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Rechtsprechung
   OLG Jena, 24.05.1994 - 5 U 371/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12878
OLG Jena, 24.05.1994 - 5 U 371/93 (https://dejure.org/1994,12878)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.05.1994 - 5 U 371/93 (https://dejure.org/1994,12878)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. Mai 1994 - 5 U 371/93 (https://dejure.org/1994,12878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an einen Streitbeitritt; Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils; Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1994, 2153
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.1977 - II ZR 52/75

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 24.05.1994 - 5 U 371/93
    Dies hat der Bundesgerichtshof erstmals in seiner Entscheidung vom 28.2.1977 (BGHZ 69, 82, 88 f) [BGH 28.02.1977 - II ZR 52/75] ausgesprochen und eingehend begründet.

    Maßgeblich für die Anerkennung einer solchen Schutzpflicht zugunsten des Lastschriftgläubigers ist dessen erkennbares Interesse an einer umgehenden Kenntniserlangung von der Nichteinlösung und das Vertrauen des Rechtsverkehrs auf die Einhaltung der durch das Lastschriftabkommen gefestigten Bankpraxis (s. BGHZ 69, 82, 88) [BGH 28.02.1977 - II ZR 52/75] .

    Denn zum einen liegt hier die schriftliche Einzugsermächtigung vom 17.11.1990 vor, zum anderen beruht die Schutzpflicht zugunsten des Lastschriftgläubigers nicht auf dem Lastschriftabkommen und ist somit von seiner Anwendbarkeit im Einzelfall unabhängig (ebenso BGHZ 69, 82, 89) [BGH 28.02.1977 - II ZR 52/75] .

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten …

    Diese Rechtsprechung ist von zahlreichen Instanzgerichten übernommen (vgl. OLG Jena WM 1994, 2153, 2156; LG Dortmund WM 1985, 886, 887) und auf den Überweisungsverkehr übertragen worden (vgl. OLG Düsseldorf WM 1982, 575, 576 f.; OLG Frankfurt WM 1984, 726, 727 und 1995, 1179, 1180; OLG München WM 1988, 373 f.; OLG Oldenburg WM 1998, 711, 712; LG Augsburg WM 1988, 1085, 1086; LG Köln WM 1993, 895, 896 f.).
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