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| OLG Nürnberg, 21.10.2014 - 14 U 916/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 2015, 374
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 06.12.2004 - 5 U 146/04
Zur Frage, ob eine geltend gemachte Vorfälligkeitsentschädigung auch von einer …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2014 - 14 U 916/13
3 2. Bei der Vorfälligkeitsentschädigung nach § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB handelt es sich um einen gesetzlich normierten Schadenersatzanspruch (so OLG Hamm v. 6.12.2004 - 5 U 146/04, WM 2005, 1265;… Krepold, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2011, § 79 Rn. 66; Palandt/Weidenkaff;… § 490 BGB Rn. 8).
- LG Bonn, 06.05.2016 - 17 O 187/15
Anforderungen an die Wirksamkeit des Widerrufs eines Immobiliendarlehensvertrags …
Rn. 63 So wird den Klägern durch die Klausel etwa die Inanspruchnahme der Beklagten für den Fall verwehrt, dass die Beklagte die von ihr gemäß § 490 Abs. 2 S. 3 BGB verlangte Vorfälligkeitsentschädigung vorsätzlich oder unter grob fahrlässigen Verkennen der Bemessungsgrundsätze (…BGH, Urt. v. 01.07.1997 - XI ZR 267/96; OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.10.2014 - 14 U 916/13) falsch berechnet. - OLG Dresden, 15.01.2020 - 5 U 1891/19 Mit der Vorfälligkeitsentschädigung wird danach eine Form des Nichterfüllungsschadens bezeichnet (vgl. BGH…, Urteil vom 19.01.2016 - XI ZR 103/15 -, NJW 2016, 1379 Rn. 24; OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.10.2014 - 14 U 916/13 -, WM 2015, 374).
- LG Bonn, 24.03.2022 - 17 O 209/21 Denn die Vorfälligkeitsentschädigung bemisst sich bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts (…vgl. MüKoBGB/Schürnbrand/Weber, 8. Aufl. 2019, § 502 Rn. 1), ohne dass es auf deren dogmatische Einordnung als Schadenersatzanspruch (so etwa OLG Nürnberg, Beschluss v. 21.10.2014-14 U 916/13; OLG Hamm, Urteil v. 06.12.2004 - 5 U 146/04, jeweils zitiert nach juris) ankäme.
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