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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 31.10.2001 - 4 Qs 67/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,23046
LG Koblenz, 31.10.2001 - 4 Qs 67/01 (https://dejure.org/2001,23046)
LG Koblenz, Entscheidung vom 31.10.2001 - 4 Qs 67/01 (https://dejure.org/2001,23046)
LG Koblenz, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 4 Qs 67/01 (https://dejure.org/2001,23046)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StPO § 95; StGB § 17
    Zur Frage der staatsanwaltlichen Befugnis, die Herausgabe von Kontounterlagen zu verlangen, ohne dass Gefahr in Verzug ist oder ein richterlicher Beschluss vorgelegt wird

Papierfundstellen

  • WM 2002, 383
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Bonn, 13.05.2003 - 37 Qs 10/03

    Herausgabeverlangen der Staatsanwaltschaft gegenüber Bank

    Rn. 10 An dieser Auffassung hält die Kammer nicht fest und schließt sich der Gegenauffassung an (…vgl.. hierzu: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. AufI. § 95 Rn. 2;… SK-StPO/Rudolphi, § 95 Rn. 7;… AK-StPO-Amelung, § 95 Rn. 8; umfassend Bittmann, wistra 1990, 325, 334; LG Koblenz, WM 2002, 383, 384 (mit ausführlicher Begründung); LG Gera, NStZ 2001, 276; einschränkend LG Halle, NStZ 2001, 276, 277: Herausgabeverlangen der StA nur dann, wenn eine Beschlagnahme zur Sicherstellung der benötigten Beweismittel faktisch ungeeignet ist).
  • LG Stuttgart, 23.09.2014 - 11 Qs 8/14

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Herausgabeverlangen der Staatsanwaltschaft …

    Rn. 8 Während einerseits vertreten wird, dass im Ermittlungsverfahren außer dem Richter in jedem Fall die Staatsanwaltschaft - selbst oder durch die Polizei - die Herausgabe verlangen kann, auch wenn kein Eilfall vorliegt (…Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 95 Rn 2 mwN;… SK-StPO/Wohlers, 4. Aufl., § 95 Rn 25 mwN.;… AnwK-StPO/Löffelmann, 2. Aufl., § 95 Rn 2;… Graf/Ritzert, StPO, 2. Aufl., § 95 Rn 2; LG Lübeck, NJW 2000, 3148; LG Gera, NStZ 2001, 276; LG Halle, NStZ 2001, 276; LG Koblenz, WM 2002, 383, wistra 2002, 359; LG Bonn, BKR 2003, 914; i.E. unklar Radtke/Hohmann-Joecks, StPO, § 95 Rn 7), verlangt die Gegenmeinung - mit Ausnahme von Eilfällen, die aber angesichts eines zumindest im Landgerichtsbezirk Stuttgart rund um die Uhr telefonisch erreichbaren richterlichen Bereitschaftsdienstes praktisch nicht vorkommen können - wie bei § 98 Abs. 1 StPO stets einen richterlichen Beschluss (…LR-Menges, StPO, 26. Aufl., § 95 Rn 20 mwN;… KK-Greven, StPO, 7. Aufl., § 95 Rn 3; LG Berlin, WM 1984, 772; LG Stuttgart, NJW 1992, 2646; LG Düsseldorf, wistra 1993, 199; LG Frankfurt/Oder, WM 2000, 1543).
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