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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1070
BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91 (https://dejure.org/1992,1070)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1992 - V ZR 192/91 (https://dejure.org/1992,1070)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1992 - V ZR 192/91 (https://dejure.org/1992,1070)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Elektrizitätsversorgungsunternehmen - Beseitigung der Überspannung - Stromleitung - Berufungsurteil - Zulässigkeit der Enteignung - Antrag auf Feststellung - Feststellungklage - Aussetzung des Rechtsstreits in der Revisionsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148
    Aussetzung in der Revisionsinstanz bei Einleitung eines Enteignungsverfahren durch Stromversorger nach erfolgreicher Abwehr einer Stromleitung in der Berufungsinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1149
  • MDR 1992, 1083
  • WM 1992, 1422
 
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Wird zitiert von ... (72)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.11.2014 - KZR 15/12

    Calciumcarbid-Kartell II - Interner Ausgleich einer von der Europäischen …

    Dieser neue Umstand kann im Revisionsverfahren berücksichtigt werden, weil er unstreitig geblieben und eine Beeinträchtigung der Rechte der Beklagten nicht zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 1992 - V ZR 192/91, NJW-RR 1992, 1149).
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04

    Arealnetz

    Ist zu erwarten, daß der Ausgang des anderen Verfahrens für den vorliegenden Rechtsstreit keine Bedeutung haben wird, ist das dem Rechtsbeschwerdegericht eingeräumte Ermessen in der Weise auszuüben, daß der Aussetzungsantrag im Interesse der Verfahrensökonomie abzulehnen ist (…vgl. zu § 148 ZPO Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 148 Rdn. 7; BGH, Beschl. v. 7.5.1992 - V ZR 192/91, NJW-RR 1992, 1149, 1150;… ferner zu § 94 VwGO Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Sept. 2004, § 94 Rdn. 31).
  • OLG Stuttgart, 24.05.2024 - 5 U 101/23

    Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen

    Hierbei sind der voraussichtliche Ausgang des vorgreiflichen Verfahrens und die mit einer Aussetzung eintretende Verfahrensverzögerung gegeneinander abzuwägen (BGH, Beschluss vom 07.05.1992 - V ZR 192/91, BeckRS 1992, 6199).
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