Rechtsprechung
| BGH, 26.09.1995 - XI ZR 36/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Festsetzung der Beschwer auf mehr als 60.000 DM - Bemessung des Streitwertes einer Zahlungsklage mit dem vollen Forderungsbetrag - Maßgeblichkeit des Umfangs in dem das Urteil von den zuletzt gestellten Anträgen der Partei abweicht für die Bemessung der ...
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 4 Abs. 1 § 546 Abs. 2 Satz 2
Revisionsbeschwer bei Antrag auf Verurteilung zur sofortigen Zahlung von 100.000 DM Zug um Zug gegen Rückgabe von Pfandbriefen sowie Zinsen unter Zugrundelegung eines Verzugsschadens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1996, 520
- WM 1995, 2060
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14
Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung: …
Rn. 17 Demzufolge bemisst sich der Umfang der Beschwer der Klägerin vorliegend (nur) nach dem wirtschaftlichen Nachteil, der ihr durch den nach ihrer Auffassung verspäteten Zufluss der Abschlagszahlungen erst gegen Ende des der Einspeisung folgenden Monats und der daraus jeweils für etwa zwei Drittel eines jeden Monats resultierenden Belastung mit Kreditzinsen entsteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 1995 - XI ZR 36/95, WM 1995, 2060 unter [II] 1;… vom 21. April 1961 - V ZR 58/60, aaO unter III;… MünchKommZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 3 Rn. 70 mwN). - BGH, 04.07.2023 - II ZR 53/22
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig; Ermittlung des Werts der …
Ist die Feststellung der Fälligkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt der maßgeblich für die Beschwer zu betrachtende wirtschaftliche Umstand, ohne dass darüber hinaus auch Grund und Höhe der Forderung in Streit stehen, ist für die Rechtsmittelbeschwer wirtschaftlich nur die wirtschaftliche Belastung durch die Erfüllung der Forderung zu einem späteren Zeitpunkt maßgeblich (vgl. BGH…, Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14, NJW 2015, 873 Rn. 17; Beschluss vom 26. September 1995 - XI ZR 36/95, WM 1995, 2060, 2061; RGZ 118, 321, 324).Als solches käme zum Beispiel die Darlegung einer Zinsbelastung bzw. eines Zinsausfalls in Betracht (vgl. BGH…, Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14, NJW 2015, 873 Rn. 17; Beschluss vom 26. September 1995 - XI ZR 36/95, WM 1995, 2060, 2061).
- OLG Frankfurt, 21.07.2011 - 3 UF 24/11
Versorgungsausgleich: Fälligkeit einer Hinterbliebenenversorgung
Rn. 16 Die Bemessung des Beschwerdewerts kann nicht gemäß § 50 Abs. 1 FamGKG erfolgen, da es hier nur um die Frage der jeweiligen Fälligkeit der monatlichen Pensionsansprüche geht (vgl. zum Wert, wenn der Zahlungszeitpunkt streitig ist: BGH WM 1995, 2060).
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