Rechtsprechung
| BGH, 24.01.1974 - VII ZR 52/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Konkurrenzklausel - Fristlose Kündigung - Versicherungsvertreter
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Vereinbarter wichtiger Grund bei Konkurrenztätigkeit, Wettbewerbstätigkeit, Anzeigepflicht bei der Übernahme weiterer Vertretungen in derselben Branche, Verletzung der Verpflichtung zur Anzeige der Übernahme weiterer Vertretungen, Mitteilungspflicht, Offenbarungspflicht, ...
Papierfundstellen
- VersR 1974, 570
- WM 1974, 350
- DB 1974, 1022
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- BGH, 26.05.1966 - VII ZR 11/65
Bestehen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung - Mitnahme eines …
Auszug aus BGH, 24.01.1974 - VII ZR 52/73
a) Das Berufungsgericht läßt dabei nicht außer acht, daß für die Entscheidung, ob einem Vertragsteil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses noch zuzumuten ist, im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände sein eigenes Verhalten eine erhebliche Rolle spielt (BGHZ 44, 271, 275) Ein für die fristlose Kündigung des Vertretervertrages vorgebrachter Grund kann an Gewicht verlieren, wenn das vorgeworfene vertragswidrige Verhalten des Kündigungsgegners in engem Zusammenhang mit einem vertragswidrigen Verhalten des Kündigenden steht (BGH, Urteile vom 11. November 1963 - VII ZR 109/62 - und vom 26. Mai 1966 - VII ZR 11/65 -).Ein innerer Zusammenhang zwischen den Verhaltensweisen der Vertragspartner schließt aber eine fristlose Kündigung dann nicht aus, wenn das für eine gedeihliche Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis, wenn auch von beiden Seiten, so sehr untergraben worden ist, daß dem Kündigenden, auch unter angemessener Berücksichtigung seiner eigenen Unkorrektheiten, ein Fest halten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 26. Mai 1966 - VII ZR 11/65 -).
- BGH, 29.11.1965 - VII ZR 202/63
Rechte der Vertragsparteien eines gekündigten Handelsvertretervertrages bei …
Auszug aus BGH, 24.01.1974 - VII ZR 52/73
a) Das Berufungsgericht läßt dabei nicht außer acht, daß für die Entscheidung, ob einem Vertragsteil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses noch zuzumuten ist, im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände sein eigenes Verhalten eine erhebliche Rolle spielt (BGHZ 44, 271, 275) Ein für die fristlose Kündigung des Vertretervertrages vorgebrachter Grund kann an Gewicht verlieren, wenn das vorgeworfene vertragswidrige Verhalten des Kündigungsgegners in engem Zusammenhang mit einem vertragswidrigen Verhalten des Kündigenden steht (BGH, Urteile vom 11. November 1963 - VII ZR 109/62 - und vom 26. Mai 1966 - VII ZR 11/65 -). - BGH, 18.06.1964 - VII ZR 254/62
Treuepflicht des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter
Auszug aus BGH, 24.01.1974 - VII ZR 52/73
c) Der Senat hat wiederholt entschieden, daß sogar ohne vertragliches Wettbewerbsverbot der Handelsvertreter verpflichtet ist, den Unternehmer von der Übernahme einer weiteren Vertretung in derselben Branche zu unter richten, und daß die Unterlassving einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages auch dann darstellen kann, wenn der Unternehmer nicht geschädigt worden ist (vgl. BGHZ 42 59, 61 m.N.; Urteile vom 21. März 1966 - VII ZR 116/64 vom 25. April 1966 - VII ZR 89/64 - und vom 27. Oktober 1966 - VII ZR 158/64 -).
