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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,457
BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08 (https://dejure.org/2010,457)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2010 - II ZR 209/08 (https://dejure.org/2010,457)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - II ZR 209/08 (https://dejure.org/2010,457)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; GenG a. F. § 99 Abs. 1 (InsO n. F. § 15 a Abs. 1)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels durch das Berufungsgericht; Insolvenzverschleppungshaftung gegenüber Genossenschaftsmitgliedern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 538 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 99 Abs 1 GenG, § 15a Abs 1 InsO, § 823 Abs 2 BGB
    Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels durch das Berufungsgericht; Insolvenzverschleppungshaftung gegenüber Genossenschaftsmitgliedern

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Berufungsgericht an das Erstgericht bei einem wesentlichen Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens; Beurteilung des Vorliegens eines wesentlichen Mangels aufgrund des materiellrechtlichen Standpunktes des Erstgerichts trotz ...

  • Betriebs-Berater

    Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung erstreckt sich auch auf Mitglieder einer insolventen Genossenschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Berufungsgericht an das Erstgericht bei einem wesentlichen Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens; Beurteilung des Vorliegens eines wesentlichen Mangels aufgrund des materiellrechtlichen Standpunktes des Erstgerichts trotz ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung wegen wesentlichen Verfahrensfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Genosse in der Insolvenz der Genossenschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn das Berufungsgericht nicht arbeiten will...

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Zurückweisung an das Erstgericht wegen fehlendem Sachverständigengutachten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GenG a. F. § 99 Abs. 1; InsO § 15a Abs. 1; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1
    Zu Ansprüchen von Genossenschaftsmitgliedern gegen den Vorstand wegen Insolvenzverschleppung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung erstreckt sich auch auf Mitglieder einer in Insolvenz geratenen Genossenschaft

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung und Zurückverweisung nur im Ausnahmefall! (IBR 2010, 1182)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1048
  • ZIP 2010, 776
  • MDR 2010, 650
  • NZI 2010, 449
  • NZI 2010, 50
  • FamRZ 2010, 890
  • WM 2010, 892
  • DB 2010, 890
  • AnwBl 2010, 171
  • NZG 2010, 547
 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.11.2000 - II ZR 67/99

    Aufhebung und Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Aufhebung eines …

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift für eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht, durch die die Beklagten zu 1 bis 3 beschwert sind (Sen.Urt. v. 6. November 2000 - II ZR 67/99, ZIP 2001, 28, 29), sind in mehrfacher Hinsicht nicht erfüllt.

    Rn. 11 1. Eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kommt als Ausnahme von der in § 538 Abs. 1 ZPO statuierten Verpflichtung des Berufungsgerichts, die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache selbst zu entscheiden, nur in Betracht, wenn das erstinstanzliche Verfahren an einem so wesentlichen Mangel leidet, dass es keine Grundlage für eine instanzbeendende Entscheidung sein kann (Sen.Urt. v. 6. November 2000 aaO).

    Rn. 15 Dass das Landgericht unter Verletzung des Anspruchs der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs den Kern ihres Vorbringens verkannt und deshalb eine entscheidungserhebliche Frage verfehlt hätte, was als schwerer Verfahrensfehler i.S.v. § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die Aufhebung und Zurückverweisung rechtfertigen könnte (Sen.Urt. v. 6. November 2000 - II ZR 67/99, ZIP 2001, 28, 29), hat das Berufungsgericht - zu Recht - nicht angenommen.

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 270/03

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht; …

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Rn. 14 Bewertet das Berufungsgericht das Parteivorbringen materiell-rechtlich anders als das Erstgericht, indem es z.B. an die Schlüssigkeit oder die Substantiierungslast andere Anforderungen als das Erstgericht stellt, liegt ein zur Aufhebung und Zurückverweisung berechtigender wesentlicher Verfahrensmangel auch dann nicht vor, wenn infolge der abweichenden Beurteilung eine Beweisaufnahme erforderlich wird (…Sen.Urt. v. 3. April 2000 - II ZR 194/98, WM 2000, 1195, 1196 m.w.Nachw.; BGH, Urt. v. 16. Dezember 2004 - VII ZR 270/03, MDR 2005, 645).

