Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.11.1991 - 1 Ws 1010/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 203
- WM 1992, 377
- Rpfleger 1992, 214
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 25.11.1983 - 3 Ws 169/83
Anfechtung einer Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.1991 - 1 Ws 1010/91
Diese Bestimmung will gewährleisten, daß dem Verletzten die Durchsetzung seiner aus der Tat erwachsenen Ansprüche nicht durch Maßnahmen zur Sicherung des Verfalls erschwert oder vereitelt wird (amtliche Begründung in Bundestagsdrucksache 7/550 Seite 294; OLG Karlsruhe in MDR 1984, 336 ;… Rudolphi in SK a.a.O. § 111g Rdn. 1;… Schäfer in Löwe/Rosenberg a.a.O. § 111g Rdn. 1, Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 111g Rdn. 1;… Müller in KMR a.a.O., § 111g Rdn. 1; Dittke in wistra 1991, 209 f.).
- AG Brandenburg, 20.10.2003 - 32 C 538/01
Maßnahmen zur Sicherstellung der Verhinderung des Austrittes von Küchengerüchen …
Der Bundesgerichtshof hat nämlich immer wieder darauf hingewiesen, dass die Messbarkeit von Lärm und die bestehenden Richtwerte nicht die allein entscheidende Rolle spielen können, wie beispielsweise der "tropfende Wasserhahn" oder die "klopfende Heizung" (LG Köln WM 1987, 272) während der Nachtzeit belegen (vgl. hierzu u.a. auch: BGH WPM 1992, 1612f. (=WM 1992, 377); BGH NJW 1993, 1656ff.; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 11.8.2003, Az.: 32 C 372/00).Die Lästigkeit eines Geräusches, die rechtlich für das Immissionsrecht entscheidend ist, hängt nämlich nicht allein von Messwerten (zumal von Mittelungspegeln), sondern von einer Reihe anderer Umstände ab, für die es auf das Empfinden eines "normal verständigen Durchschnittsmenschen" und insofern auch auf das Empfinden des Gerichts ankommt (BGH NJW 1992, 2019 (=WM 1992, 377); BGH NJW 2001, 3119ff. (=WM 2001, 491)).
- BGH, 06.04.2000 - IX ZR 442/98
Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten
Insbesondere wollte er das vollstreckungsrechtliche Prioritätsprinzip (BGHZ 52, 99, 107 f; 93, 71, 76; 123, 183, 190) nicht antasten (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf NStZ 1992, 203; 1997, 301;… Dittke aaO S. 210). - OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 13 U 168/18
Zum Vorrang des Verteilungsverfahren gemäß §§ 872 ff. ZPO gegenüber …
Vor diesem Hintergrund ist die Hinterlegungsstelle von Amts wegen verpflichtet, ein gerichtliches Verteilungsverfahren nach §§ 872 ff. ZPO einzuleiten, in dessen Rahmen der Rechtspfleger des Verteilungsgerichts die Wirksamkeit der Pfändungen zu prüfen und einen Teilungsplan mit der festgestellten Rangfolge der Gläubigeransprüche aufzustellen hat (vgl. Savini, Rpfleger 2016, 454, 460;… Rönnau/Rönnau, Die Vermögensabschöpfung in der Praxis, 2. Aufl. 2015, Rn. 281 f.; ferner OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.1991 - 1 Ws 1010/91; OLG München, Beschluss vom 11.8.2010 - 13 W 1860/10). - LG Düsseldorf, 05.02.2002 - X Qs 10/02
Anspruch auf Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft ; …
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