Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.12.1994 - 31 U 100/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- duetrust.de
Die Befugnisse des Berechtigten aus einer transmortalen Verfügungsbefugnis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 164 § 181 § 328 § 1922
Reichweite einer transmortalen Aktienverfügungsbefugnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Auszahlung des Guthabens eines Girokontos; Auslegung aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Bankrecht; Auslegung einer transmortalen Vollmacht
Verfahrensgang
- LG Siegen, 03.03.1994 - 5 O 179/93
- OLG Hamm, 07.12.1994 - 31 U 100/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 564
- FamRZ 1995, 832
- WM 1995, 152
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.10.1990 - XI ZR 352/89
Änderung der Verfügungsbefugnis über ein Gemeinschaftssparkonto
Auszug aus OLG Hamm, 07.12.1994 - 31 U 100/94
Der Bundesgerichtshof (WM 1993, 141 [BGH 09.11.1992 - II ZR 219/91] ) hat Bedenken gegen die Auffassung geäußert, daß die Einzelverfügungsbefugnis das Recht geben könne, im Namen aller Kontoinhaber den Kontovertrag mit dem Kreditinstitut zu ändern (vgl. hierzu auch schon BGH WM 1990, 2067 [BGH 30.10.1990 - XI ZR 352/89] ). - BGH, 09.11.1992 - II ZR 219/91
Umwandlung eines Oder-Kontos in ein Und-Konto - Haftung für Überziehungskredit
Auszug aus OLG Hamm, 07.12.1994 - 31 U 100/94
Der Bundesgerichtshof (WM 1993, 141 [BGH 09.11.1992 - II ZR 219/91] ) hat Bedenken gegen die Auffassung geäußert, daß die Einzelverfügungsbefugnis das Recht geben könne, im Namen aller Kontoinhaber den Kontovertrag mit dem Kreditinstitut zu ändern (vgl. hierzu auch schon BGH WM 1990, 2067 [BGH 30.10.1990 - XI ZR 352/89] ).
- BGH, 24.03.2009 - XI ZR 191/08
Berechtigung zur Umschreibung eines Kontos auf den bevollmächtigten Ehegatten …
In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur besteht daher Einigkeit darüber, dass der Inhaber einer Kontovollmacht, der - anders als etwa der Mitinhaber eines Oder-Kontos - selbst nicht Forderungsinhaber ist, grundsätzlich nicht befugt ist, die vertragliche Rechtsstellung des vertretenen Kontoinhabers aufzuheben oder zu verändern (OLG Hamm, WM 1995, 152, 153 ;… Erman/Palm, BGB 12. Aufl., § 167 Rn. 32a;… Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 167 Rn. 9;… PWW/Frensch, BGB, 3. Aufl., § 167 Rn. 25;… Soergel/Leptien, BGB, 13. Aufl., § 167 Rn. 43; vgl. auch OLG Düsseldorf, WM 1983, 547, 548 sowie OLG Frankfurt am Main, WM 1985, 1199, 1200;… Schramm in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 32 Rn. 48).Der Hinweis darauf, dass der bevollmächtigte Ehepartner auf das gesamte Guthaben zugreifen könne, indem er sich dieses von der Bank oder Sparkasse auf sein eigenes Konto überweisen lasse (so OLG Hamm, WM 1995, 152, 153 ;… Schramm in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 32 Rn. 48), rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung.
- LG Mönchengladbach, 28.05.2008 - 2 S 217/07 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Zeichnungsberechtigung nur die üblichen mit einem Bankkonto verbundenen Geschäfte, insbesondere Abhebungen und Überweisungen umfasst (vgl. OLG Hamm WM 1995, 152; Liesecke WM 1976, 286, 294).
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