergebnis ebenso OLG Braunschweig WM 1991, 802 [OLG Braunschweig 17.12.1990 - 3 U 152/88]; LG Bad Kreuznach WM 1992, 52 [LG Bad Kreuznach 09.10.1991 - 3 O 82/91]). - BGH, 09.04.1992 - IX ZR 30/91
Sicherungsübereignung - Geeignetheit einer Bestimmung - Verhinderung einer …
Die Berufung hatte keinen Erfolg (OLG Braunschweig, NJW-RR 1991, 869).
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