- BGH, 20.10.1955 - II ZR 75/54
Fristlose Kündigung des HVV, Verletzung der Wahrheitspflicht, vereinbarter …
Auszug aus BGH, 24.01.1974 - VII ZR 52/73
Das rechtfertigt es, bei der Prüfling, ob der Unternehmer mit der Kündigung etwa wider Treu und Glauben handelt, einen besonders strengen Maßstab anzulegen (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1955 - II ZR 75/54 - = BB 1956, 95). - BGH, 30.06.1969 - VII ZR 70/67
Voraussetzungen für den Ausschluss eines Ausgleichsanspruchs - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 24.01.1974 - VII ZR 52/73
Das Revisionsgericht kann die Entscheidung des Tatrichters darüber, ob ein wichtiger Kündigungsgrund bestanden hat, nur beschränkt nachprüfen, nämlich darauf, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt, wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt, Erfahrungssätze verletzt hat oder ob ihm sonst gerügte Verfahrensverstöße unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteile vom 8. Juni 1961 - VII ZR 55/60 - = VersR 1961, 825; 30. Juni 1969 - VII ZR 70/67 - HVR 399; 23. September 1971 -VII ZR 298/69). - BGH, 25.04.1966 - VII ZR 89/64
Kündigung eines Vertragsverhältnisses - Tätigkeit eines Handelsvertreters für ein …
Auszug aus BGH, 24.01.1974 - VII ZR 52/73
c) Der Senat hat wiederholt entschieden, daß sogar ohne vertragliches Wettbewerbsverbot der Handelsvertreter verpflichtet ist, den Unternehmer von der Übernahme einer weiteren Vertretung in derselben Branche zu unter richten, und daß die Unterlassving einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages auch dann darstellen kann, wenn der Unternehmer nicht geschädigt worden ist (vgl. BGHZ 42 59, 61 m.N.; Urteile vom 21. März 1966 - VII ZR 116/64 vom 25. April 1966 - VII ZR 89/64 - und vom 27. Oktober 1966 - VII ZR 158/64 -). - BGH, 27.10.1966 - VII ZR 158/64
Vertretung gleicher Waren für die Konkurrenzfirma eines Handelsvertreters - …
Auszug aus BGH, 24.01.1974 - VII ZR 52/73
c) Der Senat hat wiederholt entschieden, daß sogar ohne vertragliches Wettbewerbsverbot der Handelsvertreter verpflichtet ist, den Unternehmer von der Übernahme einer weiteren Vertretung in derselben Branche zu unter richten, und daß die Unterlassving einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages auch dann darstellen kann, wenn der Unternehmer nicht geschädigt worden ist (vgl. BGHZ 42 59, 61 m.N.; Urteile vom 21. März 1966 - VII ZR 116/64 vom 25. April 1966 - VII ZR 89/64 - und vom 27. Oktober 1966 - VII ZR 158/64 -). - BGH, 21.03.1966 - VII ZR 116/64
Rückzahlung von Provisionvorschüssen - Ausübung einer Konkurrenztätigkeit
Auszug aus BGH, 24.01.1974 - VII ZR 52/73
c) Der Senat hat wiederholt entschieden, daß sogar ohne vertragliches Wettbewerbsverbot der Handelsvertreter verpflichtet ist, den Unternehmer von der Übernahme einer weiteren Vertretung in derselben Branche zu unter richten, und daß die Unterlassving einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages auch dann darstellen kann, wenn der Unternehmer nicht geschädigt worden ist (vgl. BGHZ 42 59, 61 m.N.; Urteile vom 21. März 1966 - VII ZR 116/64 vom 25. April 1966 - VII ZR 89/64 - und vom 27. Oktober 1966 - VII ZR 158/64 -). - BGH, 09.07.1959 - II ZR 48/58
AA des HV, wichtiger Grund, Beleidigung, Entfallen von Kosten des HV, …
Auszug aus BGH, 24.01.1974 - VII ZR 52/73
Falls der Vertragsverstoß des Kündigungsgegners die unmittelbare Folge des vertragswidrigen Verhaltens des Kündigenden ist, kann trotz einer gewissen Störung des Vertrauensverhältnisses die fristlose Kündigung unter Umständen nicht gerechtfertigt sein (BGH, Urteil vom 9. Juli 1959 - II ZR 48/58 - = VersR 1959, 887, 888;… vgl. auch Schröder, Recht der Handelsvertreter, 5. Aufl. § 89 a Rn. 10 a). - BGH, 11.11.1963 - VII ZR 109/62
- Herrenschlafanzüge -, wichtiger Grund, Zumutbarkeit der Vertragsfortsetzung bis …
Auszug aus BGH, 24.01.1974 - VII ZR 52/73
