Rechtsprechung
| BGH, 16.01.1992 - IX ZR 56/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung - Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages - Nichtanerkennung des Ergebnisabführungsvertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1694
- WM 1992, 741
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.05.1990 - I R 96/88
Zur Verlustübernahme bei steuerlich nicht anerkannter Organschaft und nach …
Auszug aus BGH, 16.01.1992 - IX ZR 56/91
Wie der Bundesfinanzhof (BFHE 160, 554 = BB 1990, 1735) entschieden habe, bedeute die Unwirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrages lediglich, daß sich die steuerliche Behandlung der tatsächlich durchgeführten Verlustübernahme nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften richte, woraus folge, daß es sich bei den übernommenen Verlusten um steuerrechtlich anzuerkennende betriebliche Aufwendungen handele.Wie der vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFHE 160, 554, 555 f) zu entnehmen ist, hat dies in der Regel zur Folge, daß ein bei der Organgesellschaft entstandener Verlust sich bei der Muttergesellschaft nicht gewinnmindernd auswirkt.
- BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater
Auszug aus BGH, 16.01.1992 - IX ZR 56/91
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater aus Fehlern, die durch eine Außenprüfung aufgedeckt und deretwegen dann Steuern nacherhoben worden sind, beginnt erst mit der Schlußbesprechung über das Ergebnis der Außenprüfung (BGHZ 73, 363;… Urt. v. 4. April 1991 - IX ZR 215/90, WM 1991, 1088, 1090, z. V. in BGHZ 114, 150 vorgesehen). - BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90
Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater
Auszug aus BGH, 16.01.1992 - IX ZR 56/91
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater aus Fehlern, die durch eine Außenprüfung aufgedeckt und deretwegen dann Steuern nacherhoben worden sind, beginnt erst mit der Schlußbesprechung über das Ergebnis der Außenprüfung (BGHZ 73, 363; Urt. v. 4. April 1991 - IX ZR 215/90, WM 1991, 1088, 1090, z. V. in BGHZ 114, 150 vorgesehen).
- OLG Koblenz, 15.04.2014 - 3 U 633/13
Haftung des Steuerberaters: Reichweite der Beratungspflicht im Rahmen eines …
Der Bundesgerichtshof hat ferner für die Haftung des Steuerberaters aus Fehlern, die durch eine Außenprüfung aufgedeckt werden und derentwegen Steuern nacherhoben werden, entschieden, dass die Verjährung solcher Schadensersatzansprüche erst mit der Schlussbesprechung über die Außenprüfung beginne (BGH, Urteil vom 16.01.1992 - IX ZR 56/91 - WM 1992, 741 f. = NJW 1992, 1694 f.). - OLG Düsseldorf, 11.12.2002 - 18 U 248/01 (vgl. BGH WM 1992, 741).
Rn. 158 Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung bis 1991 die Auffassung vertreten, der Schaden des Steuerschuldners entstehe zu dem Zeitpunkt, wo der steuerlich relevante Sachverhalt von den Finanzbehörden bei der Betriebsprüfung aufgedeckt wird (vgl. BGH WM 1991, 1594 und letztmalig BGH WM 1992, 741 mit Nachweisen).
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