Rechtsprechung
| OLG München, 24.07.1996 - 7 U 6319/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
AktG §§ 186 Abs. 3 S. 4, 202 ff
Ausschluß des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhung durch genehmigtes Kapital - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG §§ 186 202 ff.
Ermächtigung des Vorstands einer AG zur Erhöhung des Grundkapitals - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Beschlusses der Hauptversammlung zur Erhöhung des Grundkapitals innerhalb von 5 Jahren um insgesamt knapp 50 vom Hundert; Folgen eines Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre im Falle des Verbleibens der Kapitalerhöhung unter 10 vom Hundert des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
AktG §§ 186 Abs. 3 S. 4, 202 ff.
Ausschluß des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhung durch genehmigtes Kapital
Verfahrensgang
- LG München I, 27.11.1995 - 10 HKO 11200/95
- OLG München, 24.07.1996 - 7 U 6319/95
- OLG München, 25.07.1996 - 7 U 6319/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 871
- WM 1996, 1910
- BB 1996, 2162
- DB 1996, 1862
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.04.1982 - II ZR 55/81
Holzmann - Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital
Auszug aus OLG München, 24.07.1996 - 7 U 6319/95
Angesichts der Tatsache, daß die Beklagte - ausgehend von einer im Rahmen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG wesentlich verminderten Berichtspflicht - einen nicht einmal den maßgeblichen aktienrechtlichen Anforderungen entsprechenden (§ 186 Abs. 4 AktG ) Bericht erstattet hat, kommt es nicht darauf an, ob die erweiterten Anforderungen in BGHZ 71, 60 und BGHZ 83, 319 einzuhalten gewesen wären und ob diese Kriterien mit EG Recht vereinbar sind (vgl. hierzu BGH WM 95, 390 ff.). - BGH, 30.01.1995 - II ZR 132/93
Vereinbarkeit der gerichtlichen Überprüfung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses mit …
Auszug aus OLG München, 24.07.1996 - 7 U 6319/95
Angesichts der Tatsache, daß die Beklagte - ausgehend von einer im Rahmen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG wesentlich verminderten Berichtspflicht - einen nicht einmal den maßgeblichen aktienrechtlichen Anforderungen entsprechenden (§ 186 Abs. 4 AktG ) Bericht erstattet hat, kommt es nicht darauf an, ob die erweiterten Anforderungen in BGHZ 71, 60 und BGHZ 83, 319 einzuhalten gewesen wären und ob diese Kriterien mit EG Recht vereinbar sind (vgl. hierzu BGH WM 95, 390 ff.). - LG München I, 27.11.1995 - 10 HKO 11200/95
Auszug aus OLG München, 24.07.1996 - 7 U 6319/95
Die Kosten hat es zu 1/10 der, Klagepartei auferlegt, da diese im Hauptantrag und im 1. Hilfsantrag unterlegen war (WM 1996, 305 ).
- OLG Nürnberg, 11.08.2021 - 12 U 1149/18
Bezugsrechtsausschluss bei der Inanspruchnahme genehmigten Kapitals
Rn. 66 Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des OLG München vom 24.07.1996 (AG 1996, 518) verweist, wonach der Vorstand einer Aktiengesellschaft nicht ermächtigt werden kann, das Grundkapitel innerhalb von fünf Jahren um insgesamt knapp 50% zu erhöhen und hierbei - sofern die einzelne Kapitalerhöhung 10% des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet - das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, ist darauf zu verweisen, dass es sich hierbei um eine durch die zwischenzeitlichen (insbesondere durch Siemens/Nold und Mangusta/Commerzbank I), oben näher dargestellten Rechtsprechungsänderungen überholte und nicht mehr maßgebliche Entscheidung handelt. - OLG Nürnberg, 14.02.2018 - 12 AktG 1970/17
Sacheinlage - Grundkapital der Gesellschaft
Rn. 78 Soweit die Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des OLG München vom 24.07.1996 (AG 1996, 518) verweist, wonach der Vorstand einer Aktiengesellschaft nicht ermächtigt werden kann, das Grundkapitel innerhalb von fünf Jahren um insgesamt knapp 50% zu erhöhen und hierbei - sofern die einzelne Kapitalerhöhung 10% des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet - das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, ist darauf zu verweisen, dass es sich hierbei um eine durch die zwischenzeitlichen (insbesondere durch Siemens/Nold und Mangusta/Commerzbank I), oben näher dargestellten Rechtsprechungsänderungen überholte und nicht mehr maßgebliche Entscheidung handelt.
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Rechtsprechung
| OLG München, 25.07.1996 - 7 U 6319/95 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 27.11.1995 - 10 HKO 11200/95
- OLG München, 24.07.1996 - 7 U 6319/95
- OLG München, 25.07.1996 - 7 U 6319/95
Papierfundstellen
- WM 1996, 1910
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