Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1992 - IX ZR 225/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft - Rückgriff des Bürgen auf den Hauptschuldner aus der auf ihn übergegangenen Hauptforderung - Geltendmachung der Kompensationsabrede gegenüber dem Bürgen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BGB § 774
Einwendungen des Hauptschuldners
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 811
- WM 1992, 908
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.04.1976 - VIII ZR 290/74
Prüfungspflicht des Urkundsbeamten bei Erteilung der Vollstreckungsklausel
Auszug aus BGH, 20.02.1992 - IX ZR 225/91
Der Hauptschuldner kann deshalb auch gegenüber der auf den Bürgen übergegangenen Forderung aus dem Hauptschuldverhältnis einwenden, er sei dem Bürgen gegenüber nicht einstandspflichtig (…BGH, Urt. v. 18. März 1970 - VIII ZR 228/67, WM 1970, 751, 752; v. 26. April 1976 - VIII ZR 290/74, MDR 1976, 837, 838).
- OLG Köln, 18.10.2016 - 18 U 93/15
Schadensersatzanspruch wegen WCCB - Insolvenz reduziert
Er kann deshalb gemäß § 774 Abs. 1 Satz 3 BGB auch gegenüber der übergegangenen Forderung aus dem Hauptschuldverhältnis einwenden, er sei dem Bürgen gegenüber nicht einstandspflichtig (BGH, Urteil vom 20.02.1992 - IX ZR 225/91, WM 1992, 908-909, zitiert nach juris, Rn. 11). - OLG Koblenz, 28.06.2018 - 1 U 952/17
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Sicherungsabtretung
Die Berufung bezieht sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.02.1992 ( IX ZR 225/91 - NJW-RR 1992, 811 f., zitiert nach juris Rn. 10 ff.). - BGH, 17.06.1993 - IX ZR 158/92
Anspruch auf Ersatz von Bürgschaftsleistungen - Aufstockung des Kredits einer …
Denn nach Satz 3 dieser Norm ist der Hauptschuldner dem Bürgen nur nach Maßgabe des Innenverhältnisses verpflichtet (…vgl. BGH, Urt. v. 26. April 1976 - VIII ZR 290/74, WM 1976, 687, 689; v. 20. Februar 1992 - IX ZR 225/91, WM 1992, 908 f).
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