    Das Berufungsgericht hat weder in Erwägung gezogen, dass eine Zurückverweisung der Sache in aller Regel zu einer Verteuerung und Verzögerung des Rechtsstreits führt, was den schützenswerten Interessen der Parteien entgegenstehen kann; noch hat es nachprüfbar dargelegt, dass die aus seiner Sicht durchzuführende Beweisaufnahme so aufwändig und umfangreich ist, dass eine Zurückverweisung an das Landgericht ausnahmsweise gerechtfertigt erscheint (BGH, Urt. v. 16. Dezember 2004 - VII ZR 270/03, MDR 2005, 645).

  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

    Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen …

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BGHZ 164, 50, 60; BGHZ 171, 46 Tz. 13; Beschl. v. 20. Oktober 2008 - II ZR 211/07, ZIP 2009, 366 Tz. 3) soll der Rechtsverkehr durch die in § 99 Abs. 1 GenG a.F., § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. (§ 15 a Abs. 1 InsO n.F.) normierte Pflicht der Organe zur Stellung des Insolvenzantrags davor bewahrt werden, einer insolvenzreifen Gesellschaft eine Vorleistung, insbesondere einen Geld- oder Sachkredit zu gewähren, ohne hierfür einen werthaltigen Gegenanspruch zu erlangen.
  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03

    Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Dies wird in dem wiedereröffneten Berufungsverfahren unter Beachtung der vom Senat aufgestellten Anforderungen, die für die Annahme einer faktischen Organstellung erfüllt sein müssen (…vgl. nur Sen.Urt. v. 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, ZIP 2005, 1414; v. 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550), nachzuholen sein.
  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 234/05

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen …

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BGHZ 164, 50, 60; BGHZ 171, 46 Tz. 13; Beschl. v. 20. Oktober 2008 - II ZR 211/07, ZIP 2009, 366 Tz. 3) soll der Rechtsverkehr durch die in § 99 Abs. 1 GenG a.F., § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. (§ 15 a Abs. 1 InsO n.F.) normierte Pflicht der Organe zur Stellung des Insolvenzantrags davor bewahrt werden, einer insolvenzreifen Gesellschaft eine Vorleistung, insbesondere einen Geld- oder Sachkredit zu gewähren, ohne hierfür einen werthaltigen Gegenanspruch zu erlangen.
  • BGH, 27.06.2005 - II ZR 113/03

    Voraussetzungen der deliktischen Haftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Dies wird in dem wiedereröffneten Berufungsverfahren unter Beachtung der vom Senat aufgestellten Anforderungen, die für die Annahme einer faktischen Organstellung erfüllt sein müssen (vgl. nur Sen.Urt. v. 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, ZIP 2005, 1414; v. 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550), nachzuholen sein.
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Die Entscheidung beruht inhaltlich jedoch nicht auf der Säumnis, sondern auf einer Sachprüfung (BGHZ 37, 79, 82).
  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Rn. 19 1. Das Berufungsgericht geht zwar noch zutreffend davon aus, dass es für die Feststellung, dass eine Gesellschaft insolvenzrechtlich überschuldet ist, grundsätzlich der Aufstellung einer Überschuldungsbilanz bedarf, in der die Vermögenswerte der Gesellschaft mit ihren aktuellen Verkehrs- oder Liquidationswerten auszuweisen sind, während einer Handelsbilanz lediglich indizielle Bedeutung zukommt (Sen.Urt. v. 27. April 2009 - II ZR 253/07, ZIP 2009, 1220 Tz. 9 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.04.2000 - II ZR 194/98

    Auslegung eines Vertrages; Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines …

