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   BGH, 23.06.1978 - I ZR 149/76   

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https://dejure.org/1978,3889
BGH, 23.06.1978 - I ZR 149/76 (https://dejure.org/1978,3889)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1978 - I ZR 149/76 (https://dejure.org/1978,3889)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1978 - I ZR 149/76 (https://dejure.org/1978,3889)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • WRP 1979, 193
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.1977 - I ZR 7/76

    Verletzung der Regelungen zum Wettbewerb unter Ärzten führen unmittelbar zum

    Auszug aus BGH, 23.06.1978 - I ZR 149/76
    Das Berufungsgericht hat mit der im wesentlichen gleichen Begründung die Klage abgewiesen wie in seinem Urteil in dem Rechtsstreit p. ./. Dr. B., der Gegenstand des Revisionsverfahrens I ZR 7/76 war.

    Die Revision vertritt die Auffassung, da die beanstandeten auf Veranlassung der Beklagten in die Beilage zum Wählerprospekt aufgenommenen Angaben sowohl mehrere Indikationen als auch die Namen und Ärztebezeichnungen der leitenden Ärzte der Klinik enthielten, könne das Verhalten der Beklagten nicht anders gewertet werden als das des Dr. B. in dem Rechtsstreit I ZR 7/76.

  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69

    Anspruch auf Unterlassung von unlauterer Werbung für eine urologische

    Auszug aus BGH, 23.06.1978 - I ZR 149/76
    Das Berufungsgericht hat die Aktivlegitimation der Klägerin zu Recht bejaht (vgl. BGH GRUR 1971, 585, 586 - Spezialklinik; 1972, 709 - Patentmark).
  • BGH, 03.12.1971 - I ZR 137/69

    Ansprüche einer Vereinigung zum Schutz der Wirtschaft und Gewerbetreibenden gegen

    Auszug aus BGH, 23.06.1978 - I ZR 149/76
    Das Berufungsgericht hat die Aktivlegitimation der Klägerin zu Recht bejaht (vgl. BGH GRUR 1971, 585, 586 - Spezialklinik; 1972, 709 - Patentmark).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

    Weder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb noch das Heilmittelwerbegesetz untersagen Sanatorien, die keinen Arztnamen verwenden, wahrheitsgemäß und in sachlicher Form mehr als ein einziges Hauptindikationsgebiet sowie ihre spezifische Behandlungsmethode anzugeben (vgl. dazu BGH, GRUR 1970, S. 558 - Sanatoriumswerbung; 1971, S. 585 - Spezialklinik; WRP 1979, S. 193 - Arztinformationen; GRUR 1982, S. 124 - Vegetative Dystonie; 1982, S. 618 - Klinik-Prospekt; zurückhaltend: Doepner in einer Anmerkung zu dem angegriffenen Urteil GRUR 1978, S. 257).
  • LG Gießen, 06.04.2020 - 8 O 16/20

    Werbung; Corona; Vitalpilze

    Da es sich hierbei um ein rein voluntatives Element handelt, ist zur Ermittelung seines Vorliegens beziehungsweise Fehlens in hohem Maße auf objektive Umstände wie das äußere Erscheinungsbild und den Gesamtkontext des Informationsmittels zurückzugreifen ( Zimmermann , a. a. O., unter Hinweis auf BGH WRP 1979, 193 und OLG Köln WRP 1993, 515).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2006 - 6 U 140/05

    Zulässigkeit einer für ein verschreibungspflichtiges Medikament werbenden

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls die werbliche Zielsetzung hinter den anderen Beweggründen völlig zurücktritt und ihr keine eigenständige Bedeutung mehr zukommt (vgl. BGH, GRUR 1970, 558, 561 - Sanatorium; WRP 1979, 193, 194 - Sanatoriumswerbung II; WRP 1983, 617 - Ginseng-Präparate - Juris Rdn. 11; vgl. auch BVerfGE 71, 162 - Autobiographie eines Chefarztes - Juris Rdn. 55 f. zur Qualifikation eines von einem Arzt verfassten Buchs über die von ihm durchgeführte Frischzellentherapie als Werbung; BGH, WRP 1995, 13 - Pharma-Hörfunkwerbung - Juris Rdn. 17 zur Abgrenzung von Firmenwerbung und Absatzwerbung; Gröning, aaO., Rdn. 16).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 6 U 189/18

    Abgrenzung von Werbung und Informationsvermittlung im Heilmittelwerberecht

    Ebenfalls nicht erfasst ist jegliche sachliche Information über solche Mittel, etwa im Rahmen von wissenschaftlichen Darstellungen, Maßnahmen der gesundheitlichen Aufklärung und Informierung oder rein redaktionellen Berichterstattungen der Presse (BGH WRP 1979, 193; NJW 1983, 2637).
  • BGH, 01.06.1983 - I ZR 103/81

    Möglichkeit der Erinnerungswerbung bei Preisangaben und Mengenangaben -

    Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, daß es sich bei den beanstandeten Anzeigen nicht nur um eine informative Aufklärung über Vorhandensein und Preis bestimmter Waren handelt, bei der im Einzelfall der werbende Charakter hinter die Informationsfunktion zurücktreten kann (BGH GRUR 1970, 558, 560 - WRP 1970, 391, 393 - Sanatorium; GRUR 1972, 372 - WRP 1972, 79, 80 - Pflanzensäfte; WRP 1979, 193, 194 - Sanatoriumswerbung II), sondern um eine anpreisende, umsatzfördernde Mitteilung an die angesprochenen Verkehrskreise zu dem Zweck, diese zu Bestellungen zu veranlassen.
  • BGH, 27.05.1982 - I ZR 49/80

    Verstoß gegen das standesrechtliche Werbeverbot für Ärzte - Unlautere Verletzung

    Der Bundesgerichtshof hat darüber hinaus in seinemUrteil vom 23.6.1978 (I ZR 149/76 = WRP 1979, 193 - Arztwerbung -) zum Ausdruck gebracht, daß Informationsinteressen der Allgemeinheit zu berücksichtigen seien, soweit ein etwaiger mit einer Informationsmaßnahme verbundener Werbe-(neben-)effekt geringfügig sei und weit hinter das Informationsinteresse zurücktrete.
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