a) Das Berufungsgericht läßt dabei nicht außer acht, daß für die Entscheidung, ob einem Vertragsteil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses noch zuzumuten ist, im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände sein eigenes Verhalten eine erhebliche Rolle spielt (BGHZ 44, 271, 275) Ein für die fristlose Kündigung des Vertretervertrages vorgebrachter Grund kann an Gewicht verlieren, wenn das vorgeworfene vertragswidrige Verhalten des Kündigungsgegners in engem Zusammenhang mit einem vertragswidrigen Verhalten des Kündigenden steht (BGH, Urteile vom 11. November 1963 - VII ZR 109/62 - und vom 26. Mai 1966 - VII ZR 11/65 -). - BGH, 08.06.1961 - VII ZR 55/60
Wichtiger Grund
- OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09
Versicherungsvertreter: Zumutbarkeitsprüfung bei außerordentlicher Kündigung …
Die Geringfügigkeit einer Wettbewerbstätigkeit des Handelsvertreters und insbesondere der Umstand, dass der Unternehmer an den an ein Konkurrenzunternehmen vermittelten Kunden kein eigenes wirtschaftliches Interesse hat, kann in Einzelfällen zwar zur einschränkenden Auslegung eines vertraglichen Konkurrenzverbots oder auch zu einem Anspruch des Handelsvertreters auf Zustimmung zur Aufnahme der Konkurrenztätigkeit führen (vgl. dazu BGH VersR 1974, 570).Einer vorhergehenden Abmahnung bedarf es dabei grundsätzlich nicht, weil ein Wettbewerbsverstoß die Vertrauensbasis des Vertrages in der Regel so erschüttert, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2001, 334; BGH NJW-RR 99, 1481; BGH WM 1974, 350; OLG München, Beschluss vom 24.03.2009, Az. 7 U 5575/08, zit. nach juris;… Semler in Martinek/Semler/Habermeier, Handbuch des Vertriebsrechts, 2. Aufl. 2003 m.w.N., § 14 Rdnr. 18;… Thume in Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 7. Aufl. 2003, Rdnr. 1342).
So wird etwa ein fristloses Kündigungsrecht des Unternehmers verschiedentlich dann abgelehnt, wenn mit der anderweitigen Vertriebstätigkeit ein Kundenkreis angesprochen wurde, den der Unternehmer selbst gar nicht bedient (OLG München vom 16.11.1990, HVR Nr. 699;… Thume in Küstner/Thume, a.a.O., Rdnr. 1344;… Busche, a.a.O., § 89 a Rdnr. 20;… Semler, a.a.O., § 14 Rdnr. 18), wenn der Unternehmer die Tätigkeit eines Handelsvertreters hätte genehmigen müssen (BGH VersR 1969, 995), wenn sich der Unternehmer selbst vertragswidrig verhalten hat (BGH NJW-RR 1992, 481; WM 1974, 350) oder wenn der Unternehmer durch sein eigenes Verhalten zum Ausdruck gebracht hat, dass ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit zuzumuten ist (OLG Nürnberg, BB 1965, 809).
Rn. 63 (2) Vor dem Hintergrund, dass es beim Wettbewerbsverbot vorrangig um den Erhalt des Vertrauensverhältnisses zum Handelsvertreter geht (…Emde in Handelsgesetzbuch Großkommentar, 5. Aufl. 2008, § 89 a Rdnr. 27), kann zwar gerade der Umstand, dass eine - wenn auch geringfügige und wirtschaftlich belanglose - Vertragsverletzung hinter dem Rücken des vertretenen Unternehmens ausgeübt wurde, erhebliches Gewicht erlangen und im Rahmen der erforderlichen Abwägung letztlich den Ausschlag zulasten des Handelsvertreters geben (BGH WM 1974, 350; OLG Stuttgart OLGR 1999, 51).
Rn. 64 Dieser Rechtsauffassung des Senats stehen die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 24.01.1974 (WM 1974, 350) nicht entgegen.
- BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 327/09
Vertragliches Wettbewerbsverbot im Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung …
Rn. 28 Der Rechtsprechung des II. Zivilsenats haben sich der VII. und der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs angeschlossen (Urteile vom 24. Januar 1974 - VII ZR 52/73, WM 1974, 350 unter 1;… vom 7. Juli 1988 - I ZR 78/87, aaO unter II 1 und III 1).Im Urteil des VII. Zivilsenats vom 24. Januar 1974 (VII ZR 52/73, aaO) wird ausdrücklich hervorgehoben, dass ein vertragliches Konkurrenzverbot unter besonderen Umständen einschränkend auszulegen sein kann.
- BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 95/94
Anfechtung des Handelsvertretervertrages wegen arglistiger Täuschung; …
aa) Zwar ist es im Grundsatz zutreffend, daß der Handelsvertreter sogar ohne vertragliches Wettbewerbsverbot verpflichtet ist, den Unternehmer von der Übernahme einer weiteren Vertretung in derselben Branche zu unterrichten und daß die Unterlassung einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages auch dann darstellen kann, wenn der Unternehmer nicht geschädigt worden ist (BGH, Urteil vom 24. Januar 1974 - VII ZR 52/73 = WM 1974, 350 unter 2 c; BGH, Urteil vom 19. November 1976 - I ZR 84/75 = WM 1977, 318 f).
- BGH, 27.06.1979 - IV ZR 176/77
Bauwesenversicherung: Umfang
Gegenstand der Versicherung ist das Bauwerk in allen Stadien seiner Entstehung (Martin VW 1974, 993, 995; Wussow VersR 1974, 570, 572). - BGH, 21.11.1980 - I ZR 118/78
Grobe Pflichtverletzung eines Handelsvertreters durch Unterschieben nicht …
Denn für die Entscheidung, ob einem Vertragsteil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mindestens bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist noch zuzumuten ist, spielt im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände sein eigenes Verhalten eine erhebliche Rolle (BGH v. 24.1.1974 - VII ZR 52/73 = WM 1974, 350, 351); und zwar regelmäßig auch dann, wenn die gegeneinander erhobenen Vorwürfe nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen (BGH vom 29.11.1965 - VII ZR 202/63 = BGHZ 44, 271, 275 = NJW 1966, 347, 348). - BGH, 27.05.1974 - VII ZR 16/73
Geltendmachung entgangener Superprovisionen aus einem Verkaufsleitervertrag - …
Das Revisionsgericht kann die Entscheidung des Tatrichters darüber, ob ein wichtiger Kündigungsgrund bestanden hat, nur beschränkt nachprüfen, nämlich darauf, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt, wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt, Erfahrungssätze verletzt hat oder ob ihm sonst gerügte Verfahrensverstöße unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. zuletzt Urteil vom 24. Januar 1974 - VII ZR 52/73 = WM 1974, 350). - LG München I, 25.11.2016 - 15 O 3995/16
- Die Bayerische 1 -, wichtiger Grund, Verletzung der Ausschließlichkeitsbindung, …
Einer vorhergehenden Abmahnung bedarf es bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoß des HV gegen das Wettbewerbsverbot grundsätzlich nicht, weil ein Wettbewerbsverstoß die Vertrauensbasis des Vertrages in der Regel so erschüttert, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (unter Bezugnahme auf OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 21, BGH , 17.01.2001 LS 13 ff. , NJW-RR 01, 334; 26.05.1999 LS 8 , NJW-RR 99, 1481; WM 74, 350; OLG München, 24.03.2009 - 7 U 5575/08 - LS 4 ). - LG München, 25.11.2016 - 15 O 3995/16
- Die Bayerische 1 -, wichtiger Grund, Verletzung der Ausschließlichkeitsbindung, …
Einer vorhergehenden Abmahnung bedarf es bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoß des HV gegen das Wettbewerbsverbot grundsätzlich nicht, weil ein Wettbewerbsverstoß die Vertrauensbasis des Vertrages in der Regel so erschüttert, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (unter Bezugnahme auf OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 - LS 21, BGH , 17.01.2001 LS 13 ff. , NJW-RR 01, 334; 26.05.1999 LS 8 , NJW-RR 99, 1481; WM 74, 350; OLG München, 24.03.2009 - 7 U 5575/08 - LS 4 ). - BGH, 09.05.1974 - VII ZR 34/72
Vorliegen einer Umsatzminderung aufgrund einer verbotenen Konkurrenztätigkeit im …
Das Revisionsgericht kann die Entscheidung des Tatrichters, ob ein wichtiger Kündigungsgrund bestanden hat, nur beschränkt nachprüfen, nämlich darauf, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt, wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt, Erfahrungssätze verletzt hat oder ob ihm sonst gerügte Verfahrensverstöße unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung des Senats:Urteile vom 8. Juni 1961 - VII ZR 55/60 - = VersR 1961, 825;vom 30. Juni 1969 - VII ZR 70/67 - = HVR 399;vom 24. Januar 1974 - VII ZR 52/72 - = WM 1974, 350). - BGH, 16.05.1974 - VII ZR 23/72
Übergang von der Feststellungsklage zur Leistungsklage - Voraussetzungen für das …
Die Feststellung des Tatrichters, ob ein wichtiger Kündigungsgrund bestanden hat, ist vom Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbar (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 24. Januar 1974 - VII ZR 52/73 - = WM 1974, 350 mit Nachweisen).
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