Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.06.1994 - 11 U 90/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3762
OLG Hamburg, 03.06.1994 - 11 U 90/92 (https://dejure.org/1994,3762)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.06.1994 - 11 U 90/92 (https://dejure.org/1994,3762)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juni 1994 - 11 U 90/92 (https://dejure.org/1994,3762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Culpa in contrahendo (c.i.c.) bei Unternehmenskauf; Auskunftsverpflichtung des Verkäufers; Anlegbare Maßstäbe für Unternehmenseinschätzungen; Besondere Käufereigenschaft auf Grund Erfahrung, Größe, Beteiligungen und deren Auswirkungen auf Aufklärungspflichten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1537
  • ZIP 1994, 944
  • WM 1994, 1378
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.10.1988 - VIII ZR 222/87

    Zustandekommen eines Wandelungsvertrages - Schadensersatz wegen Zusicherung von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.1994 - 11 U 90/92
    Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 1989, 306, 207) sei der ersatzfähige Schaden der Betrag, um den der Käufer im Vertrauen auf die Richtigkeit der vom Verkäufer gemachten Angaben zu teuer gekauft habe.

    Allerdings ist festzuhalten, daß die Grundsätze der culpa in contrahendo auch beim Unternehmens- und Anteilskauf anwendbar sind (Vgl. BGH NJW 1990, 1658 f; BGH NJW-RR 1989, 306 f. 307 [Kauf einer Rechtsbeistandspraxis]).

  • OLG Schleswig, 28.01.1993 - 5 U 210/91
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.1994 - 11 U 90/92
    Gegen dieses Urteil hat der in jenem Verfahren als Nebenintervenient beigetretene Beklagte des vorliegenden Rechtsstreits ... Berufung eingelegt, aufgrund welcher das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zu seinem Aktenzeichen 5 U 210/91 gemäß Urteil vom 28. Januar 1993 das Anerkenntnis Urteil des Landgerichts Kiel vom 19. September 1991 nebst dem diesem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Kiel zurückverwiesen hat (vgl. Beklagtenanlage BE 10).

    Mit dem letztgenannten Schriftsatz hat der Beklagte zugleich (vgl. Bl. 1050, 1052 d.A.) ein von ihm in Auftrag gegebenes und in das eingangs erwähnte Verfahren beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts Schleswig (Az. 5 U 210/91) eingeführtes, etwa 450 Seiten starkes Gutachten des Professor Dr. K... (Direktor des Insituts für Wirtschaftsprüfung an ...) vom 14. Oktober 1992 zur Akte gegeben.

  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das …

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.1994 - 11 U 90/92
    Andererseits muß sich aber derjenige, der einen Kauf tätigen will, selbst darüber ein Bild verschaffen und für sich bewerten, wo er seine Vorteile sucht und findet, ob er so besehen das in Aussicht genommene Geschäft als vorteilhaft ansieht und ob er noch um weitere Informationen, Auskünfte und evtl. auch entsprechende Garantien nachsuchen will (vgl. BGH WM 1988, 1566 ff., 1568 [Arztpraxiserwerb]; BGH WM 1986, 163 ff., 165) Auch dieser Gesichtspunkt muß gerade in Fällen eines Unternehmens- oder entsprechenden Beteiligungskaufs unter besonderer Beachtung der Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden.
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.1994 - 11 U 90/92
    Andererseits muß sich aber derjenige, der einen Kauf tätigen will, selbst darüber ein Bild verschaffen und für sich bewerten, wo er seine Vorteile sucht und findet, ob er so besehen das in Aussicht genommene Geschäft als vorteilhaft ansieht und ob er noch um weitere Informationen, Auskünfte und evtl. auch entsprechende Garantien nachsuchen will (vgl. BGH WM 1988, 1566 ff., 1568 [Arztpraxiserwerb]; BGH WM 1986, 163 ff., 165) Auch dieser Gesichtspunkt muß gerade in Fällen eines Unternehmens- oder entsprechenden Beteiligungskaufs unter besonderer Beachtung der Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden.
  • BGH, 12.11.1969 - I ZR 93/67

    Verkäufer - Einzelhandelsgeschäft - Schadenhaftung - Mängel

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.1994 - 11 U 90/92
    Das von dem Bundesgerichtshof in der vorgenannten Entscheidung weiter in Bezug genommene Urteil vom 12. November 1969 (vgl. BGH NJW 1970, 653 ff., 655) weist ebenfalls nicht in die eingangs genannte allgemeine Richtung: Soweit der Bundesgerichtshof seinerzeit in Zusammenhang mit dem Verkauf eines Juweliergeschäfts eine Haftung des Verkäufers aus c.i.c. wegen unterlassener Aufklärung über Umsätze für möglich gehaften hat, lag dies darin begründet, daß seinerzeit von der Klägerseite gleichwohl nach Umsätzen gefragt worden war, und daß auf der anderen Seite der Verkäuferpartei neben der Unrentabilität des Geschäfts die Absicht des Käufers zur Schaffung einer Existenzgrundlage bekannt waren.
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 13/89

    Zusicherung des Bierumsatzes einer Gaststätte; Verjährung von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.1994 - 11 U 90/92
    Allerdings ist festzuhalten, daß die Grundsätze der culpa in contrahendo auch beim Unternehmens- und Anteilskauf anwendbar sind (Vgl. BGH NJW 1990, 1658 f; BGH NJW-RR 1989, 306 f. 307 [Kauf einer Rechtsbeistandspraxis]).
  • OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01

    Gestörte Abwicklung einer Verpflichtung zur Sacheinlage in eine …

    Im Übrigen bleibt es selbstverständlich Sache des Erwerbers von Anteilen, sich über die Rentabilität dieses Anteilserwerbs kundig zu machen (vgl. BGH NJW 1970, 653, 655; NJW 1983, 2493, 2494; OLG Hamburg WM 1994, 1378, 1386).
  • KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02

    Zahlung einer Vertragsstrafe für die Nichteinhaltung einer anlässlich des Erwerbs …

    Dabei gibt es keinen einheitlichen und allgemeingültigen Maßstab für eine Unternehmenseinschätzung, vielmehr sind unterschiedliche Käuferinteressen ( z.B. Umsatz, Ertrag, Beteiligungen, Einfügen in vorhandene eigene Unternehmensstrukturen, eigene Markterweiterung oder Verdrängung eines Mitbewerbers) denkbar ( vgl. hierzu allg. OLG Hamburg WM 1994, 1378 [OLG Hamburg 03.06.1994 - 11 U 90/92] [ 1386 ff. ] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht