Rechtsprechung
| BGH, 28.01.1997 - XI ZR 168/96 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1154
Abtretung einer Grundschuld - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zur Wirksamkeit einer schriftlichen Abtretungserklärung über eine Grundschuld - Gutgläubiger Erwerb einer Grundschuld
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1154 Abs. 1
Wirksamkeit einer schriftlichen Abtretungserklärung über eine Grundschuld - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 1154
Abtretung einer Grundschuld - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Auslegung der Abtretungserklärung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 910
- ZIP 1997, 678
- MDR 1997, 542
- WM 1997, 675
- BB 1997, 907
- DB 1997, 1227
- Rpfleger 1997, 255
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- RG, 15.05.1918 - V 23/18
Nachprüfpflicht des Hypothekenerwerbers hinsichtlich der Echtheit der Urkunden …
Auszug aus BGH, 28.01.1997 - XI ZR 168/96
Die Rechtmäßigkeit des Briefbesitzes seines Vormannes braucht der gutgläubige Erwerber nicht nachzuprüfen (RGZ 93, 41, 43). - BGH, 12.05.1989 - V ZR 128/88
Wirksamkeit einer schriftlichen Abtretungserklärung über eine Grundschuld; …
Auszug aus BGH, 28.01.1997 - XI ZR 168/96
Dies ist nur dann möglich, wenn auch die jeweiligen Abtretungsempfänger in der Urkunde selbst bestimmt und zweifelsfrei bezeichnet sind (BGH, Beschluß vom 12. Mai 1989 - V ZR 128/88, NJW 1989, 3151, 3152). - BGH, 29.05.1952 - IV ZB 30/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.01.1997 - XI ZR 168/96
Zur Behebung solcher bloßen Ungenauigkeiten kann auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände zurückgegriffen werden (…BGH aaO.; BGH, Beschluß vom 29. Mai 1952 - IV ZB 30/52, LM § 6 40. DVO/UmstG).
- OLG Naumburg, 31.05.2000 - 6 U 97/99 Hierzu bedürfte es der weitergehenden Einbindung des Mieters in den Gesamtbetrieb des Vermieters des Einkaufszentrums (vgl. Senat WM 1997, 675).
Als Fehler im Sinne von § 537 Abs. 1 BGB kommt nämlich nur die unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache durch tatsächliche Umstände und rechtliche Verhältnisse in Betracht (OLG Celle NJW-RR 1996, 1099; BGH NJW 1981, 2405; Senatsurteil WM 1997, 675).
Maßgeblich ist hierbei der in erster Linie zum Vertragsinhalt erhobene Verwendungszweck der Mietsache (Senatsurteil WM 1997, 675).
Die enttäuschte Erwartung der Beklagten, die von einem höheren Vermietungsstand mit exklusiven Markenhändlergeschäften und einer entsprechend höheren Akzeptanz des Einkaufszentrums ausging, stellt keinen unmittelbaren Mangel der Mietsache selbst dar (Senatsurteil WM 1997, 675; BGH NJW 1981, 2405; OLG Koblenz WPM 1989, 30, 31;… vgl. ausführlich BGH, Urt. v. 16.2. 2000 - XII ZR 279/97, S. 10 ff. des Umdrucks [= WM 2000, 593]).
Selbst wenn, wie teilweise von der Rechtsprechung angenommen, auch ohne eine besondere Vereinbarung die Vollvermietung eines neu vermieteten Einkaufszentrums und ein dadurch angezogener breiter Kundenstamm Geschäftsgrundlage eines Ladenmietvertrages sein kann (BGH NJW 1981, 2405, 2406; Senat WM 1997, 675, 676; OLG Koblenz WPM 1989, 30, 31), dann wird dabei regelmäßig vorausgesetzt, dass der Alleinvermieter die Mieter in den Gesamtbetrieb derart einbindet, dass sich der Mieter in erheblichem Umfange den Beschränkungen seiner kaufmännischen Freiheit unterwirft, weil er erwartet, dass ihm auch die spezifischen Vorteile eines funktionierenden Einkaufszentrums zugute kommen.
Eine solche Einbindung wurde namentlich in der Beschränkung nur auf eine bestimmte Geschäftsart mit Vorhaltung und Anbietung eines besonderen Warensortimentes, der Einhaltung durchgehender Ladengeschäftszeiten und in der Einbindung der Mieter zu Pflichtmitgliedern einer Werbegemeinschaft sowie der Auferlegung detaillierter Umsatzmitteilungspflichten gesehen (Senat WM 1997, 675, 676; OLG Koblenz WPM 1989, 30, 32/33).
- OLG Köln, 12.11.2020 - 14 U 17/20
Löschungsquittung als konkludentes Angebot auf Abschluss eines Abtretungsvertrags
Nicht jede Ungenauigkeit in der Bezeichnung dieser Umstände führt zur Unwirksamkeit der Abtretungserklärung (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.1997 - XI ZR 168/96 97 -, NJW-RR 1997, 910).
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