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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1997 - II ZR 192/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2672
BGH, 20.01.1997 - II ZR 192/95 (https://dejure.org/1997,2672)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1997 - II ZR 192/95 (https://dejure.org/1997,2672)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1997 - II ZR 192/95 (https://dejure.org/1997,2672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Vereinbarungen über eine Gewinnbeteiligung oder einen Ersatz für die eingebrachten Umlaufmittel und Grundmittel - Anforderungen an Auseinandersetzungsansprüche im Rahmen der Auflösung einer LPG - Voraussetzungen für das Vorliegen einer GbR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auseinandersetzungsansprüche des Rechtsnachfolgers eines VEG gegen eine LPG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1997, 881
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.07.1994 - LwZR 10/93

    Ansprüche der Stamm- LPG bei Gründung einer neuen LPG aus einer rechtlich …

    Auszug aus BGH, 20.01.1997 - II ZR 192/95
    "Nach Auflösung der Beteiligung eines Volkseigenen Guts (VEG) an der Gründung einer Kooperativen Abteilung Pflanzenproduktion (P) und an der aus ihr hervorgegangenen LPG (P) stehen dem Rechtsnachfolger des VEG gegen die LPG (P) Auseinandersetzungsansprüche in entsprechender Anwendung der §§ 730 ff. BGB zu (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 LwZR 10/93, AgrarR 1994, 301 = WM 1994, 1895).«.

    Darin liegt es hier anders als im Verhältnis zu den an der Gründung einer KAP und später einer LPG (P) beteiligten (Stamm-)LPG, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Ansprüche auf Ersatz für die von ihnen übertragenen Grund- und Umlaufmittel haben (Urt. v. 1. Juli 1994 - LwZR 10/93, AgrarR 1994, 301 = WM 1994, 1895).

    Die vor der Wiedervereinigung abgeschlossenen Vorgänge, hier die Bildung der KAP, die Übertragung von Vermögensgegenständen auf diese und die aus der nachfolgenden Umwandlung der KAP in eine LPG (P) entstandenen Rechtsbeziehungen beurteilen sich nach dem damaligen Recht der DDR (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 aaO.).

    Nach den Maßstäben des Bürgerlichen Gesetzbuches handelte es sich im Hinblick auf die von den Trägern gemeinsam verfolgten Ziele bei der Spezialisierung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne der §§ 705 ff. BGB (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 aaO.;… vgl. auch Sen.Urt. v. 20. Juni 1994 II ZR 103/93, ZIP 1994, 1523, 1525 zu einer Zwischenbetrieblichen Einrichtung).

    Sie hätten auch das System der Abfindungsregelung im Landwirtschaftsanpassungsgesetz empfindlich gestört und zu unbilligen Ergebnissen geführt, da die neu gebildete LPG (P) zugleich die Mitgliedschaftsverpflichtungen der früher in die KAP delegierten Genossenschaftsmitglieder, die Gründungsmitglieder der LPG (P) wurden, übernahm und deren Mitgliedschaftsansprüche bei Ausgleichsleistungen an die Stamm-LPG empfindlich entwertet würden (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 aaO.).

  • BGH, 20.06.1994 - II ZR 103/93

    Anwendung der Vorschriften über die BGB -Gesellschaft auf eine Einrichtung nach …

    Auszug aus BGH, 20.01.1997 - II ZR 192/95
    Nach den Maßstäben des Bürgerlichen Gesetzbuches handelte es sich im Hinblick auf die von den Trägern gemeinsam verfolgten Ziele bei der Spezialisierung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne der §§ 705 ff. BGB (…BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 aaO.; vgl. auch Sen.Urt. v. 20. Juni 1994 II ZR 103/93, ZIP 1994, 1523, 1525 zu einer Zwischenbetrieblichen Einrichtung).
  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 76/98

    Abwicklung einer durch Beschluß ihrer Trägerbetriebe aufgelösten kooperativen …

    Einer entsprechenden Anwendung der genossenschaftsrechtlichen Abwicklungsvorschriften steht nicht entgegen, daß der Senat in einigen Fällen die Vorschriften der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf KE entsprechend angewendet hat (…vgl. Urt. v. 20. Juli 1994 - II ZR 103/93, ZIP 1994, 1523, 1525; Urt. v. 20. Januar 1997 - II ZR 192/95, WM 1997, 881, 883;… Urt. v. 21. April 1997 - II ZR 221/95, VIZ 1997, 548;… vgl. auch BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 - LwZR 10/93, WM 1994, 1895).
  • LG Wuppertal, 16.07.2008 - 3 O 33/08

    Spekulationsverbot: kein Verbotsgesetz i.S.v. § 134 BGB, keine Geltung für …

    Rn. 193 Zwar kann nach der Rechtsprechung des BGH eine schriftliche Grundaufklärung über die Funktionsweise und Risiken von Geschäften der angebotenen Art gegenüber einem erfahrenen Anleger bereits ausreichen (Urteil vom 11.03.1997, XI ZR 92/96, WM 1997, 881; Urteil vom 29.03.1994, XI ZR 31/93, WM 1994, 834).
  • BGH, 05.03.1999 - BLw 45/98

    Wirksamkeit der Entscheidung der Bevollmächtigtenversammlung über die Umwandlung …

    Die Aufteilung hatte mit Rücksicht auf den gesellschaftsähnlichen Charakter des Beteiligungsverhältnisses in entsprechender Anwendung der §§ 730 ff BGB zu erfolgen (BGH, Urt. v. 20. Januar 1997, II ZR 192/95, AgrarR 1997, 432, 433; v. 21. April 1997, II ZR 221/95, VIZ 1997, 548; a.A. Brandenburgisches OLG, OLG-NL 1996, 184, 186), so daß der Überschuß entsprechend den Anteilen zu verteilen war (§ 734 BGB).
  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96

    Abfindungsansprüche von Mitgliedern einer ehemaligen, einem VEG angeschlossenen …

    Der Sache nach läßt sich dieses Beteiligungsverhältnis als eine Art Innengesellschaft zwischen den LPG-Mitgliedern und dem VEG qualifizieren, für deren Abwicklung jedoch - anders als im umgekehrten Fall der Beteiligung eines VEG an einer LPG (vgl. dazu Sen.Urt. v. 20. Januar 1997 - II ZR 192/95, WM 1997, 881) - nicht die §§ 730 ff. (mit § 733 Abs. 2) BGB, sondern die für natürliche Personen als LPG-Mitglieder geltenden Abfindungsregelungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes entsprechend heranzuziehen sind.
  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 7 U 116/07

    Zum Bestehen und zur Verjährung eines Abfindungsanspruchs im Rahmen einer …

    Die Abwicklung einer rechtsfähigen kooperativen Einrichtung in Form einer juristischen Person, um eine solche handelte es sich bei der ZBO C..., richtet sich vielmehr nach dem Recht der DDR, nämlich nach Ziffer 56 des Musterstatus für kooperative Einrichtungen (BGH WM 1997, 881, 883).
  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 221/95

    Aufrechnung mit einem Entflechtungsanspruch eines VEG

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 20. Januar 1997 (II ZR 192/95) entschieden hat, läßt sich ein "Entflechtungsanspruch" eines VEG und seines Rechtsnachfolgers aus seiner Beteiligung an einer KAP und später an einer LPG (P) nicht im Hinblick auf das insoweit maßgebliche Recht der ehemaligen DDR verneinen.
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