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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.08.1995 - 16 U 111/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16782
OLG Frankfurt, 31.08.1995 - 16 U 111/94 (https://dejure.org/1995,16782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.08.1995 - 16 U 111/94 (https://dejure.org/1995,16782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. August 1995 - 16 U 111/94 (https://dejure.org/1995,16782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • WM 1995, 2079
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.09.2007 - XI ZR 211/06

    Statthaftigkeit der Beweisführung durch ein im selbständigen Beweisverfahren …

    Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, dass unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen eines Beweises durch Urkunden nicht bedürfen (vgl. BGHZ 62, 286, 289 ff.; BGH, Urteil vom 4. Februar 1985 - II ZR 142/84, WM 1985, 738, 739; RGZ 142, 303, 306; OLG Frankfurt WM 1995, 2079, 2081).
  • BGH, 14.11.1996 - IX ZR 339/95

    Anerkennung eines im Ausland abgeschlossenen (Zwangs-)Vergleichs

    Das Landgericht hat seiner Klage voll, das Berufungsgericht (dessen Urteil in WM 1995, 2079 abgedruckt ist) hat ihr in Höhe von nur 103.000 DM stattgegeben.
  • OLG Köln, 25.04.1997 - 4 U 14/95

    Streit über wechselseitige Auskunftsansprüche und Vergütungsansprüche bzw. …

    Rn. 89 Die beigezogenen Akten 16 U 111/94, 4 U 9/94 und 4 U 10/94, allesamt Oberlandesgericht K., lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Rn. 120 Aus dem Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts K. vom 16. September 1996 (Aktenzeichen 16 U 111/94) ergibt sich hingegen, daß die Beklagte auf Darlehensschulden gegenüber dem Kläger von 56.369,20 DM nebst Zinsen und einem weiteren Darlehensbetrag von 30.840,91 DM einen Teilbetrag von weiteren 22.096,47 DM, insgesamt also 79.800,00 DM aus der Honorarrechnung AWO-P. vom 17. September 1992 anderweitig verrechnet hat.

  • OLG München, 28.03.2001 - 7 U 5341/00

    Personenhandelsgesellschaft - Treuepflicht der Gesellschafter - Mangelhafte …

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, daß für das Urkundsverfahren die Vorlage jedenfalls einer "Mindest-Urkunde" zu den anspruchsbegründenden Tatsachen schlechthin begriffsnotwendig sei (vgl. OLG Frankfurt WM 1995, 2079/81), hat die Klägerin dem Genüge getan, auch soweit in diesem Zusammenhang die Vorlage einer beglaubigten Ablichtung für notwendig erachtet wird.
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