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Rn. 14 Bewertet das Berufungsgericht das Parteivorbringen materiell-rechtlich anders als das Erstgericht, indem es z.B. an die Schlüssigkeit oder die Substantiierungslast andere Anforderungen als das Erstgericht stellt, liegt ein zur Aufhebung und Zurückverweisung berechtigender wesentlicher Verfahrensmangel auch dann nicht vor, wenn infolge der abweichenden Beurteilung eine Beweisaufnahme erforderlich wird (Sen.Urt. v. 3. April 2000 - II ZR 194/98, WM 2000, 1195, 1196 m.w.Nachw.;… BGH, Urt. v. 16. Dezember 2004 - VII ZR 270/03, MDR 2005, 645).
  • BGH, 20.10.2008 - II ZR 211/07

    Zum Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung

    Auszug aus BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BGHZ 164, 50, 60; BGHZ 171, 46 Tz. 13; Beschl. v. 20. Oktober 2008 - II ZR 211/07, ZIP 2009, 366 Tz. 3) soll der Rechtsverkehr durch die in § 99 Abs. 1 GenG a.F., § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. (§ 15 a Abs. 1 InsO n.F.) normierte Pflicht der Organe zur Stellung des Insolvenzantrags davor bewahrt werden, einer insolvenzreifen Gesellschaft eine Vorleistung, insbesondere einen Geld- oder Sachkredit zu gewähren, ohne hierfür einen werthaltigen Gegenanspruch zu erlangen.
  • BGH, 15.02.2024 - VII ZR 42/22

    Einheitspreisvertrag über Bauleistungen: Unwirksamkeit einer …

    Ob ein wesentlicher Verfahrensfehler vorliegt, ist allein aufgrund des materiell-rechtlichen Standpunkts des Erstgerichts zu beurteilen, auch wenn dieser verfehlt ist oder das Berufungsgericht ihn für verfehlt erachtet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Versäumnisurteil vom 1. Februar 2010 - II ZR 209/08 Rn. 11, NJW-RR 2010, 1048).

    Das ist hingegen nicht der Fall, wenn es die sachlich-rechtliche Relevanz eines Parteivorbringens verkennt und ihm deshalb keine Bedeutung beimisst (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 1. Februar 2010 - II ZR 209/08 Rn. 15, NJW-RR 2010, 1048;… Urteil vom 6. November 2000 - II ZR 67/99, NJW 2001, 1500, juris Rn. 8;… Urteil vom 19. März 1998 - VII ZR 116/97, BGHZ 138, 176, juris Rn. 8).

  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 323/14

    Fortgeltung der Rechtsprechung zur Insolvenzverschleppung durch den faktischen …

    Dass durch die Neufassung des § 15a InsO die (strafrechtliche) Haftung des faktischen Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung keine Änderung erfahren hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bereits inzident bejaht worden (Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, NJW 2014, 164; Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 199/12, NJW 2013, 1892; Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09; Urteil vom 1. Februar 2009 - II ZR 209/08, NJW-RR 2010, 1048, 1050).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 325/11

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen für eine Zurückverweisung; …

    Ob ein solcher Mangel vorliegt, ist allein aufgrund des materiell-rechtlichen Standpunkts des Erstgerichts zu beurteilen, auch wenn das Berufungsgericht ihn nicht teilt (vgl. Senatsurteile vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 314/95, NJW 1997, 1447 …und vom 13. Juli 2010 - VI ZR 254/09, VersR 2010, 1666 Rn. 8; BGH, Urteile vom 1. Februar 2010 - II ZR 209/08, NJW-RR 2010, 1048 Rn. 11;… vom 14. Juni 2012 - IX ZR 150/11, NJW-RR 2012, 1207 Rn. 14 mwN).

    Hiernach begründet es keinen Fehler im Verfahren der Vorinstanz, wenn das Berufungsgericht Parteivorbringen materiell-rechtlich anders beurteilt als das Erstgericht (…vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 2010 - VI ZR 254/09, aaO Rn. 15; BGH, Urteile vom 1. Februar 2010 - II ZR 209/08, aaO Rn 14;… vom 14. Juni 2012 - IX ZR 150/11, aaO).

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