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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1997 - VI ZR 229/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2052
BGH, 09.12.1997 - VI ZR 229/96 (https://dejure.org/1997,2052)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1997 - VI ZR 229/96 (https://dejure.org/1997,2052)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - VI ZR 229/96 (https://dejure.org/1997,2052)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254
    Unfall beim Heizölbetanken; Verkehrssicherungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254
    Mitverschulden des Vermieters bei einem Unfall bei der Anlieferung von Heizöl

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 440
  • MDR 1998, 282
  • NZM 1998, 204
  • ZMR 1998, 212
  • VersR 1998, 332
  • WM 1998, 599
  • DB 1998, 981
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für …

    Auszug aus BGH, 09.12.1997 - VI ZR 229/96
    Neben den Beklagten zu 1) bis 3) haftet entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch die auf vertraglicher Grundlage verurteilte Beklagte zu 4) als Gesamtschuldnerin (vgl. BGHZ 106, 313, 319; Senatsurteil vom 15. April 1969 - VI ZR 56/68 - VersR 1969, 737, 738).
  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

    Auszug aus BGH, 09.12.1997 - VI ZR 229/96
    Unter Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB ist die Außerachtlassung derjenigen Sorgfaltspflicht zu verstehen, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt, also ein "Verschulden gegen sich selbst" (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 9, 316, 318; 39, 156, 159; 74, 25, 28).
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts …

    Auszug aus BGH, 09.12.1997 - VI ZR 229/96
    Unter Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB ist die Außerachtlassung derjenigen Sorgfaltspflicht zu verstehen, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt, also ein "Verschulden gegen sich selbst" (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 9, 316, 318; 39, 156, 159; 74, 25, 28).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 97/81

    Zu den Kontrollpflichten des Tankwagenfahrers beim Befüllen von Heizöltanks sowie …

    Auszug aus BGH, 09.12.1997 - VI ZR 229/96
    Der Ölunfall beruht ausschließlich darauf, daß es der Erstbeklagte versäumt hat, sich über den Ölfluß und die offensichtliche Funktion des ohne weiteres erkennbaren Dreiwegeschiebers Gewißheit zu verschaffen und sich zu Beginn des Einfüllvorgangs, nachdem er die Instrumente an seinem Fahrzeug überprüft hatte, in den Keller zu begeben, um sich auch dort von dem einwandfreien Verlauf des Tankvorgangs zu überzeugen (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1983 - VI ZR 97/81 - VersR 1983, 394, 395).
  • BGH, 13.12.1994 - VI ZR 283/93

    Haftung des Öl- oder Bezinanlieferers für Schäden durch Auslaufen von …

    Auszug aus BGH, 09.12.1997 - VI ZR 229/96
    Er hat mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß der Ölanlieferer als Fachmann alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen ergreifen muß, um Schäden durch Auslaufen von Kraftstoffen zu vermeiden, die durch unsachgemäßes Einfüllen oder aus Mängeln der Tankanlage entstehen können (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 1994 - VI ZR 283/93 - VersR 1995, 427 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 123/62

    Haftungsbeschränkungen unter Teilnehmern an einer Zuverlässigkeitsprüfung

    Auszug aus BGH, 09.12.1997 - VI ZR 229/96
    Unter Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB ist die Außerachtlassung derjenigen Sorgfaltspflicht zu verstehen, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt, also ein "Verschulden gegen sich selbst" (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 9, 316, 318; 39, 156, 159; 74, 25, 28).
  • BGH, 15.04.1969 - VI ZR 56/68

    Zahlung rückständiger Miete - Abschluss eines Mietvertrages - Anspruch auf …

    Auszug aus BGH, 09.12.1997 - VI ZR 229/96
    Neben den Beklagten zu 1) bis 3) haftet entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch die auf vertraglicher Grundlage verurteilte Beklagte zu 4) als Gesamtschuldnerin (vgl. BGHZ 106, 313, 319; Senatsurteil vom 15. April 1969 - VI ZR 56/68 - VersR 1969, 737, 738).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 172/01

    Auswirkungen eines Gesellschafterwechsels in einer Mieter-GbR

    Dies hat zur Folge, dass das Mietverhältnis bis dahin unverändert fortbesteht und es - anders als bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung - während dieses Zeitraums noch dem Einfluss vertraglicher Vereinbarungen über seinen Inhalt und ggf. über seine (weitere) Fortdauer unterworfen ist (…BGH, Urt. v. 24.6.1998, DWW 1998, 276; NJW 1998, 2664; NZM 1998, 628; WM 1998, 599).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 10 U 80/06

    Verlängerung eines befristeten Mietverhältnisses mit Verlängerungsklausel

    Umgekehrt endet das Mietverhältnis zu dem vertraglich oder gesetzlich bestimmten Zeitpunkt, wenn es von einer der Parteien gekündigt wird (…BGH, Urt. v. 24.6.1998, DWW 1998, 276; NJW 1998, 2664; NZM 1998, 628; WM 1998, 599).
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